Impfschutz für Schwangere:

so viel wie nötig und so wenig wie möglich

In der Schwangerschaft sollten nur unbedingt notwendige Arzneimittel verabreicht werden. Das gilt auch für Impfungen. So viel wie nötig und so wenig wie möglich, lautet der Leitsatz. Ist eine Impfung mit einem Totimpfstoff aber zum Schutz von Mutter und Kind angezeigt, so kann sie in fast allen Fällen auch gegeben werden. Die Infektionskrankheit stellt ein weitaus größeres Risiko dar. Manche Impfungen sind sogar ausdrücklich zum Schutz von Mutter und Kind empfohlen: die Impfungen gegen Grippe (Influenza) und gegen Keuchhusten (Pertussis).
Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken dürfen in der Schwangerschaft NICHT verabreicht werden.

Der Nestschutz

Der "mütterliche Nestschutz" kann das ungeborene und das neugeborene Kind schützen: Die Mutter bildet aufgrund der Impfung oder einer Erkrankung Antikörper, die gegen den Erreger oder dessen Toxin (Gift), etwa bei Tetanus, vorgehen und ihn unschädlich machen. Diese mütterliche Antikörper können über die Plazenta ins Kind gelangen und schützen dieses dadurch indirekt mit.

Der "mütterliche Nestschutz" hält je nach Krankheitserreger unterschiedlich lange an. Der Impfkalender der Säuglinge richtet sich danach, damit die mütterlichen Antikörper den Impfstoff nicht unwirksam machen.

Ausdrücklich empfohlene Impfungen

  • COVID-19
    Die STIKO empfiehlt seit 17. September 2021 die Impfung gegen COVID-19 für Schwangere und Stillende.
    Aktuelle Impfempfehlung der STIKO (Stand 2024):

    Ungeimpften Frauen im gebärfähigen Alter
    empfiehlt die Ständige Impfkommission dringend die Impfung gegen COVID-19, so dass ein optimaler Schutz vor dieser Erkrankung bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft besteht.

    Ungeimpften Schwangeren ab 18 Jahren wird, wie allen ab 18 Jahren, eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 empfohlen. Die Basisimmunität sollte aus 3 Kontakten zum Erreger (Infektion) bzw. Erregerbestandteile (Impfung) bestehen, darunter mindestens zwei Impfung. Um die Basisimmunität aufzubauen sollen fehlende Antigenkontakte mit Impfungen ergänzt werden.

    Gesunde Schwangere mit Basisimmunität benötigen keine weitere COVID-19-Impfungen.

    Schwangeren mit vorliegender Grunderkrankung wird zusätzlich zur Basisimmunität eine weitere Auffrischimpfung (bzw. weitere Auffrischimpfungen) empfohlen, die ab dem2. Trimenon verabreicht werden kann. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite: Impfschutz für Erwachsene.
    Die Grundimmunisierung sollte mit zwei Dosen des COVID-19-mRNA-Impfstoffs Comirnaty® (Biontech/Pfizer) ab dem 2.Trimenon erfolgen, in einem Mindestabstand von 3 Wochen. Schwangere, bei denen die Schwangerschaft nach der bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollten die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Bereits mit zwei Impfstoffdosen geimpfte Schwangere sollen unanbhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung mit Comirnaty® erhalten. Zur Auffrischimpfung soll präferenziell ein Varianten-adaptierter bivalenter mRNA-Impfstoff, in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung, verwendet werden.

    "Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden."

    Über die Verwendung andererer COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft schreib das Robert Koch-Institut RKI: "Die Anwendung von Nuvaxovid und Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung mit Nuvaxovid und Valneva in der Schwangerschaft und Stillzeit kann nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung jedoch erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht."
    Stillenden, die noch nicht geimpft wurden, empfiehlt die STIKO ebenfalls die Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs, wobei unter 30-Jährige sollen mit Comirnaty®  geimpft werden.
    Zitatquelle: RKI: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 25.5.2023)
  • Pertussis
    Die STIKO empfiehlt seit März 2020 die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen zu Beginn des 3. Trimenons. Wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt erhöht ist, sollte die Impfung im 2. Trimenon erfolgen. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussis-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen. Die Impfung sollte mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Dieser Kombinationsimpfstoff vermittelt Schutz gegen Tetanus (T), Diphtherie (d) und Pertussis (ap; azellulärer Pertussisimpfstoff).
  • Influenza (Grippe)
    Die Grippe-Impfung mit dem üblichen saisonalen Impfstoff wird seit 2010 von der STIKO auch allen schwangeren Frauen empfohlen, da sie bei Erkrankung ein deutlich erhöhtes Risiko von Komplikationen haben. Gesunde Schwangere sollen die Impfung vorzugsweise ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erhalten, für Schwangere mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer chronischen Grundkrankheit (wie z. B. Asthma) wird die Impfung bereits ab dem ersten Trimenon empfohlen.

Nach einer Exposition unbedingt indizierte Impfungen

Um das Leben der Mutter und des Kindes zu schützen müssen bei einer Exposition alle nötige Impfungen gegeben werden:

  • Tetanus
    In einem Verletzungsfall muss unverzüglich, wenn die Mutter keinen oder ungenügenden Impfschutz hat, oder die letzte Tetanus-Impfung 10 Jahre oder länger her ist, eine sogenannte Postexpositionelle Tetanus-Impfung durchgefürt werden. Hat die Mutter keine Tetanus-Grundimmunisierung, oder ihr Impfstatus ist nicht bekannt, bekommt sie zeitgleich mit der Impfung eine sogenannte passive Immunisierung, also Tetanusimmunglobulin.
  • Hepatitis B
    Besteht der Gefahr, wie z. B.  bei einer Nadelstichverletzung, dass die Mutter sich mit Hepatitis B infiziert, muss sie passiv (Immunglobulingabe) und aktiv (Impfung) gegen Hepatitis B immunisiert werden.
  • Tollwut
    Nach Bissverletzungen oder Kratzwunden durch ein tollwutverdächtiges Tier muss, wie alle Anderen, auch die Schwangere gegen Tollwut immunisiert werden. Wenn Tollwut ausbricht, ist sie immer tödlich. Je nach Impfstatus und Grad der Verletzung wird sowohl gegen Tollwut geimpft, als auch passiv durch Immunglubulingabe immunisiert.

Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft: Vorsicht!

  • Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellen-Lebendimpfstoffe
    Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder gegen Windpocken dürfen bei Schwangeren nicht verwendet werden. Sie sind vor der Schwangerschaft indiziert, wenn kein ausreichender Schutz besteht. Nach diesen Impfungen sollte eine Frau mit Kinderwunsch einen Monat warten, bis sie schwanger wird.
  • Typhus-Lebendimpfstoff
    Es ist nicht bekannt, ob der Typhus-Lebendimpfstoff (Schluckimpfstoff), Schäden für den Fötus verursacht, er sollte jedoch während der Schwangerschaft nur in Fällen eines erhöhten Infektionsrisikos eingenommen werden. Da jedoch auch inaktivierte (Tot-) Impfstoffe zur Verfügung stehen, ist diesen der Vorzug zu geben.
  • Gelbfieber-Lebendimpfstoff
    Die Gelbfieberimpfung darf bei unaufschiebbaren Reisen in Gelbfiebergebiete auch in der Schwangerschaft gegeben werden, allerdings nicht im 1. Trimenon.

Wenn doch geimpft wurde

Impfungen, die eigentlich kontraindiziert waren und trotzdem in der Schwangerschaft vorgenommen wurden, zum Beispiel weil noch nicht bekannt war, dass eine Schwangerschaft besteht, sind kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Für die meisten Impfungen wird nur eine theoretisch mögliche Gefährdung angenommen. Bisher wurden etwa bei der Impfung gegen Röteln oder Windpocken keine Fruchtschäden nachgewiesen. Eine Röteln-Infektion in der Frühschwangerscahft führt häufig zu einem angeborenen Röteln-Syndrom beim Kind. Eine Bewertung der Studienlage durch das Paul Ehrlich-Institut (Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, März 2020) zeigt dagegen, dass eine versehentliche Röteln-Impfung in der Schwangerschaft kein angeborenes Röteln-Syndrom beim Kind verursacht.

Impfung von Familienmitgliedern der Schwangeren

Geschwisterkinder und andere Familienmitglieder der Schwangeren können geimpft werden
Es besteht kein Grund, andere Familienmitglieder nicht zu impfen, wenn eine Schwangere in derselben Haushalt lebt. Alle Impfungen mit Totimpfstoffen sind möglich, und auch die Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mups und Röteln sowie Windpocken (Varizellen) und Gelbfieber können an die Mitbewohner verabreicht werden. So kann ein Geschwisterkind beispielsweise problemlos die Masern-Mumps-Röteln-Impfung bekommen, wenn die Mutter wieder schwanger sein sollte, es gab noch nie eine Schädigung des Fetus. Auch wenn die theoretische Möglichkeit der Weitergabe der Impfviren (Röteln, ggf. Masern) aus dem Nasen-Rachenraum der geimpften Person bei engem persönlichen Kontakt besteht, gibt es bisher keinen gesicherten Nachweis der Übertragung auf empfängliche Personen.

Bei Varizellen-Impfung eines Geschwisterkindes oder enger Kontaktperson zu beachten
Bei der Impfung gegen Varizellen wurden in der Literatur bisher wenige Einzelfälle beschrieben, in denen Impfviren tatsächlich auf Dritte übertragen wurden, aber nur, wenn bei der Geimpften Hautausschlag mit Bläschen auftrat.
Ist die Schwangere nicht gegen Windpocken geimpft und ist Seronegativ (hat keine Antikörper gegen Varizellen im Blut, da sie an Windpocken nicht erkrankte) ist sie theoretisch für die Impfviren empfänglich. Das Ansteckungsrisiko einer seronegativen Schwangeren an ihrem ungeimpften und damit durch den Wildvirus ansteckungs­gefährdeten Kind (insbesondere bei Kita- oder Schulbesuch des Kindes) ist jedoch wesentlich höher und die Gefährdung des Fötus durch den Wildvirus viel größer. Diese Risikoabwägung spricht für die Impfung des Geschwisterkindes einer seronegativen Schwangeren.
In den Fachinformationen der Varizellen-Impfstoffe wird geraten: Gegen Varizellen (Windpocken) geimpfte Personen sollten möglichst bis zu 6 Wochen nach der Impfung keinen engen Kontakt mit empfänglichen Hochrisiko-Personen (seronegative Schwangere und immunsupprimierte Menschen) haben.

Exotische Reisen besser meiden

Bei Reisen in die Tropen sind viele Impfungen notwendig. Besser ist es, wenn Schwangere solche Fernreisen vermeiden und auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Außerdem gibt es gegen viele Tropenkrankheiten keine Impfstoffe. Mutter und ungeborenes Kind sind mithin besonders gefährdet. Dies gilt besonders für Malaria, die in der Schwangerschaft und nach der Entbindung nicht nur sehr schwer verlaufen kann, sondern gegen die gleichzeitig die Möglichkeit einer Prophylaxe eingeschränkt ist. Einige Mittel sollten nicht in der Schwangerschaft verwenden werden. Außerdem kann Malaria zu Fehlgeburten führen.

Impfungen in der Schwangerschaft

Tabelle wurde entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlungen aktualisiert am 14.06.2023


Aktualisiert: 09.01.2024

Quellen:

  1. RKI: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 25.5.2023)
  2. Stellungnahme der STIKO zur COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft von 07.02.2023
  3. Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023, Epidemiologisches Bulletin 52. Mai, 21/2023
  4. Aktuelle Impfempfehlungen der STIKO: Epidemiologisches Bulletin 26. Januar 2023, 4/2023