MMR-Impfstatus Erwachsener – Berufliche Indikation

Frage:

Ein Patient möchte seine MMR-Impfung überprüfen lassen. Er ist 45 Jahre alt und Realschullehrer. Als Student ist er einmalig gegen Masern und Mumps geimpft worden.

Muss er wegen der fehlenden Rötelnimpfung und/oder seiner Tätigkeit als Lehrer ein zweites Mal mit MMR-Impfstoff geimpft werden?

Antwort:

Immer wieder erreichen uns ähnliche Fragen den MMR-Impfstatus bei Erwachsenen betreffend. Dabei werden des Öfteren die verschiedenen Aspekte von STIKO-Impfempfehlungen und Masernschutzgesetz vermischt. Die Tatsache, dass es keine monovalenten Impfstoffe mehr gegen Masern, Mumps und Röteln gibt, verkompliziert zusätzlich die Umsetzung der STIKO-Impfempfehlungen bzw. der Masernimpfpflicht.

Die Ständige Impfkommission gibt Empfehlungen für Standard- und Indikationsimpfungen und auch für das Nachholen solcher, die alters- und ggf. auch geschlechtsabhängig sind (siehe Tabelle 10E der aktuellen STIKO-Empfehlungen, Epid. Bull. 34/2021). Das trifft auch und gerade auf die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln zu:

Die Masern-Komponente: einmal für alle nach 1970 Geborenen

Es gibt eine STIKO-Impfempfehlungen für die Immunisierung gegen Masern für alle Erwachsenen ab 18 Jahre, die nach 1970 geboren wurden und gar nicht oder als Kind nur einmal gegen Masern geimpft wurden, bzw. deren Impfstatus unklar ist, weil z.B. der Impfpass verschollen ist. Diese Personen sollen einmal gegen Masern mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden (diese Impfempfehlung betrifft also nur die Masern-Komponente des MMR-Impfstoffs).

Die Röteln-Komponente: zweimal für Frauen im gebärfähigen Alter

Es gibt eine Röteln-Impfempfehlung als Indikationsimpfung für ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Frauen im gebärfähigenAlter: insgesamt sollen diese zweimal gegen Röteln geimpft sein. Einmal Geimpfte erhalten eine zweite Impfdosis mit einem MMR-Impfstoff, Ungeimpfte oder Frauen mit unklarem Impfstatus erhalten zwei MMR-Impfdosen im vierwöchigen Mindestabstand. Die Bestimmung des Röteln-Titers vor der Impfung wird bereits seit 2010 nicht mehr empfohlen, die zweimalige, dokumentierte Impfung belegt den sicheren Schutz. Für ungeimpfte Männer ab 18 Jahren (ohne berufliche Indikation, s. nächster Absatz) wird die Nachholimpfung gegen Röteln nicht empfohlen.

Die berufliche STIKO-Impfindikation gegen Masern, Mumps und Röteln

Die STIKO empfiehlt in manchen Tätigkeitsbereichen insgesamt zwei Impfungen mit einem MMR-Impfstoff für Personen ab 18 Jahre, die nach 1970 geboren wurden. Das betrifft z. B. medizinische- und Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Heime, Fach-, Berufs- und Hochschulen. Die Anzahl der notwendigen Impfdosen richtet sich nach der Komponente mit den wenigsten dokumentierten Impfungen.

Und jetzt wird es wieder kompliziert und geschlechtsabhängig:

Frauen sollen für alle drei Komponenten (M-M-R) zwei Impfdosen erhalten haben, wenn es um die berufliche Indikation geht, Männer brauchen nur für Masern und Mumps zwei dokumentierte Impfungen, für Röteln hingegen nur eine Impfung (Siehe Tabelle 2 der aktuellen STIKO-Empfehlungen, Epid. Bull. 34/2021).
 

Hat ein Mann, wie der 45-jährige Realschullehrer, nur je eine dokumentierte Impfung für Masern und Mumps, erhält er eine Impfdosis mit einem MMR-Impfstoff, weil für die Masern- und Mumps-Komponente eine zweite Impfdosis benötigt und gegen Röteln eine. Grund der Impfindikation ist seine Tätigkeit als Lehrer in einer Gemeinschaftseinrichtung (gemäß § 33 Infektionsschutzgesetz). Würde er nicht als Lehrer arbeiten, benötigte er nur eine dokumentierte Masern-Impfung (die er als Student bekommen hat), müsste demnach also keine weitere Impfdosis eines MMR-Impfstoffs erhalten (Tabelle 10E), weil es in dieser Situation auch keine Impfempfehlung für ihn bzgl. Röteln gäbe.

In diesem Zusammenhang betont die STIKO aber ausdrücklich, dass es keine Sicherheitsbedenken im Hinblick auf weitere MMR-Impfungen gibt, wenn gegen einzelne Komponenten des Impfstoffs Immunität besteht.

Die berufliche MMR-Impfempfehlung der STIKO ist unabhängig vom Masernschutzgesetz, aber das Masernschutzgesetz stützt sich auf die berufsbedingte STIKO-Empfehlung bzw. umgekehrt, was das Alter der zu impfenden Personen und die Anzahl der nötigen Impfdosen für die Masernkomponente betrifft.

Der Masernschutzgesetz (seit 1. März 2020 in Kraft)

Der genannte Patient benötigt, da er als Realschullehrer arbeitet, laut Masernschutzgesetz zwei dokumentierte Impfungen gegen Masern, weil er nach 1970 geboren wurde. Er könnte aber auch einen Nachweis über eine vorhandene Masern-Immunität erbringen.

Auf der Seite des BMG sind alle wesentlichen Informationen über das Masernschutzgesetz zusammengefasst:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Tabelle 2 - STIKO-Impfempfehlungen (Ausschnitt):

Tabelle 10E – STIKO-Empfehlungen für Nachholimpfungen