Röteln

Vor allem bei Kindern, aber auch bei den meisten Erwachsenen, verlaufen die Röteln in der Regel ohne größere Komplikationen. Gefürchtet sind Röteln jedoch während der Schwangerschaft, da die Gefahr besteht, dass die Infektion auf das Kind im Mutterleib übergeht. Geschieht dies in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, ist das Risiko einer schweren Schädigung für das Ungeborene besonders groß. Die Folgen reichen von Fehlbildungen der Augen und Ohren, des Herzens oder des Gehirns bis hin zu Fehlgeburten.

Falsche Einschätzungen gefährden das Kind

Da über die Hälfte aller Röteln-Infektionen ohne Ausschlag oder andere Symptome verlaufen, könnten Schwangere unbemerkt infiziert sein. Manche Frauen meinen, als Kind an den Röteln erkrankt gewesen und somit immun zu sein. Das kann eine Irrtum sein: Der Ausschlag infolge einer anderen Infektionskrankheit wird nicht selten für den Rötelnausschlag gehalten. So haben in Deutschland sechs Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter keinen Rötelnschutz.

Wann ist eine Schwangere sicher?

Sicher sind Frauen, die zweimal gegen Röteln geimpft wurden. Wurden diese Impfungen im Impfpass dokumentiert, braucht bei Vorliegen einer Schwangerschaft bzw. bei Kinderwunsch kein Bluttest auf Antikörper gegen Rötelnviren („Titerbestimmung“) zu erfolgen. Es gilt mittlerweile als gesichert, dass nach zwei Impfungen ein solider Schutz für die Mutter und das ungeborene Kind besteht.

Eine Labordiagnostik zur Bestimmung der Röteln-Immunität, wie sie früher generell empfohlen wurde, ist nur erforderlich, wenn die Immunität der Schwangeren nicht gesichert ist.

Was tun, wenn eine Schwangere nicht geschützt ist?

Wenn nach einer Titer-Bestimmung ein Befund vorliegt, der auf eine fehlende Immunität schließen lässt, sollte die Schwangere den Kontakt zu Rötelnerkrankten und -verdachtsfällen meiden. Bei den Familienmitgliedern (Partner, Kinder) soll der MMR-Impfschutz, falls nicht vollständig, komplettiert werden.

Falls eine nicht geschützte Schwangere innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt hat oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkrankt ist, soll sie sofort die Ärztin oder den Arzt aufsuchen.

In jedem Fall soll bei ungeschützten Schwangeren laut Mutterschafts-Richtlinien in der 16. -17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden.

Keine Röteln-Impfung in der Schwangerschaft vornehmen

Eine Rötelnschutzimpfung (bzw. MMR-Impfung) darf während der Schwangerschaft nicht gegeben werden, denn Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert. Wird jedoch versehentlich in eine (nicht bekannte) Frühschwangerschaft hineingeimpft, stellt dies keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Denn bislang sind in den vielen bekannten Fällen einer versehentlichen MMR- wie auch Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft keine negativen Auswirkungen bekannt geworden.

Gefahr durch Übertragbarkeit von Impfviren?

Sind ungeimpfte Schwangere gefährdet, wenn Kontaktpersonen gegen Röteln (oder MMR) geimpfte werden? Könnten in einem solchen Fall Impfviren übertragen werden? Über den normalen Kontrakt werden Röteln-Impfviren nicht übertragen. Zwar kommt es 7 bis 28 Tage nach Verabreichung des Impfstoffs bei der Mehrzahl der Geimpften zur Ausscheidung von geringen Mengen des Röteln-Impfvirus aus dem Nasen- oder Rachenraum. Allerdings gibt es keinen gesicherten Nachweis darauf, dass auf diesem Weg ausgeschiedene Viren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden. Die Übertragung des Röteln-Impfvirus auf Säuglinge über die Muttermilch und über die Plazenta ist hingegen bekannt, allerdings ohne jegliche Anzeichen einer Erkrankung.