Minderjährige impfen

Frage:

Ich bin Gynäkologin und habe eine sehr gut informierte 17-jährige Patientin, die sich gegen HPV impfen lassen möchte, aber ihre Eltern sind dagegen. Kann ich die Patientin gegen den Willen der Eltern impfen? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Antwort:

Dieses Problem gibt es in gynäkologischen Praxen immer wieder, und auch während der Corona-Pandemie wurde Ärztinnen und Ärzte häufiger mit dieser Frage konfrontiert.

Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Situation eindeutig, hier ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten notwendig (die Zustimmung eines Elternteils reicht, wenn nicht ein gegenteiliger Wille des anderen Sorgeberechtigten bekannt ist).

Zur Impfung älterer Jugendlicher äußert sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in den aktuellen Empfehlungen (Stand Januar 2022): Demnach können Jugendliche selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen, das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall. Es ist die Aufgabe des Arztes /der Ärztin im Einzelfall festzustellen, ob der/die Jugendliche „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“ (BGHZ 29, 33 – 37), heißt es in der Empfehlung. Die Aufklärung bei minderjährigen Jugendlichen ist besonders sorgfältig zu dokumentieren, auch die Einschätzung der Ärztin/des Arztes zur nötigen Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit der Patientin/ des Patienten.

Aus juristischer Sicht können Jugendliche im Einzelfall bereits ab 14 Jahren selbst einwilligen, jedoch muss die nötige Einsichts- und Entschlussfähigkeit nach Einschätzung des Arztes unbedingt vorliegen und besonders sorgfältig dokumentiert werden.

In diesem Fall kann die einsichtsfähige 17-Jährige einer Impfung ohne Einwilligung der Eltern zustimmen.


Erstellt: Januar 2023

Quellen:

  1. Aktuelle STIKO-Empfehlungen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/04/Tabelle.html
  2. RKI: „Aufklärung vor Schutz­impfungen“
  3. Deutsches Grünes Kreuz e. V., Merkblatt zur rechtskonformen Aufklärung vor Impfungen (unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Andreas Teubner, Allgemeines und spezielles Recht im Gesundheits- und Pflegewesen, Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Westsächsische Hochschule Zwickau) https://dgk.de/fileadmin/user_upload/Fachleute_pdf/merkblatt-rechtskonform-a4._2020pdf.pdf