Zoster-Impfung: nachgefragt

Fragen:

Kann ich eine Patientin (70 Jahre), die bereits vor einigen Jahren einen Herpes zoster durchgemacht hatte, jetzt gegen Zoster impfen? Sie hatte einen schweren Verlauf und möchte das nicht noch einmal mitmachen. Ein anderer Patient wurde vor 2 Jahren mit dem Lebendimpfstoff geimpft, soll ich ihn jetzt mit dem Totimpfstoff versorgen? Er ist 55 Jahre alt und Diabetiker, fällt damit in die Indikationsgruppe, für die die Impfung von der STIKO empfohlen ist.

Antworten:

Zur ersten Frage, der Impfung einer Patientin mit Herpes zoster in der Vorgeschichte. Im Faktenblatt (1) des Robert Koch-Instituts (RKI) heißt es dazu „Eine Person kann eine Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff (HZ/su-Totimpfstoff) bekommen, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits an Herpes zoster erkrankt war. Ein Herpes zoster tritt in der Regel nur einmal auf, aber eine zweite bzw. eine dritte Episode sind gelegentlich möglich. Bei einer akuten Herpes-zoster-Erkrankung sollte die Impfung verschoben werden, bis die akute Erkrankung vorüber ist und die Symptome abgeklungen sind.“

Auch in der Begründung zur Impfung mit dem Totimpfstoff (2) geht das RKI auf diese Frage ein: „Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der HZ/su-Totimpfstoff bei ≥ 50-Jährigen nach vorausgegangener Herpes-zoster-Erkrankung ausreichend immunogen ist und keine Sicherheitsbedenken bestehen; die Datenlage zur klinischen Wirksamkeit bei der Anwendung des Impfstoffes nach HZ-Erkrankung ist jedoch begrenzt.“

Zur zweiten Frage: Hierzu nimmt das RKI ebenfalls Stellung (3). Demnach können auch diejenigen, die in der Vergangenheit mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff geimpft wurden, eine Impfung mit dem HZ/su-Totimpfstoff erhalten. Weiter heißt es: „In einer Studie wurde die Immunogenität und Sicherheit des Totimpfstoffes bei Personen, die eine Vorimpfung mit Lebendimpfstoff mindestens 5 Jahre zuvor erhalten hatten, und Personen ohne Vorimpfung verglichen. Der Impfstoff zeigte sich in beiden Gruppen bezüglich der Antikörperantwort und Sicherheit als immunogen und sicher. Damit spricht nichts gegen die Anwendung des Totimpfstoffs nach Impfung mit dem Lebendimpfstoff, wobei ein Abstand von fünf Jahren untersucht wurde. Nach Empfehlungen aus den USA, wo der Lebendimpfstoff bereits routinemäßig angewendet wurde, kann der einzuhaltende Abstand zwischen den Impfungen auch deutlich geringer sein.“

Das Advisory Committee on Immunization Practices (ACIP), das US-amerikanische Pendant zur STIKO, empfiehlt, dass Personen, die bereits den Lebendimpfstoff erhalten haben, zweimal mit dem Totimpfstoff nachgeimpft werden sollten, der Mindestabstand zwischen Lebend- und Totimpfstoff wird mit 8 Wochen angegeben (4).


Quellen:

  1. Faktenblatt zur Herpes-zoster-Impfung (RKI, 19.08.2019) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Zoster.html?nn=2375548
  2. Epid. Bulletin 50/2018: Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI - Wissenschaftliche Begründung zur Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes zoster-subunit-Totimpfstoff https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/50_18.pdf?__blob=publicationFile
  3. RKI: Gürtelrose (Herpes zoster): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Herpes_zoster/FAQ-Liste.html?nn=2375548)
  4. CDC: https://www.immunize.org/askexperts/experts_zos.asp, Stand 11. Juli 2019, Zugang am 22.04.2020