Ringelröteln (Erythema infectiosum)

Parvovirus B19-Infektion

Aktuelle Situation in Deutschland

Momentan wird in Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern ein epidemisches Auftreten von Ringelröteln-Erkrankungen beobachtet. Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist es unklar, wann der Gipfel der Ausbruchswelle erreicht sein wird. Im Ausbruchsgeschehen besteht u. a. für Schwangere ein erhöhtes Infektionsrisiko. So wird seit Ende 2023 ein starker Anstieg von Infektionen mit Parvovirus B19 (B19V), dem Erreger der Ringelröteln, bei Schwangeren verzeichnet.
Das Robert Koch-Institut hat aufgrund der Hinweise auf eine erhöhte Viruszirkulation eine Übersicht zu Ringelröteln-Infektionen unter besonderer Berücksichtigung von Schwangeren als Risikogruppe veröffentlicht (s. unter Quelle). Das RKI rät in der jetztigen epidemiologischen Situation zu verstärkter Beratung Schwangerer und anderer Risikogruppen (z. B. Personen mit Immundefizienz) zu den möglichen Folgen einer Infektion mit Parvovirus B19, zu Aufklärung über Infektionswege und Präventionsmaßnahmen. In Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen sollte aus Sicht des RKI auch großzügig die Bestimmung des Immunstatus angeboten werden. Das zeitgerechte Überwachen einer Schwangerschaft bei nachgewiesener Infektion mit dem Erreger der Ringelröteln kann dazu beitragen, mögliche schwere Folgen für das Ungeborene zu senken, so das Robert Koch-Institut.

Erreger, Vorkommen und Übertragung

Diese Virusinfektion wird, schon aufgrund des Namens, sehr häufig mit den Röteln verwechselt. Es handelt sich aber um eine  Erkrankung, die durch einen anderen Erreger ausgelöst wird, das Parvovirus B19 (B19V). Es ist das kleinste bekannte humanpathogene, d. h. für den Menschen gefährliche, Virus. Der Mensch ist der einzige Wirt dieses Erregers, der weltweit vorkommt. Das Virus vermehrt sich in den Vorläuferzellen der roten Blutkörperchen im Knochenmark und führt zu einer Störung der Blutbildung. B19V-Infektionen treten ganzjährig auf, insbesondere aber zwischen März und Juni.
Die Virus-Übertragung erfolgt in erster Linie über Tröpchen und über kontaminierte Gegenstände und Flächen, auch Hände.

Am häufigsten sind Kinder unter 10 Jahren von einer Infektionen mit B19V betroffen, die dann auch Erwachsene anstecken können. Der wichtigste Risikofaktor für Erwachsene ist der Kontakt zu Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter. Nach durchgemachter Infektion besteht eine lebenslange Immunität.

Das Krankheitsbild

Die Inkubationszeit beträgt ein bis zwei Wochen. Typisches Krankheitszeichen - ca. 13 - 18 Tage nach Infektion - ist ein Ausschlag, der im Gesicht schmetterlingsförmig, an den Armen und Beinen sowie am Körper girlandenförmig aussieht. Er tritt aber nur bei 15 bis 20 Prozent der Erkrankten auf. Grippeähnliche Beschwerden und subfebrile Temperaturen (unter 38 °C) können hinzukommen. Gelenkschmerzen (Arthralgien), besonders in den kleinen Gelenken, werden vor allem bei Mädchen und jungen Frauen beobachtet.
Meistens jedoch verläuft die Erkrankung ganz ohne Symptome; ansteckend ist der Infizierte aber dennoch. Fatalerweise ist die Virusausscheidung und damit die Ansteckungsfähigkeit am höchsten, bevor sich die `klassischen` Symptome zeigen, etwa 6 - 8 Tage nach Infektion. Mit Auftreten des Ausschlags - ca. 13 - 18 Tage (bis 21 Tage) nach Infektion - nimmt das Ansteckungsrisiko rasch ab.

Gefährlich werden die Ringelröteln, wenn Menschen mit einer Abwehrschwäche (Immunschwäche) oder schwangere Frauen sich infizieren. Untersuchungen zeigen, dass nur etwa 60 bis 70 Prozent der Frauen im gebärfähigem Alter in Deutschland Antikörper und somit Schutz gegen das Virus aufweisen.

Ringelröteln in der Schwangerschaft

Nur etwa 50 Prozent der infizierten Schwangeren entwickeln den typischen Ausschlag oder Gelenkbeschwerden. Etwa 20 Prozent haben unspezifische Symptome und 30 Prozent sind symptomlos. 

In etwa 30 - 50 Prozent der Fälle wird das Virus über die Plazenta auf das Kind übertragen. Das hat in der Mehrzahl der Fälle keine negativen Folgen für das ungeborene Kind. In weniger als 10 Prozent der mütterlichen B19V-Infektionen in den ersten 20 Schwangerschaftswochen treten bei dem ungeborenen Kind Komplikationen auf, z. B. eine Anämie (Blutarmut) mit generalisierten Wassereinlagerungen in der Haut, aber auch im Brust- und Bauchbereich (Hydrops fetalis). Gelegentlich kommt es zu einer Herzmuskelschwäche und zum Tod des ungeborenen Kindes. Angeborene Schädigungen werden nicht gesehen. Bei eine Infektion im weiteren Verlauf der Schwangerschaft besteht deutlich weniger Risiko für Komplikationen (< 1 bis 2 Prozent).

Diagnostik, Therapie, Vorbeugung

Eine Bestimmung der B19V-Immunstatus in der Schwangerschaft wird von den Fachgesellschaften nicht generell empfohlen, nur dann, wenn die Schwangere beruflich exponiert ist oder Expositionsverdacht besteht, wie z. B. bei Erkrankung des eigenen Kindes oder beim Ausbruch im Kindergarten.

Wird eine akute B19V-Infektion in der Schwangerschaft diagnostiziert, wird die Entwicklung des Kindes überwacht um eine eventuell auftretende Anämie frühzeitig zu erkennen. Heutzutage ist eine Behandlung des ungeborenen Kindes bei nachgewiesener Anämie mit einer Bluttransfusion möglich.

Zurzeit stehen weder ein antivirales Chemotherapeutikum zur Behandlung, noch ein aktiver Impfstoff zur Vorbeugung einer Infektion mit dem B19-Virus zur verfügung.

Reduktion des Infektionsrisikos in der Schwangerschaft

  • Meiden von Einrichtungen, in denen B19V-Ausbrüche festgestellt wurden
  • auf Händehygiene achten: Waschen mit Wasser und Seife, alkoholhaltige Desinfektionsmittel sind nicht ausreichend wirksam
  • Vermeiden des Berührens des Gesichts mit ungewaschenen Händen
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Schwangere mit beruflichen Expositionsrisiko und fehlendem Immunschutz

Empfehlungen der zuständigen Behörden zum Beschäftigungsverbot von Schwangeren müssen beachtet werden. Diese können in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Z. B. wird in Baden-Württemberg ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche empfohlen für Schwangere, die mit Kinder beruflichen Umgang haben.

Für Frauen, die keinen Schutz vor Ringelröteln haben, besteht meistens ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bei Auftreten von Ringelröteln in der Kindereinrichtung, und zwar bis drei Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall. Da die Ringelröteln jedoch häufig ohne Krankheitszeichen verlaufen und daher gar nicht erkannt werden, empfehlen manche Bundesländer sogar ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Dauer der Schwangerschaft.


Aktualisiert: 02.07.2024

Quelle: RKI: Parvovirus-Infektion und Schwangerschaft. Epidemiologisches Bulletin, 24/2024, 13. Juni unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/24/Art_01.html