Neues von der STIKO
2025
Meningokokken ACWY
Aus der neuen Empfehlung:
Die STIKO empfiehlt neu für alle älteren Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Impfstatus, im Alter von 12 bis 14 Jahren die Impfung gegen MenACWY mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff
als Standardimpfung. Es soll eine Impfstoffdosis verabreicht werden. MenACWY-Nachholimpfungen sollen bis zum Alter von < 25 Jahren erfolgen.
Die bisherige STIKO-Empfehlung zur monovalenten MenC-Impfung im Alter von 12 Monaten, einschließlich der bislang empfohlenen Nachholimpfungen bis zu einem Alter von < 18 Jahren, entfällt. Die Empfehlungen zur Indikationsimpfung gegen invasive Meningokokken-Erkrankungen, die durch die Serogruppen A, C, W oder Y verursacht, sind.für gesundheitlich gefährdete Personen einschließlich Säuglingen und Kleinkindern mit angeborener oder erworbener Immundefizienz, bleibt bestehen.
Quelle: Beschluss und wissenschaftliche Begründung zur Evaluation einer quadrivalenten Meningokokken-Impfung für Kleinkinder sowie ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene / Epid. Bull. 44/2025
Haemophilus influenzae Typ b
Erweiterung der Empfehlung zur Indikationsimpfung und postexpositionellen Chemoprophylaxe:
"Seit 1990 empfiehlt die STIKO eine Schutzimpfung gegen Haemophilus influenzae Typ b (Hib) mit einem Konjugatimpfstoff für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von < 5 Jahren. Im Alter von ≥ 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen indiziert. Anlässlich eines akuten Ausbruchgeschehens von Hib-Erkrankungen unter Erwachsenen in Norddeutschland hat die STIKO ihre Empfehlungen zur Indikationsimpfung und postexpositionellen Chemoprophylaxe reevaluiert und angepasst."
Aktualisierte Impfempfehlung:
Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder < 5 Jahre sollten gegen Hib nachgeimpft werden.
In Ausbruchssituationen zusätzlich:
Hib-Impfung für Menschen mit einem medizinisch begründbaren erhöhten Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung, die einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- 1-malige Impfung mit mit altersentsprechend zugelassenem Impfstoff (z. B. Act-Hib, Pentavac oder ein vergleichbarer Impfstoff mit Hib-Komponente) Für Hib-Kombinationsimpfstoffe, die regulär im Kindesalter zur Anwendung kommen, besteht aufgrund höherer Tetanustoxoid-und Diphterietoxoid- oder Bordetella-pertussis-Antigengehalte als Tdap-Kombinationsimpfstoffe für Erwachsene ein potenziell erhöhtes Risiko für lokale und systemische Reaktogenität. Medizinisch begründbares erhöhtes Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung besteht z. B. aufgrund von Asplenie, Drogenkonsum, prekärer Wohnsituation/Wohnungslosigkeit, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung oder Mangelernährung.
Quelle: Wissenschaftliche Begründung zur Erweiterung der STIKO-Empfehlung zur Indikationsimpfung und postexpositionellen Chemoprophylaxe gegen Haemophilus influenzae Typ b / Epid. Bull. 34/2025
Pneumokokken
Erneute Evaluation und Stellungnahme zur PCV20-Anwendung im Säuglings- und Kleinkindalter:
"Im letzten Jahr hat die STIKO nach Zulassung von PCV20 die Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit aus den Zulassungsstudien evaluiert und war zu der Entscheidung gekommen, vorerst die Empfehlung von PCV13 und PCV15 für die Grundimmunisierung unverändert beizubehalten. Zur weiteren Bewertung der Effekte und Auswirkungen bei einer möglichen Einführung von PCV20 in das Säuglingsimpfprogramm in Deutschland wurde eine dynamische Transmissionsmodellierung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse sowie die aktualisierte Einschätzung der STIKO im Beitrag dargestellt werden. Die STIKO bleibt bei der bisherigen Empfehlung einer 2+1-Impfung mit PCV13 oder PCV15 für die Grundimmunisierung von gesunden, reifgeborenen Säuglingen. Ebenso bleibt sie bei der Empfehlung eines 3+1-Impfschemas mit PCV13 oder PCV15 für Frühgeborene."
Quelle: Stellungnahme der STIKO zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) im Säuglings- und Kleinkindalter: erneute Evaluierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer dynamischen Transmissionsmodellierung / Epid. Bull. 33/2025
Influenza
Erweiterung der Indikations- und beruflichen Indikationsempfehlung:
"Die bisherige berufliche Indikationsimpfempfehlung schließt lediglich Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln ein. Die aktuelle Situation mit der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Wildvögeln und den vermehrten Nachweisen von H5Nx in diversen Säugetierklassen (Spillover-Infektionen) hat die STIKO zum Anlass genommen, ihre Indikations- sowie ihre berufliche Indikationsempfehlung zu überprüfen und ihre Influenza-Indikationsimpfempfehlung anzupassen. Die STIKO empfiehlt zusätzlich folgenden Personengruppen eine jährliche Impfung im Herbst/Winter mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlenen Antigenkombination. Für Personen ≥ 60 Jahre werden inaktivierte Hochdosis- oder MF-59-adjuvantierte Influenza-Impfstoffe empfohlen:
- Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben.
- Personen einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) sowie Robben haben und in z. B. Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Tierheimen, Auffangstationen, Tierarztpraxen und Schlachthöfen tätig sind."
Quelle: Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Erweiterung der Indikations- und beruflichen Indikationsempfehlung für die saisonale Influenza-Impfung / Epid. Bull. 29/2025
Mpox / Affenpocken
Anpassung der Empfehlungen zur Indikations- sowie zur postexpositionellen Impfung. Der Impfstoff Imvanex® ist seit 2024 für Personen ≥ 12 Jahre zugelassen. Daher ist die Anwendungseinschränkung
auf Personen ≥ 18 Jahre nicht mehr notwendig. Die Empfehlungen wurden entsprechend angepasst.Quelle: Beschluss der STIKO für die Anpassung der Empfehlungen zur Indikationsimpfung sowie zur postexpositionellen Impfung zum Schutz vor Mpox / Epidemiologisches Bulletin 29/2025.
Impfung gegen Chikungunya
Die STIKO empfiehlt erstmals eine Impfung gegen Chikungunya als Reiseimpfung für bestimmte Personengruppen. Die Impfung wird Reisenden ab 12 Jahren empfohlen, die in Gebiete mit aktuellem Chikungunya-Ausbruch reisen. Die Impfung ist außerdem bei geplanten längeren Aufenthalten (länger als 4 Wochen) oder wiederholten Kurzzeitreisen in Endemiegebiete empfohlen, sofern zusätzlich ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe besteht – etwa bei Personen ab 60 Jahren oder bei schweren internistischen Grunderkrankungen. Zudem wird die Impfung als berufliche Indikation Personen empfohlen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gezielt mit Chikungunya-Viren arbeiten (z. B. in Laboren oder Forschungseinrichtungen).
Derzeit stehen zwei verschiedene Impfstoffe gegen Chikungunya zur Verfügung: Der Totimpfstoff Vimkunya ist für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen, der attenuierte Lebendimpfstoff Ixchiq soll nur im Alter von 12 bis 59 Jahren und weder bei Immundefizienz noch in der Schwangerschaft oder Stillzeit angewendet werden. Die Impfung erfolgt bei beiden Impfstoffen mit einer Impfstoffdosis. Quelle: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Empfehlungen-der-STIKO/PM/PM_2025-07-10.html), publiziert in: Epid. Bull. 28/2025, PDF 3MB)
2024
Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Virus-Erkrankungen (RSV) für Erwachsene
Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 75 Jahre eine einmalige Impfung gegen RSV. Außerdem wird Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen. Zu den Grunderkrankungen gehören u.a. schwere Formen chronischer Erkrankungen der Atmungsorgane, Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die RSV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. (Epid. Bull. 32/2024)
Influenza
Seit September 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne B/Yamagata Linie. Die Verfügbarkeit eines trivalenten lebend-attenuierten Influenza-Impfstoffs (LAIV) in Deutschland wird ab der Saison 2024/2025 erwartet. Die Verfügbarkeit von trivalenten inaktivierten Influenza-Impfstoffen wird ab der Saison 2025/2026 erwartet. Die STIKO empfiehlt eine jährliche Impfung im Herbst für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren mit einem inaktivierten Influenza-Hochdosis-Impfstoff oder mit dem MF-59 adjuvantiertem Impfstoff, bei entsprechender Indikation im Alter von ≥ 6 Monaten mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff (Standarddosis) mit jeweils von der WHO empfohlener Antigenkombination. Kinder und Jugendliche im Alter von 2 - 17 Jahren können alternativ mit einem LAIV geimpft werden, sofern keine Kontraindikation besteht. (Epid. Bull. 31/2024; Epid. Bull. 4/2025)
Prophylaxe von RSV-Erkrankungen
Die STIKO empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Neugeborene und Säuglinge sind in ihren ersten 6 Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland.
Quelle: STIKO: Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen. Epidemiologisches Bulletin 26/2024
Meningokokken B
Die STIKO empfiehlt eine Standardimpfung von Säuglingen gegen Meningokokken der Serogruppe B. Da MenB-Erkrankungen bereits in den ersten Lebensmonaten gehäuft auftreten, soll mit der 2+1-Impfserie zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen werden und die Impfungen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erfolgen. Die MenB-Impfungen können bei den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter (z. B. frühe U4 und späte U6) vorgenommen und am selben Termin wie die anderen bereits von der STIKO empfohlenen Impfungen gegeben werden (Sechsfach-Impfung [DTaP-IPV-Hib-HepB], Pneumokokken-Impfung [PCV], Rotavirus-Schluckimpfung, Meningokokken-C-Impfung [MenC]). Bei Säuglingen und Kleinkindern < 2 Jahre ist eine Paracetamol-Gabe empfohlen, die zeitgleich mit der Impfung oder kurz danach begonnen werden sollte. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden.
Quelle: STIKO: Empfehlung zur Standardimpfung von Säuglingen gegen Meningokokken der Serogruppe B. Epidemiologisches Bulletin 3/2024
COVID-19
Eine Basisimmunität - bestehend aus ≥ 3 Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, mit mind. 1 Impfstoffdosis) - empfiehlt die STIKO folgenden Personengruppen :
- Alle Personen ≥ 18 Jahre; Bewohnende von Einrichtungen der Pflege,
- Personen mit relevanten Grundkrankheiten ab 6 Monaten;
- medizinisches und/oder pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden;
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist;
- Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere.
Eine jährliche Impfung im Herbst:
Die STIKO empfiehlt folgenden Personengruppen eine jährliche Impfung im Herbst mit einem zugelassenen mRNA- oder Protein-basierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung:
- Alle Personen ≥ 60 Jahre;
- Personen mit relevanten Grundkrankheiten ab 6 Monaten;
- Bewohnende von Einrichtungen der Pflege;
- medizinisches und/oder pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden;
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
Quelle: STIKO: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Epidemiologisches Bulletin 2/2024
2023
Dengue:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt erstmals die Impfung gegen Dengue-Fieber für Reisende in Dengue-Endemiegebiete. Die Impfung sollten nur Personen erhalten, die schon eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben. Geimpft werden soll mit dem neuen Impfstoff Qdenga® (Takeda), der ab dem Alter von 4 Jahren zugelassen ist. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfstoffdosen im Mindestabstand von 3 Monaten. Vor der Reise sollten beide Impfstoffdosen gegeben werden. Qdenga ist ein Lebendimpfstoff, deswegen sollten Menschen mit Immundefizienz sowie Schwangere und Stillende ihn nicht erhalten. Ob es Auffrischimpfungen notwendig werden ist noch nicht klar, da entsprechende Studien noch nicht abgeschlossen sind.
Die Impfung wird auch bei gezielten Tätigkeiten mit Dengue-Viren (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien) außerhalb von Endemiegebieten empfohlen.
Quelle: Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Dengue mit dem Impfstoff Qdenga. Epidemiologisches Bulletin 48/2023
Pneumokokken:
Pneumokokken: Für die Standardimpfung von Personen ab dem Alter von ≥ 60 Jahren sowie der Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von ≥ 18 Jahren mit Risikofaktoren wird die Verwendung des 20-valenten Konjugat-Impfstoffes (PCV20) empfohlen. Bei beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen, soll eine Impfung mit PCV20 erfolgen. Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequentielle Impfung wird nicht mehr empfohlen. Für Personen < 18 Jahren gelten weiterhin die bisherigen Pneumokokken-Standard- bzw. Indikationsimpfempfehlungen.
Quelle:
COVID-19:
Die Impfung gegen COVID-19 wurde in die allgemeine Impfempfehlungen der STIKO aufgenommen.
Säuglingen, Kleinkinder, Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten wird von der STIKO derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung empfohlen.
Für alle ab 18 Jahren empfiehlt die STIKO eine sog. Basisimmunität gegen SARS-Coronavirus-2. Diese wird durch mindestens 3 Kontakte mit dem Antigen (Impfung oder Infektion) erreicht: darunter sollten zumindest zwei Impfungen sein. Fehlende Antigenkontakte sollen durch Impfungen ergänzt werden. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Zusätzlich zu der Basisimmunität empfiehlt die STIKO für alle ab 60 Jahren sowie für Personen ab 6 Monaten mit Vorerkrankungen weitere Auffrischimpfungen mit einem möglichst Varianten-adaptierten Impfstoff i. d. R. in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten bekannten Antigenkontakt. Die Auffrischimpfungen sollten bevorzugs im Herbst erfolgen.
Gelbfieber:
Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition sollte einmalig eine Auffrischimpfung erfolgen, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig. Ausnahmen und Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen sind zu beachten (Schwangere, Personen mit Immundefizienz, Kinder).
Mpox/Affenpocken:
Für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Mpox-/Affenpockenexposition und für die Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (z. B. während eines MPXV-/Affenpockenvirus-Ausbruchs) wird der Mpox-/Affenpockenimpfstoff Imvanex (Modified Vaccinia Ankara, Bavarian-Nordic [MVA-BN]) empfohlen.
Erstellt: 01.03.2023, aktualisiert: 13.06.2023
Quellen:
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2023, Epid. Bulletin 4/2023
- Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 in: Epidemiologisches Bulletin 21/2023
2022

16.02.2022
„Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit“
Auf der 100. Sitzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden die Impfempfehlungen für das Jahr 2022 verabschiedet und im Epidemiologischen Bulletin 4/2022 publiziert. Die wesentliche Neuerung ist die Passage „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit“.
Ab diesem Jahr erscheinen die Empfehlungen der STIKO immer zu Beginn eines Jahres und nicht wie in der Vergangenheit Ende August. Neu ist in diesem Jahr eine Passage über die Bedeutung von Impfungen für die Gesundheit von Mutter und Kind. Die STIKO empfiehlt, ab dem Säuglingsalter auf eine zeitgerechte Verabreichung der empfohlenen Standardimpfungen zu achten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten Impflücken vermeiden. Dies bietet den besten Schutz vor Auswirkungen impfpräventabler Erkrankungen auf die Gesundheit der Frau und die Gesundheit ihrer Kinder, heißt es in der STIKO-Empfehlung.
Gabe von Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe)
Frauen mit Kinderwunsch sollten daher einen vollständigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung haben. Ein Abstand bis zum Eintritt der Schwangerschaft ist bei der Gabe von Totimpfstoffen nicht nötig.
Manche Impfungen sind sogar ausdrücklich während einer Schwangerschaft empfohlen, zum Schutz der Schwangeren selbst, aber auch zum Schutz des Kindes. Dazu gehören die Impfungen gegen Influenza und Pertussis, also den Keuchhusten. Und auch gegen COVID-19 sollten Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel geimpft werden, da eine COVID-19-Erkrankung bei Schwangeren besonders komplikationsreich verlaufen kann. Totimpfstoffe gelten als sicher für die Schwangere und den Fetus, so die STIKO.
Wenn eine Indikation besteht, können und sollen Schwangere die nötigen Impfungen (Totimpfstoffe) erhalten, das schützt auch das ungeborene Kind.
Impfungen werden im Allgemeinen ab dem 2. Trimenon empfohlen, die Influenza-Impfung ist bei Frauen mit einer Vorerkrankung aber bereits im 1. Drittel der Schwangerschaft möglich. Im 1. Trimenon sollen nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Damit soll vermieden werden, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden. Impfungen nach einer Exposition, also z. B. die Hepatitis-B-Impfung bei Nadelstichverletzung in der Klinik, eine Tetanusimpfung bei Verletzung oder auch eine Tollwutimpfung bei Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier, sind zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft möglich und dringend angeraten.
Lebendimpfstoffe (attenuierte Impfstoffe)
Lebendimpfstoffe, z. B. die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder gegen Windpocken (Varizellen), enthalten abgeschwächte Impfviren, die zwar noch vermehrungsfähig sind, aber keine Erkrankung mehr auslösen. Während Wildviren das Ungeborene schädigen können, ist dies bei Impfviren nicht der Fall. Selbst bei versehentlicher Röteln-Impfung in der Frühschwangerschaft, z. B. weil eine Frau noch nichts von ihrer Schwangerschaft wusste, ist noch nie eine Schädigung des Kindes beobachtet worden. Eine versehentliche Impfung in der Frühschwangerschaft ist also auf keinen Fall ein Anlass für einen Schwangerschaftsabbruch.
Dennoch genügt das theoretische Risiko, um in der Schwangerschaft nicht gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zu impfen! Daher ist es wichtig, dass diese Impfungen vor der Schwangerschaft gegeben wurden. Nach der Impfung mit einem Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken soll eine Schwangerschaft für einen Monat verhütet werden.
Impfungen in der Stillzeit
Stillende können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten, auch mit Lebendimpfstoffen. Einzige Ausnahme ist die Gelbfieber-Impfung, dabei ist es über die Muttermilch vereinzelt zur Übertragung und zu einer Entzündung des Hirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) beim gestillten Kind gekommen.
Die STIKO weist darauf hin, dass die Mutterschaftsnachsorge-Untersuchung am Ende des Wochenbetts sich besonders für das Nachholen fehlender Impfungen anbietet. Mütter, bei denen keine zwei Impfungen gegen Röteln dokumentiert sind oder die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollten nach der Geburt zwei MMR-Impfstoffdosen im Mindestabstand von vier Wochen erhalten.
Erstellt: 16.02.2022
Quellen:
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022, Epid. Bulletin 4/2022, 27.01.2022
- Deutsches Grünes Kreuz e. V.: dgk.de/impfen-und-infektionen/schwangerschaft-stillzeit/impfschutz-fuer_schwangere-frauen.html, Januar 2022
- Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Pregnancy and Vaccination: www.cdc.gov/vaccines/pregnancy/index.html, November 2021
