Windpocken

Windpocken (Varizellen) sind eine weltweit verbreitete, sehr ansteckende Krankheit, die durch das Varicella-Zoster-Virus hervorgerufen wird.

Gefährliche „Luftpost“

Die Viren gelangen mit dem Atem in die Luft und können über einige Meter „fliegen“. Daher auch der Name „Windpocken“. 90 Prozent derjenigen, die mit den Viren in Kontakt kommen, erkranken auch.

Bei ansonsten gesunden Kindern sind schwerwiegende Komplikationen wie eine Gehirn- oder Lungenentzündung eher selten. Demgegenüber haben Jugendliche und jüngere Erwachsene ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. Schutz bietet eine zweimalige Impfung.

Ungeborenen drohen Fehlbildungen: fetales Varizellensyndrom

Besonders gefährlich sind Windpocken jedoch für Schwangere, die bisher weder an Windpocken erkrankt waren noch eine Windpockenimpfung erhalten haben, da wenn auch selten, eine Übertragung von Varizellen-Viren über die Plazenta auf den Fetus erfolgen kann. Erkrankt die Mutter zwischen der 5. und 24. Schwangerschaftswoche an Windpocken, führt das bei ein bis zwei Prozent der Fälle zum sogenannten fetalen Varizellensyndrom. Es können schwere Fehlbildungen, neurologische Schädigungen, Augenschäden, Skelettanomalien beim Ungeborenen auftreten.

Lebensbedrohlich für Neugeborene

Erkrankt die Mutter um den Geburtstermin (fünf Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt), können Windpocken beim Neugeborenen lebensbedrohlich verlaufen. Da das Neugeborene im Mutterleib von der Mutter keine schützenden Antikörper erhalten hat und ein unreifes Immunsystem hat, verläut die Erkrankung sehr schwer mit einer Sterblichkeit von bis zu 30 Prozent. Das Risiko ist am größten, wenn Neugeborene zwischen dem fünften und zehnten Lebenstag an Varizellen erkranken.

Häufigere Komplikation bei Schwangeren

Auch für die werdende Mutter selbst kann eine Windpocken-Erkrankung gefährlich werden, denn bei Schwangeren kommt es häufiger zu einem schweren Krankheitsverlauf mit Komplikationen wie einer Lungenentzündung (Varizellenpneumonie).

Varizellen-Impfung und Kinderwunsch

Frauen mit Kinderwunsch, die die Windpocken noch nicht hatten (Titerbestimmung!) oder noch nicht dagegen geimpft sind, sollen 2 Impfungen gegen Windpocken im Mindestabstand von 4, besser 6 Wochen erhalten.

Die Effektivität der Varizellenimpfung ist nach zwei Dosen signifikant höher als nach einer Dosis. Frauen mit Kinderwunsch, die nur einmal geimpft sind, sollen eine zweite Impfung erhalten.

Nicht in der Schwangerschaft impfen

Während einer Schwangerschaft wird keine Varizellen-Impfung vorgenommen, da theoretisch auch das Impfvirus auf das Kind im Mutterleib übertragen werden könnte. Aus dem gleichen Grund ist für die Dauer von mindestens 1 Monat nach der Impfung eine Schwangerschaft zu vermeiden. Sollte jedoch zufällig eine Schwangere geimpft worden sein, zum Beispiel weil die Schwangerschaft noch nicht festgestellt wurde, besteht kein Anlass zu einem Schwangerschaftsabbruch, weil in solchen Fällen bislang keine Schädigungen beim Kind beschrieben worden sind.

Schwanger und ungeschützt?

Ungeschützte Schwangere sollen den Kontakt zu Windpocken- und Gürtelrose-Erkrankten und Verdachtsfällen meiden. Falls weitere Familienmitglieder, vor allem Kinder, ungeimpft sind, soll bei diesen der Impfschutz komplettiert werden.

Kommt eine ungeimpfte Schwangere mit Windpockenerkrankten in Kontakt, so ist eine passive Immunisierung verfügbar (Varicella-Zoster-Immunglobulin), die so bald wie möglich und nicht später als 96 Stunden (vier Tage) nach Exposition, verabreicht werden sollte.

Als Exposition gelten:

  • ein Aufenthalt mit einer an Windpocken erkrankten Person über eine Stunde oder länger in einem Raum,
  • ein Haushaltskontakt
  • sowie ein „face-to-face“ Kontakt.
  • Bei Gürtelrose (Herpes zoster) besteht eine geringe Gefahr einer Virusübertragung, da nur die virushaltige Bläschenflüssigkeit infektiös ist (Schmierinfektion).