Hepatitis B

Das Krankheitsbild

Die Hepatitis B (infektiöse Gelbsucht) ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Laut WHO hatten in 2015 etwa 257 Millionen Menschen, also ca. 3,5 Prozent der Gesamtweltbevölkerung, eine chronischen Hepatitis B Infektion, etwa 68 Prozent der Fälle in der afrikanischen und westpazifischen WHO-Region. In der EU sind 4,7 Millionen Menschen chronisch mit dem Hepatitis-B-Virus infiziert (ECDC, 2019).

Die Hepatitis B ist eine infektiöse Leberentzündung (Gelbsucht), die durch das Hepatitis-B-Virus (HBV) hervorgerufen wird. Die Übertragung dieses Virus erfolgt durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines infizierten Menschen (z. B. beim Geschlechtsverkehr). Die Hepatitis B beginnt mit Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit, danach kann es zu einer Gelbsucht kommen. Etwa 1 Prozent der Erkrankten stirbt, bei etwa 10 Prozent wird die Erkrankung chronisch, bei ihnen bleibt das Virus im Körper.
Das Hepatitis-B-Virus kann auch, ohne dass Anzeichen einer Erkrankung bestehen, zu einer chronischen Infektion eines Menschen führen. Chronisch Infizierte sind eine Infektionsquelle für ihre Umgebung. In Deutschland sind etwa 0,7 bis 1 Prozent der Bevölkerung mit HBV chronisch infiziert, in anderen Ländern - z. B. in afrikanischen und asiatischen Ländern - ist die Häufigkeit chronisch Infizierter wesentlich höher.

Chronische Hepatitis-B-Infektion

Infiziert sich ein Neugeborenes unter der Geburt, verläuft die Infektion in ca. 90 Prozent der Fälle chronisch. In Deutschland werden schätzungsweise zwischen 682 und 2.728 Kinder pro Jahr von HBV-infizierten Müttern geboren (Statistisches Bundesamt 2014). Auch Kleinkinder bis zum Alter von 3 Jahren und immundefiziente Personen entwickeln in 30 – 90 Prozent eine chronische HBV-Infektion. Im Erwachsenenalter beträgt das Risiko 5 bis 10 Prozent.

Infolge einer chronischen Hepatitis B Infektion kann eine Leberzirrhose oder ein Leberzellkarzinom entstehen. Das Risiko für die Entwicklung eines Leberzellkarzinoms ist gegenüber der Normalbevölkerung etwa um den Faktor 100 erhöht.

Impfung gegen Hepatitis B - Empfehlungen der STIKO

Grundimmunisierung von Säuglingen

Für die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B sind im Säuglingsalter drei Impfstoffdosen empfohlen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten. Wichtig ist, dass zwischen der zweiten und der dritten Impfung eine Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten wird. Es ist sinnvoll diese Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff (z. B. DTaP-IPV-Hib-HepB) durchzuführen, der gleichzeitig gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B schützt.
Für Kinder unter 12 Monaten sollte die Grundimmunisierung nach der Impfschema 0 - 2 - 6 Monate erfolgen. Das bedeutet, die zweite Imfpung sollte 2 Monate (mindestens) nach der ersten und die dritte Impfung 6 Monate (mindestens) nach der zweiten erfolgen.

Grundimmunisierung von Kinder ab dem Alter von 5 Jahren und von Erwachsenen: Impfschema 0 - 1 - 6 Monate

Ab 5 Jahren erfolgt die Immunisierung gegen Hepatitis B mit drei Impfsstoffdosen: die zweite Imfpung sollte 2 Monate (mindestens) nach der ersten und die dritte Impfung 6 Monate (mindestens) nach der zweiten.

Die Nachholimpfungen der Grundimmunisierung sollten bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Ab 18 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfungen gegen Hepatitis B nur für bestimmte Personengruppen.

Eine Auffrischimpfung nach Impfung im Säuglings und Kleinkindalter wird derzeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne besonderes Risiko nicht empfohlen.

Aktualisiert: am 21.09.2020

Impfindikation für bestimmte Personengruppen

Empfehlungen der STIKO

  1. Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden oder zu erwartenden Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer vorbestehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist, z. B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, DialysepatientInnen.
  2. Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HB-Infizierten in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i. v. Drogenkonsumierende,Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene, ggf. PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen.
  3. Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko, einschließlich Auszubildender, PraktikantInnen, Studierender und ehrenamtlich Tätiger, z. B. Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor- und Reinigungspersonal), Sanitäts- und Rettungsdienst, betriebliche ErsthelferInnen, PolizistInnen, Personal von Gefängnissen, Asylbewerberheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
  4. Für Reisende nach Individueller Risikoeinschätzung.

Aktualisiert: am 21.09.2020

Neues Impfschema für die Sechsfachimpfung der Säuglinge: 2 + 1 statt 3 + 1

Seit Ende Juni 2020 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ein neues Schema für die Sechsfachimpfung im Säuglingsalter. Für die Grundimmunisierung soll jetzt nach dem 2+1-Impfschema geimpft werden, mit dem eine Impfdosis gespart werden kann. Die Neuempfehlung der STIKO vereinfacht den Impfplan und erspart den Säuglingen eine Impfung bei einem vergleichbaren Impfschutz. Dies kommt sicherlich dem Wunsch vieler Eltern entgegen, die oft fälschlicherweise in Sorge sind, dass das Immunsystem ihrer Säuglinge durch die Impfungen überfordert wird.

Für den sicheren Impfschutz ist bei dem reduzierten 2+1 Impfschema besonders darauf zu achten, dass die Impfserie im Alter von 8 Wochen beginnt und die Folgeimpfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von 4 und 11 Monaten durchgeführt werden. „Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es besonders wichtig „zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens 6 Monaten einzuhalten“, so die STIKO. Die Bezeichnung "2+1" deutet diese Impfabstände an: 2 Impfungen erfolgen in einem Abstand von 2 Monaten, die 3. Impfung 6 Monate nach der 2. Impfdosis.

Nur noch Frühgeborene (geboren vor der vollendeten 37. SSW) sollten auf aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem 3+1-Schema geimpft werden und Impfungen im Alter 2, 3, 4 und 11 Monaten erhalten.

Die Sechsfachimpfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Die verfügbaren Sechsfachimpfstoffe sind auch für das neuempfohlene 2+1-Impfschema zugelassen.


Aktualisiert am 14.09.2020
Quelle:
Die aktualisierte Empfehlung und die wissenschaftliche Begründung der STIKO sind im
Epidemiologischen Bulletin 26/2020 veröffentlicht.