Impfschutz für Frauen mit Kinderwunsch

Früh genug dran denken

Frauen, die im gebärfähigen Alter sind, ganz besonders natürlich Frauen, die sich ein Kind wünschen, sollten rechtzeitig auf einen guten Impfschutz achten. Denn für manche Impfungen ist es in der Schwangerschaft zu spät. Impfungen mit sogenannten Lebendimpfstoffen (z. B. gegen Masern, Mumps , Röteln und Windpocken), also mit abgeschwächten, aber noch vermehrungsfähigen Viren, sind dann kontraindiziert.
Erkrankt die werdende Mutter während der Frühschwangerschaft an Röteln, besteht ein hohes Missbildungsrisiko für das Kind. Auch eine Windpockenerkrankung in den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln kann Missbildungen beim Ungeborenen verursachen. Bekommt die Mutter kurz vor oder nach der Geburt die Windpocken besteht das Risiko einer tödlichen Infektion ihres Neugeborenen. Hier ist deshalb wichtig, dass bereits vor der Schwangerschaft - also möglichst bei jeder Frau mit Kinderwunsch - untersucht wird, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln und Windpocken vorhanden ist. So kann rechtzeitig vor der Schwangerschaft, am besten mindestens 4 Wochen vorher, geimpft werden.
Ungeschützte Schwangere sind solange vor Röteln und Windpocken sicher, solange niemand sie infiziert. Auch deswegen sollten alle Kinder zweimal gegen Röteln - und zwar gleich in Kombination mit Masern und Mumps -  und gegen Windpocken geimpft werden, wie es den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) entspricht. Bei einer guten Durchimpfung der Bevölkerung, sind alle gefährdeten Personen, die nicht geimpft werden können (wie Schwangere mit Lebendimpfstoffen), AIDS-Patienten, Kinder mit Leukämie), geschützt.
Bei Totimpfstoffen gilt in der Schwangerschaft der Leitsatz " So viel wie nötig und so wenig wie möglich". Daher ist es wichtig, vor der Schwangerschaft den Impfschutz zu checken.

Wichtig: Röteln- und Varizellen-Impfung

  • Die STIKO empfiehlt für alle Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus eine zweimalige Röteln-Impfung mit einem MMR-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln) im Mindestabstand von 4 Wochen. Einmal geeimpfte Frauen sollen einen weiteren MMR-Impfstoffdosis erhalten.
  • Für seronegative Frauen (Titer bestimmen lassen!) mit Kinderwunsch empfiehlt die STIKO die Varizellen-Impfung (Windpocken) mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von 4-6 Wochen.

Lebendimpfstoffe: in 4 Wochen Abstand zur Schwangerschaft

Wenn die Frau mit Kinderwunsch mit einem Lebendimpfstoff geimpft wird, z. B. gegen Röteln oder Varizellen, sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Laut RKI ist eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft keine Indikation zum Schwanger­schafts­abbruch. Weltweit hunderte dokumentierte Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft zeigten kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen.

Bevor das Baby da ist:

Auch den Impfschutz der Familienmitglieder prüfen!

Väter & Geschwister & Großeltern & Kontaktpersonen

  • Erwachsene im Umfeld eines Neugeboren sollten alle für ihre Altersgruppe empfohlene Impfungen haben, gegebenenfalls sollten sie Nachholimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis erhalten.
  • Wenn Tetanus-Diphtherie Auffrischimpfungen anstehen (alle 10 Jahre), sollte bei der ersten fälligen Auffrischimpfung einmalig eine Tetanus-Diphtherie-Pertussis (Tdap) Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Keuchhusten ist für Säuglinge sehr gefährlich!
  • Ungeimpfte oder Personen ohne Impfdokumentation, die nach 1970 geboren sind (≥18 Jahre), sollten eine einmalige Masern-Impfung mit einem MMR-Impfstoff (Masern, Mumps, Röteln) erhalten.
  • Natürlich sollte man auch daran denken, dass die Geschwister ihrem Alter entsprechend geimpft sind.

Aktualisiert: 14.6.2023

Quelle: Impfempfehlungen der STIKO, Epidemiologisches Bulletin 26. Januar 4/2023