Ab 18 Jahren nur noch den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Ende September ihre Empfehlungen für die Impfung gegen Pneumokokken aktualisiert. Hintergrund dafür war die Verfügbarkeit eines zusätzlichen Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs, der gegen 20 verschiedene Pneumokokken-Erregertypen gerichtet und ab 18 Jahren zugelassen ist. Dieser 20-valenter Konjugatimpfstoff (PCV20) soll im Gegensatz zum bisher eingesetzten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) eine spezifischere und länger anhaltende Immunantwort auslösen.
NEU:
16.11.2023: G-BA übernimmt jüngste STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung in seine Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss
Für wen gilt die neue Pneumokokken-Impfempfehlung?
Bei gesundheitlicher und beruflicher Indikation soll bei Personen ab 18 Jahren sowie als Standardimpfung für ab 60-jährige zukünftig PCV20 eingesetzt werden.
Standardimpfung mit PCV20 ab 60 Jahren
Bislang wurde von der STIKO für alle ab 60 Jahren eine Impfung mit einem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff empfohlen. Jetzt soll diese Altersgruppe 1 Impfdosis mit PCV20 erhalten. Diejenigen, die früher bereits mit dem PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft wurden, sollen den PCV20- Impfstoff im Mindestabstand von 6 Jahren erhalten.
Ob Wiederholungsimpfungen nötig sein werden, ist anhand der Datenlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht klar.
Indikationsimpfungen mit PCV20 für ab 18-jährige mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
Menschen mit bestimmten Risikofaktoren wurden bislang - je nach Vorerkrankung - entweder nur mit PPSV23 oder sequenziell geimpft, d. h. zunächst mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) und danach mit PPSV23. Diese Impfempfehlung wurde jetzt ebenfalls geändert: Alle ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit oder mit beruflicher Indikation sollen jetzt ausschließlich mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff geimpft werden.
Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit
- angeborenen oder erworbenen Immundefekten
- sonstigen chronische Krankheiten, z. B. des Herz-Kreislauf-Systems, der Lunge oder mit Stoffwechselerkrankungen
- Liquorfistel und Cochlea-Implantat (erhöhtes Risiko einer Pneumokokken-Meningitis).
Personen ab 18 Jahren, die in der Vergangenheit bereits sequenziell geimpft wurden (PCV13+PPSV23), sollen im Mindestabstand von 6 Jahren zur PPSV23 1 Impfdosis PCV20 erhalten. Bei ausgeprägtem Immundefizienz kann dieser Abstand auf 1 Jahr verringert werden.
Eine berufliche Indikation besteht für diejenigen, die einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen ausgesetzt sind.
Anmerkung:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren werden weiterhin wie bislang sequenziell mit dem 13- oder 15-valenten Konjugatimpfstoff gefolgt im Mindestabstand von 6 Monaten vom 23-valentem Polysaccharidimpfstoff geimpft. Diese Empfehlung gilt bis voraussichtlich Anfang 2024 (PCV20 ist zurzeit noch nicht im Säuglingsalter zugelassen).
Fallbeispiel:
Frage:
Einer 19-jährigen Patientin wurde nach einem Unfall die Milz entfernt. Als Kind hat sie eine vollständige Grundimmunisierung gegen Pneumokokken, Haemophilus influenzae Typ b(Hib) und Meningokokken C erhalten. Benötigt sie Auffrischimpfungen oder weitere Indikationsimpfungen?
Antwort:
Patienten mit anatomischer oder funktionaler Asplenie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe bei Infektionen mit bekapselten Bakterien. Deshalb sollten sie gegen Pneumokokken, Hib und Meningokokken A, C, W, Y und B geimpft werden. Auch eine jährliche Influenza-Impfung sollten sie erhalten.
- Da die Patientin über 18 Jahre ist, benötigt sie nur noch 1 Impfung mit PCV20.
- Sie benötigt eine Impfung mit einem Meningokokken-ACWY-Impfstoff. Da Aspleniker eine schwächere Immunogenität nach MenC-Impfung zeigten, sollte nach der MenACWY-Impfung eine serologische Kontrolle oder eine 2. Impfdosis im Abstand von ≥ 2 Monaten gegeben werden. Aufgrund immunologischer Erwägungen wird empfohlen, die Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y alle 5 Jahre aufzufrischen.
- Die Patientin sollte 2 Impfdosen mit einem MenB-Impfstoff erhalten. Aus immunologischen Erwägungen wird eine Auffrischimpfung alle 5 Jahre empfohlen.
- Hib: Es gibt keine Daten darüber, ob Wiederholungsimpfungen nötig sind.
Erstellt: 10.11.2023
Quellen:
- STIKO: Aktualisierung der Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung, 28.September 2023, Epidemiologisches Bulletin 39/2023
- RKI - Impfungen bei Hypo- oder Asplenie unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_Grunderkrankungen/FAQ01.html?nn=2391120
- Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. (III) Impfen bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen (antineoplastische Therapie, Stammzelltransplantation), Organtransplantation und Asplenie, Bundesgesundheitsbl 2020 · 63:588–644, unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/STIKO_Weitere/Tabelle_Immundefizienz.html?nn=2391120
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