Impfschutz für Erwachsene

Welchen Impfschutz brauchen Erwachsene?

Während die Notwendigkeit von regelmäßigen Impfungen und Auffrischungen bei Kindern immer wieder betont wird, wird der Impfschutz bei Erwachsenen oft vernachlässigt.

►Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Keuchhusten

Jeder Erwachsene in Deutschland sollte in seinem Leben mindestens dreimal gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis geimpft worden sein. Der Impfschutz gegen Diphtherie und Tetanus muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden, gegen Polio sollte mindestens eine Auffrischimpfung gegeben worden sein. Außerdem ist empfohlen, mit der nächsten fälligen Impfung gegen Diphtherie und Tetanus auch eine Keuchhustenimpfung (Pertussis) zu geben (Kombinationsimpfstoff).

►Röteln und Varizellen

Frauen im gebährfähigen Alter sollten über ausreichenden Röteln-Impfschutz verfügen. Ungeimpfte Frauen oder Frauen ohne Impfdokumentation erhalten 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen, Frauen mit nur einer dokumentierten Impfung gegen Röteln erhalten 1 Impfung. Da es keinen monovalenten Rötelnimpfstoff zur Verfügung steht, kann für die Impfungen ein Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff verwendet werden.
Die Varizellen-Impfung wird für seronegative Frauen (kein Titer gegen Varizellen) mit Kinderwunsch empfohlen: 2 Impfstoffdosen im Abstand von 4-6 Wochen.

►Masern für alle nach 1970 Geborenen

Seit 2010 ist die Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren, 18 Jahre oder älter sind, und noch keinen ausreichenden Impfschutz dagegen haben. Wer bislang also noch gar nicht oder nur einmal geimpft wurde, sollte jetzt eine einmalige Impfung erhalten. Die Impfung erfolgt mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR), der gleichzeitig auch für den Schutz gegen Mumps und Röteln sorgt. Diese Empfehlung gilt auch für alle, bei denen unbekannt ist, ob sie überhaupt geimpft wurden und wie oft, zum Beispiel weil das Impfbuch abhanden gekommen ist.

►COVID-19

Für alle ab 18 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut eine sog. Basisimmunität gegen SARS-Coronavirus-2. Diese wird durch mindestens 3 Kontakte mit dem Antigen (Impfung oder Infektion) erreicht: darunter sollten zumindest zwei Impfungen sein. Fehlende Antigenkontakte sollen durch Impfungen ergänzt werden. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Erwachsene mit Grundkrankheiten sollen weitere Auffrischimpfungen mit einem möglichst Varianten-adaptierten Impfstoff i. d. R. in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten bekannten Antigenkontakt. Die Auffrischimpfungen sollten bevorzugs im Herbst erfolgen. Bei Indikation für eine Impfung gegen saisonale Influenza oder Pneumokokken, kann am selben Termin geimpft werden.

Beispiele für Vorerkrankungen:

  • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder Erkrankungen, welche die Blutgefäße des Gehirns betreffen
  • Trisomie 21
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, immunsuppressive Therapie)
  • aktive Tumorerkrankungen (neoplastische Erkrankungen)

Quelle: STIKO: Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 in: Epidemiologisches Bulletin 21/2023

Impfplan ab 18 Jahren nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen für Standardimpfungen

Stand: 28.09.2023

Impfung gegen

Anzahl der Impfungen für bislang Ungeimpfte (*)

Anmerkungen

Tetanus3 (0-1-6 Monate)Auffrischimpfung alle 10 Jahre
Diphtherie3 (0-1-6 Monate)Auffrischimpfung alle 10 Jahre
Pertussis
(Keuchhusten)
1einmalige Auffrischimpfung bei der nächsten fälligen Tetanus-Diptherie-Auffrischimpfung mit einem Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombinationsimpfstoff
Poliomyelitis
(Kinderlähmung)
3 (0-1-6 Monate)einmalige Auffrischimpfung, falls keine andere Indikation vorliegt
Masern für nach 1970 Geborene1mit MMR-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff
Röteln nur für Frauen im gebärfähigem Alter2 (0-1 Monate)


1
für ungeimpfte Frauen oder Frauen ohne Impfdokumentation mit MMR-Impfstoff

für einmal geimpfte Frauen mit MMR-Impfstoff
Varizellen nur für seronegative Frauen mit Kinderwunsch2 (0-1 Monate)seronegativ: keine Antikörper im Blut nachweisbar
Pneumokokken ab 60 Jahren1mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
Herpes zoster (Gürtelrose) ab 60 Jahren2 (0-2 bis max. 6 Monate)bei Personen mit Grundkrankheiten (z. B. Diabetes, Asthma, COPD) bereits ab 50 Jahren
Influenza ab 60 Jahrenjährlich im Herbstmit dem aktuellen Hochdosis-Impfstoff
COVID-19

Basisimmunität: 3 Antigen-Kontakte
(2 Impfungen mindestens + Infektion)

Impfabstand zwischen G1 und G2 ≥ 3 Wochen (je nach Zulassung des Impfstoffs), und Impfabstand zwischen G2 und A1 ≥ 6 Monate
ab 60 Jahren Auffrischimpfungen im Herbst mit Varianten-adaptierten Impfstoff
G1 und G2 = Impfdosen der Grundimmunisierung
A= Auffrischimpfung

* Mindestabstand zur vorangegangenen Impfstoffdosis

Weitere Impfempfehlungen bei individueller Indikation

Neben den Standardimpfungen werden von der STIKO für bestimmte Personen sogenannte Indikationsimpfungen empfohlen. Diese können aufgrund einer gesundheitlichen Situation, eines beruflichen Risikos, einer Schwangerschaft, bei Reisen oder bei besonderer epidemiologischer Situation indiziert sein.

Impfung gegen

Empfohlen für

Anmerkungen

FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

►Personen, die in FSME-Risikogebieten leben, in oder ausserhalb Deutschlands zeckenexponiert sind;
►beruflich gefährdete Personen z. B. Laborpersonal, Forstbeschäftigte, Exponierte in der Landwirtschaft.

Aktuelle Risikogebiete in Deutschland und Europa: hier

Hepatitis A

►bestimmte Berufsgruppen (Gesundheitsdienst, Klärwerke, Kindertagesstätte und -heime, etc.);
►Reisende in Endemiegebiete;
►Hämophile, Menschen mit Lebererkrankungen;
►Drogenkonsumierende;
►Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko.

 
Hepatitis B

►bestimmte Berufsgruppen (z. B. Medizinpersonal, Sanitäts- und Rettungsdienst, PolizistInnen etc.) und Personen mit erhöhter Infektionsgefahr (auch Reisende);

►Dialysepatienten, HIV-Positive, Hepatitis C positive etc.

 
Humane Papillomviren (HPV)►alle Jungen und Mädchen bis 17 Jahre, danach  bei entsprechender Indikation für Männern und Frauen;Mehr darüber auf der Seite der RKI.
Masernbei beruflicher Indikation Impfplicht seit 01.03.2020. Falls keine Immunität nachweisbar ist, sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen indiziert für Personen, die nach 1970 geboren sind und im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen etc. tätig sind;
►nach Kontakt zu einem Masernkranken, wenn keine Immunität vorliegt.

Mehr zu beruflicher Indikation finden Sie in der Veröffentlichung der STIKO und auf unserer Masern-Seite.

Meningokokken

Impfung gegen Meningokokken A, C, W, Y und Meningokokken B:
►für gesundheitlich gefährdete Personen mit Immundefekten oder  -suppression, Asplenie, Sichelzellanemie, HIV-Infektion, nach Knochenmarktransplantation;
►für gefährdetes Laborpersonal;

Impfung gegen Men A,C,W,Y:
►Reisende in Länder mit epidemischen Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur Bevölkerung (Entwicklungshelfer, Kathastrophenhelfer, medizinisches Personal, bei Langzeitaufenthalt, Pilgerreise nach Mekka).

► AusstauschschülerInnen, Studierende:Impfempfehlung der Zielländer beachten!

►bei gehäuftem Auftreten / Ausbrüchen: Entsprechend der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.

Mehr dazu auf unserer Meningokokken-Seite

Mumpsbei beruflicher Indikation Impfplicht seit 01.03.2020: Gesundheitsdienst in der Patientenversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, für Personen nach 1970 geboren und mit unklarem Impfstatus, ohne, oder nur eine Impfung in der Kindheit.Zweimalige Impfung mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR)
Siehe auch oben bei Masern
Pertussis (Keuchhusten)

►als Standardimpfung einmalig, siehe auch oben in Tabelle: Impfplan ab 18 Jahren;
►Personen, die engen Kontakt zu einem Neugeborenen haben werden (Tagesmütter, Babysitter, Betreuende, ggf. Großeltern) spätestens 4 Wochen vor Geburt des Kindes:alle 10 Jahre eine Impfung;
►Schwangere im 3. Trimenon, siehe auch unter Impfschutz für Schwangere;

►Personal im Gesundheitsdienst und Gemeinschaftseinrichtungen: alle 10 Jahre ein Impfstoffdosis.

mit Tdap-Kombinationsimpfstoff
Pneumokokken►Personen über 60 Jahre;
►Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit;
►Berufliche Tätigkeiten wie Schweissen und Trennen von Metallen mit Exposition zu Metallrauchen, Schweissrauchen.
Alle Details zur Indikation und Impfungen auf unserer Seite:
Pneumokokken
Poliomyelitis (Kinderlähmung)

►Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko;

►Aussiedler, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko.

►Medizinisches Personal, Laborpersonal, Betreuer in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtling, Asylsuchende und Übersiedler, wenn enger Kontakt zur Erkrankten besteht: alle 10 Jahre Auffrischimpfung

Wenn die letzte Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt.

Siehe mehr auf unserer Polio-Seite.

Rötelnbei beruflicher Indikation Impfplicht seit 01.03.2020: Gesundheitsdienst in der Patientenversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Personen nach 1970 geboren und mit unklarem Impfstatus, ohne, oder nur eine Impfung in der Kindheit.
►Frauen im gebärfähigen Alter - siehe dazu mehr hier
Zweimalige Impfung mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR)
Siehe auch oben: Masern und Mumps
Tollwut

►Forstpersonal, TierärztInnen, JägerInennen und Personen bei Umgang mit Tieren in gebieten mit Wildtiertollwut;

►Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen;

►Laborpersonal mit Expositionsrisiko zu Tollwutviren;

►Reisende in Regionen mit Tollwutgefährdung (z. B. durch streunende Hunde).

Nach Kontakt zu tollwutverdächtigem oder tollwütigem Tier (auch Fledermäuse).

Mehr dazu auf unserer Tollwut-Seite.

Varizellen

bei beruflicher Indikation Impfplicht seit 01.03.2020: Gesundheitsdienst in der Patientenversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, für Personen nach 1970 geboren und mit unklarem Impfstatus, ohne, oder nur eine Impfung in der Kindheit;

►Seronegative Frauen mit Kinderwunsch; Mehr dazu hier;

►Seronegative PatientInnen vor geplanter Immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation;

►Empfängliche Personen (ohne Impfung und seronegativ) mit schweren Neurodermitis;

►Kontaktpersonen von den beiden zuvor Genannten.

Insgesamt 2-malige Impfung (bei gleichzeitiger Indikation zur MMR-Impfung ggf. mit MMRV-Kombinationsimpfstoff ).

seronegativ: keine Antikörper im Blut

 


Aktualisiert am 23.10.2023.

Quellen:

  1. Epidemiologisches Bulletin 39/2023 (28.09.2023)
  2. Epidemiologisches Bulletin 21/2023 (25.05.2023)
  3. Epidemiologisches Bulletin 4/2023 (26.01.2023)
  4. Epidemiologisches Bulletin 9. Januar 2/2020
  5. Epidemiologisches Bulletin 25. Mai 21/2023