Pneumokokkenimpfung bei Immunsuppression

Frage:

Eine 66-jährige Patientin hat vor 4 Jahren eine Impfung gegen Pneumokokken (mit Polysaccharid-Impfstoff, PPSV23) erhalten. Nun ist bei ihr wegen einer rheumatischen Erkrankung eine immunsuppressive Therapie notwendig. Sollte ich die Impfung vorher auffrischen, und wenn ja, mit welchem Impfstoff? Wie sieht es überhaupt mit Auffrischimpfungen aus?

Antwort:

Bei dieser Patientin ist aufgrund der immunsuppressiven Therapie ein so genanntes sequenzielles Impfschema von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Ideal wäre es dabei, zunächst mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) zu impfen, gefolgt von einer Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) nach 6 bis 12 Monaten. Da die Patientin aber bereits eine Impfung mit PPSV23 vor 4 Jahren erhalten hat, würde man sie jetzt vor Beginn der immunsuppressiven Therapie mit PCV13 impfen und dann nach 2 Jahren mit PPSV23 (im Mindestabstand von 6 Jahren zur vorangegangenen Impfung mit PPSV23).

In der nachfolgenden Tabelle von der STIKO (Epidem. Bull. Nr. 34, 22. August 2019) stehen vom Impfstatus abhängig empfohlene Impfschemata für die sequenzielle Impfung für Indikationspatienten. Die Impfung mit PPSV23 ist erst ab einem Alter von 2 Jahren sinnvoll, da der Polysaccharidimpfstoff bei jüngeren Kindern nicht ausreichend wirksam ist.
 

Umsetzung der sequenziellen Pneumokokken-Indikations-Impfung
ab dem Alter von 2 Jahren unter Berücksichtigung des bisherigen Impfstatus

Impfstatus

Empfohlenes Impfschema für die sequenzielle Impfung

PPSV23-Wieder-impfung im Abstand von mind. 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung

1. Impfung

2. Impfung

Keine Impfung

PCV13

PPSV23 im Abstand von 6 – 12 Monaten*

Ja

PCV13

PPSV23 im Abstand von 6 – 12 Monaten

entfällt

Ja

PCV7 oder PCV10

PCV13

PPSV23 im Abstand von 6 – 12 Monaten*

Ja

PPSV23 vor
< 6 Jahren

PCV13 im Abstand von 12 Monaten

PPSV23 im Abstand von 6 Jahren zur

vorangegangenen PPSV23 Impfung

Ja

PPSV23 vor

≥ 6 Jahren

PCV13

PPSV23 im Abstand von 6 – 12 Monaten*

Ja

PCV13 + PPSV23

entfällt

entfällt

Ja

 * PPSV23 (23-valenter Polysaccharid-Impfstoff) kann frühestens 2 Monate nach der PVC13-Impfung (13-valenter Konjugatimpfstoff) gegeben werden (z. B. bei Impfung vor geplanter immunsuppressiver Therapie); ein längerer Abstand von 6 – 12 Monaten ist immunologisch günstiger.

Zu den Wiederimpfungen (es handelt sich nicht um eine Auffrischimpfung, da es bei Polysaccharidimpfstoffen nicht zur Bildung von Gedächtniszellen kommt und daher keine Boosterung möglich ist) äußert sich die STIKO in den Empfehlungen 2019/2020 wie folgt:

„Wiederholungsimpfungen: Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes hält die STIKO Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 in einem Mindestabstand von 6 Jahren aus medizinisch-epidemiologischer Sicht für alle in Tab. 2 (S. 322, s. Link https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/34_19.pdf?__blob=publicationFile)  genannten Gruppen grundsätzlich für sinnvoll. Laut Fachinformation von PPSV23 sollten jedoch „gesunde Erwachsene nicht routinemäßig erneut geimpft werden“. Hingegen können Wiederholungsimpfungen „bei Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen in Erwägung gezogen werden“. Auf Personen der Kategorien „I“ und „B“ trifft dies regelmäßig zu. Bei SeniorInnen, die keiner dieser beiden Kategorien angehören, ist die Indikation individuell zu prüfen. Die PatientInnen sind auf die stärkere Reaktogenität der Wiederholungsimpfung im Vergleich zur Erstimpfung, aber auch auf den möglichen Verlust des Impfschutzes nach unterbleibender Wiederholungsimpfung, hinzuweisen.“


Erstellt: 29.01.2020

Quelle:

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, Epid. Bulletin Nr. 34/2019 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/34_19.pdf?__blob=publicationFile