Zeitabstände zwischen Impfungen

Frage:

Ich bin Allgemeinarzt, und in meiner Praxis gibt es immer wieder Diskussionen zu den richtigen Impfabständen, insbesondere bei für längere Zeit unterbrochenen Grundimmunisierungen. Müssen die im Impfkalender bzw. in den Fachinformationen empfohlenen Impfabstände unbedingt eingehalten werden?

Antwort:

Grundimmunisierung
Besonders wichtig ist es bei Grundimmunisierungen, den empfohlenen Mindestabstand zwischen den Impfungen einzuhalten. Auch der lange Abstand zwischen der vorletzten und letzten Impfung – er beträgt in der Regel 6 Monate – darf nicht unterschritten werden, auch wenn der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung sehr lang war. Warum das wichtig ist: Die Reifung der Immunantwort braucht Zeit. Werden empfohlene Impfabstände abgekürzt, müssen gegebenenfalls zusätzliche Impfungen gegeben werden, und dies will man ja vermeiden.

Abstände zwischen unterschiedlichen Impfungen
Lebendimpfstoffe enthalten attenuierte (abgeschwächte), vermehrungsfähige Viren oder Bakterien. Virale Lebendimpfstoffe können entweder gleichzeitig verabreicht werden, wie es bei einer Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) automatisch der Fall ist, oder es muss ein Abstand von mindestens 4 Wochen eingehalten werden.

Der Grund für diesen 4-wöchigen Mindestabstand liegt in der Reaktion des Immunsystems auf eine Virusinfektion: Eine virusinfizierte Zelle schüttet Interferone aus, um die benachbarten Zellen vor einer Infektion zu schützen. Das bedeutet, dass eine zeitnahe Impfung mit einem weiteren viralen Lebendimpfstoff ohne Impferfolg bliebe, da Interferone unspezifisch und so auch gegen Impfviren wirken. Anschaulich macht dies eine amerikanische Studie: Das Risiko einer verminderten Impfwirksamkeit (z. B. eine Windpockenerkrankung bei einer Varizellen-geimpften Person) war bei denjenigen, die die Varizellen-Vakzine innerhalb von 28 Tagen nach einer MMR-Impfung erhielten, dreimal höher als bei Personen, die die Impfung 28 Tage oder länger nach der MMR-Impfung bekamen.

Hintergrundwissen:

Interferone (IFN) werden zu den löslichen Komponenten der angeborenen Immunabwehr gezählt. Sie wurden entdeckt als Proteine, die infolge einer Virusinfektion die Infektion mit anderen Viren hemmen, dieses Phänomen wird als „virale Interferenz“ bezeichnet.2

Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) gilt: Jede Impfung zählt, es gibt keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. Auch wenn eine Grundimmunisierung für viele Jahre unterbrochen wurde, muss die Impfserie nicht neu begonnen, sondern nur vervollständigt werden. Dies gilt auch bei nicht zeitgerecht gegebenen Auffrischimpfungen. Im Säuglings- und Kleinkindalter sollten aber Überschreitungen der Impfabstände, genauso wie Unterschreitungen, vermieden werden, damit der Impfschutz möglichst früh und vollständig entwickelt wird. Selbiges gilt auch bei vergessenen Auffrischimpfungen: In der Zwischenzeit kann es zu Erkrankungen kommen, weil der Immunschutz nachgelassen hat.

Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen (Totimpfstoffe) können zumeist in beliebigen Abstand zueinander gegeben werden, auch zu Lebendimpfstoffen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Impfreaktionen vorangegangener Impfungen abgeklungen sind. Ebenfalls sollten die Fachinformationen der Impfstoffe zu Möglichkeiten einer Koadministration beachtet werden, denn wie überall gibt es Ausnahmen.

COVID-19-Impfstoffe
Zwischen einer COVID-19-Impfung und einer anderen Impfung sollte ein Impfabstand von 14 Tagen eingehalten werden, sowohl vor als auch nach der COVID-19-Impfung.

Impfabstand zu Operationen
Ist eine Operation geplant, sollte die Verabreichung von Lebendimpfstoffen mindestens 14 Tage vor dem Eingriff stattfinden. Inaktivierte Impfstoffe können im Mindestabstand von 3 Tagen vor der OP erfolgen. Die genannten Mindestabstände sollten eingehalten werden, um eventuelle Impfreaktionen von Komplikationen der Operation, die zum Beispiel auch mit Fieber einhergehen können, unterscheiden zu können.

Selbstverständlich kann eine dringende Operation durchgeführt werden, auch wenn zuvor eine Impfung verabreicht wurde. Nach einer OP kann geimpft werden, wenn der Allgemeinzustand wieder stabil ist, es müssen keine bestimmten Zeitabstände eingehalten werden. Sind Impfungen dringend indiziert, z. B. postexpositionell wie die Tetanus-, Tollwut- oder Hepatitis-B-Impfung, kann jederzeit geimpft werden.


Erstellt: 22.04.2021

Quellen:

  1. Epid. Bull. 34/2020
  2. Lothar Rink, Andrea Kruse, Hajo Haase: Immunologie für Einsteiger. Springer Spektrum-Verlag, 2. Auflage 2018
  3. Epid. Bull. 12/2021, Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, Beschluss der STIKO zur 3. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung