Verhalten nach Impfung

Radfahren ja, Tour de France nein.

Frage:

Gelegentlich hört man nach einer Schutzimpfung die Anweisung: „Eine Woche keinen Alkohol und keinen Sport!“ Das ist sicher übertrieben und so nicht notwendig. Aber was sollte man tatsächlich beachten?

Antwort:

Es gibt – abgesehen von sportmedizinischen Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Sport und Impfungen – kaum aussagefähige Studien zu dieser Frage. Aber wie so oft kann der gesunde Menschenverstand hier helfen.

Impfungen: Routine für das Immunsystem

Eine Schutzimpfung ist letztlich eigentlich eine Routineaufgabe für das Immunsystem. Dieses arbeitet ständig im Hintergrund, ohne dass wir davon viel merken. Bei einer Schutzimpfung will man allerdings eine ausgeprägte Reaktion des Immunsystems erreichen, die einen guten Schutz vor der jeweiligen Erkrankung bietet.

Dies wird bei einer attenuierten Vakzine, einer „Lebendimpfung“ dadurch erreicht, dass eine ganz leichte „Impfinfektion“ erzeugt wird, die sich gelegentlich als „normale Impfreaktion“ mit einer für wenige Tage anhaltenden Temperaturerhöhung äußert. Manchmal zeigen sich 1 bis 3 Wochen nach der Impfung milde Anzeichen einer Impfkrankheit wie ein flüchtiger Ausschlag oder eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse bzw. Kniegelenkbeschwerden nach einer Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln und Varizellen.

Bei einer inaktivierten „Totimpfung“ wird dies u.a. durch Adjuvantien erreicht.  Auch hier können normale Impfreaktionen auftreten wie eine 1 bis 3 Tage (selten länger) anhaltende Rötung, Schwellung und Schmerzhaftigkeit an der Impfstelle selbst und möglicherweise ebenfalls meist 1 bis 3 Tage anhaltende Allgemeinerscheinungen wie leichtes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Mattigkeit und Unwohlsein.  Auch eine Lymphknotenschwellung wird gelegentlich beobachtet.

Dies alles zeigt nur, dass das Immunsystem fleißig arbeitet. Es geht – wie gesagt – rasch wieder vorbei und bedarf keiner besonderen Maßnahmen. Man kann bei erhöhter Temperatur ruhig ein Paracetamol bzw. bei einem Säugling oder Kleinkind ein entsprechendes Fieberzäpfchen empfehlen (siehe auch STIKO-Empfehlung S. 316).'

Schmerzen, Schwellungen, Komplikationen?

Bei Schmerzen und Schwellung an der Impfstelle kann man kühlen. Aber all das muss nicht sein, meist merkt der Geimpfte ohnehin nur wenig, und die Beschwerden verschwinden von selbst. Bei darüberhinausgehenden Reaktionen und Symptomen sollte der Patient unbedingt den Impfarzt/die Impfärztin informieren.  Der Verdacht auf eine Impfkomplikation ist beim zuständigen Gesundheitsamt meldepflichtig. Sollte dieser Verdacht in ganz seltenen Fällen einmal bestehen, können die Patienten einen Antrag auf Entschädigung an das zuständige Versorgungsamt stellen. Wieviel Sport darf sein?

Also: Der Körper hat schon mit der Impfung zu tun. Deswegen sollte man ihn nicht übermäßig zusätzlich belasten. Wegen der etwa an der Impfstelle auftretenden muskelkaterartigen Beschwerden würde es sich ohnehin anbieten, auf das vielleicht geplante Volleyballturnier zu verzichten. Oft werde ich gefragt, ob der bzw. die Geimpfte z. B.  laufen dürfe. Meine Antwort ist dann: „Laufen ja, Marathon nein; Radfahren ja, Tour de France nein“. Natürlich kommt es auch immer darauf an, wie gewohnt die sportliche Betätigung für den Einzelnen ist. Jedenfalls sollte man sich körperlich nur soweit belasten, dass man sich dabei noch unterhalten kann und deutlich unter seiner Leistungsgrenze bleibt.

Diese Einschränkung wird bei Lebendimpfungen für etwa eine Woche empfohlen bzw. so lange, wie eine Impfreaktion besteht. Bei Totimpfungen sollte man einige Tage etwas kürzertreten bzw. so lange man sich noch beeinträchtigt fühlt.

Sportmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass sowohl für trainierte Sportler als auch untrainierte Personen eine mäßige sportliche Belastung keinen Einfluss auf die Antikörperbildung hat. Extreme sportliche Anstrengung kann demgegenüber zu einer verminderten Immunantwort führen.

Was ist mit Sauna und Solarium?

Auch Saunagänge sind eine gewisse körperliche Belastung, deren Ausmaß davon abhängt, ob jemand ein regelmäßiger Saunagänger ist oder ob man dies eher selten tut. Solange man noch etwas von der Impfung merkt, sollte man eher zurückhaltend sein. Der Besuch eines Solariums kann ebenfalls anstrengend für den Körper sein. Die Strahlenzusammensetzung unterscheidet sich von der des natürlichen Sonnenlichts und die Intensität ist vergleichsweise hoch. Auch dabei sollte man in den ersten Tagen nach einer Impfung nicht übertreiben.

Duschen, Baden und Schwimmen sind nach einer Impfung natürlich nicht verboten, Diese völlig veraltete Empfehlung, die man immer wieder hört, ist ein Relikt aus der Zeit der Pockenimpfung und hat sich völlig überlebt.

Alkohol: Ein Gläschen Wein darf sein

Und schließlich die Frage, wie steht es mit dem Genuss von Alkohol? Dass alkoholische Getränke in großen Mengen gesundheitsschädlich sind, sollte jeder wissen. Dann schwächt der Alkohol auch den Körper. Und um ihn abzubauen benötigt der Körper Energie, die er besser zur Produktion von Antikörpern nutzen sollte. Es ist aber unnötig, nach einer Schutzimpfung gänzlich auf Alkohol zu verzichten. Ich sage meinen Patienten: „Mit Alkohol sollten Sie so umgehen, wie man es immer sollte: genießen und nichts übertreiben.“ Ein bis zwei Glas Bier oder Wein sind sicher unproblematisch, solange jemand nicht alkoholkrank ist. Alkoholische Exzesse sollte man – nicht nur nach einer Impfung – vermeiden.


Erstellt: 09.08.2017