Masern

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie sind keine harmlose „Kinderkrankheit“, sondern können von einer Reihe schwerwiegender Komplikationen begleitet werden.

Masern in der Schwangerschaft

Generell verlaufen Masern bei Erwachsenen schwerer als bei Kindern, besonders bedroht aber sind Schwangere. Ihr Immunsystem funktioniert verändert, damit ihr Körper das Kind nicht abstößt, das ja zur Hälfte Fremdgene – nämlich die des Vaters – trägt. Schwangere, die sich mit Masern infizieren, haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen wie z. B. Lungenentzündung. Das Risiko für vorzeitige Wehen, Früh- und Fehlgeburten ist ebenfalls erhöht.
Zu Fehlbildungen des Ungeborenen, wie dies etwa bei Infektionen mit dem Röteln-Virus der Fall ist, kommt es aber nicht. Eine Maserninfektion während der Schwangerschaft ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch!

Nach Exposition mit akuten Masern sollte für Schwangere, bei denen keine oder nur eine Impfung dokumentiert wurde oder bei denen der Impfstatus unbekannt ist, so schnell wie möglich eine serologische Untersuchung gemacht werden. Bei negativem serologischen Befund, also wenn die Schwangere keine Antikörper gegen Masern hat, muss  innerhalb von sechs Tagen eine Immunglobulin-Gabe erfolgen.

Gefährdungssituation in Europa

In ganz Europa sind die Masernviren auf dem Vormarsch, so auch in Deutschland. In einigen Bundesländern treten die Masern nur selten auf, andere Bundesländer sind fast jedes Jahr betroffen. Hinzu kommt, dass es in Deutschland bei jungen Erwachsenen, also auch bei Frauen im gebärfähigen Alter, Impflücken gibt.

Masern-Impfung und Kinderwunsch

Frauen mit Kinderwunsch sollten unbedingt ihren Masernschutz überprüfen und sich gegebenenfalls impfen lassen, bevor sie schwanger werden.

Nicht in der Schwangerschaft gegen Masern impfen

Eine Masern- bzw. Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) sollte nicht bei Schwangeren erfolgen, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Bei Lebendimpfstoffen besteht durch die Impfviren ein - allerdings rein theoretisches - Risiko für das Kind im Mutterleib. Aus dem gleichen Grund ist für die Dauer von 1 Monat nach einem Masern- oder MMR-Impfung eine Schwangerschaft zu verhüten.

Lässt sich eine Frau impfen und stellt später fest, dass sie zu diesem Zeitpunkt schon schwanger war, ist dies Laut STIKO jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Bislang sind in solchen Fällen niemals Schädigungen des Kindes beobachtet worden.