COVID-19:

Wer gilt als vollständig geimpft?

Für den Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung ist eine vollständige Immunisierung gegen COVID-19 nötig. Dafür müssen je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen mit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen erfolgen, wie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Institut gelistet:

ImpfstoffnameAnzahl Impfdosen für die vollständige Impfung
Comirnaty® (Biontech/Pfizer)2
Spikevax® (Moderna)2
Vaxzevria® (AstraZeneca)2
COVID-19 Vaccine Janssen® (Janssen-Cilag)1

Die heterologen Impfschemata: Vaxzevria® / Comirnaty® , Vaxzevria® / Spikevax®, Comirnaty® / Spikevax® und Spikevax® / Comirnaty® werden laut PEI auch als vollständige Immunisierung im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung anerkannt.

Aktuelle STIKO-Impfempfehlung gegen COVID-19

"Für die Impfung gegen COVID-19 sind aktuell in der Europäischen Union (EU) vier Impfstoffe zugelassen. Es handelt sich dabei um zwei mRNA-Impfstoffe (Comirnaty der Firma BioNTech/Pfizer und Spikevax der Firma Moderna) sowie zwei Vektorbasierte Impfstoffe (Vaxzevria der Firma AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen der Firma Janssen Cilag International).

  • Die beiden mRNA-Impfstoffe sind ab dem Alter ≥ 12 Jahre, die beiden Vektor-basierten Impfstoffe ab dem Alter ≥ 18 Jahre zugelassen.
  • Für eine vollständige Impfserie sind bei den beiden mRNA-Impfstoffen und beim Impfstoff Vaxzevria jeweils 2 Impfstoffdosen notwendig.
  • Die COVID-19 Vaccine Janssen ist für die Grundimmunisierung mit einer 1-maligen Impfstoffdosis zugelassen."

Für die Altersgruppe zwischen 12 und 17 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Ab 18 Jahren sollte ebenfalls einer der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty, Spikevax) verwendet werden. Bei der 1. und 2. Impfdosis sollte laut STIKO wenn möglich derselber Impfstoff verimpft werden. Falls dies nicht möglich ist, kann zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen (Comirnaty® und Spikevax®) gewechselt werden, das ist immunologisch unproblematisch und wird laut PEI auch als vollständige Immunisierung anerkannt (siehe oben).
Die Impfung kann bei ≥ 60-Jährigen auch mit einem der beiden zugelassenen Vektor-basierten Impfstoffe (Vaxzevria, COVID-19 Vaccine Janssen) erfolgen.

In der 12. Aktualisierung (Epid. Bull. 43/2021, 28. Oktober 2021, online am 18.10.2021) empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥ 70 Jahre und für bestimmte Indikationsgruppen sowie eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff nach vorausgegangener Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen:

"Personen, die eine Grundimmunisierung mit 1 Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten. Unabhängig vom Alter soll diesen Personen 1 zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs (heterologes Impfschema) ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung angeboten werden. Zur klinischen Wirksamkeit und Sicherheit (Phase 3-Studiendaten) des Zwei-Dosis-Regimes für die COVID-19 Vaccine Janssen liegen bisher keine publizierten Originalarbeiten vor. Die STIKO wird diese Daten sofort nach Verfügbarkeit bewerten. Bei positiver Bewertung wird es auch möglich werden, bei Personen im Alter ≥ 60 Jahren eine 2. Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Optimierung des Impfschutzes ab 8 Wochen nach der 1. Janssen-Impfung zu verwenden."

Die Tabelle 1. zeigt die von der STIKO empfohlenen Impfabstände zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 (Stand 19.10.2021, Epid. Bull. 43/2021, 28. Oktober 2021, online am 18.10.2021):

1 Sollte der empfohlene Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
2 Bisher ist die COVID-19 Vaccine Janssen nur für eine 1-malige Dosierung zugelassen. Zur klinischen Wirksamkeit und Sicherheit des Zwei-Dosis-Regimes (Phase 3-ENSEMBLE 2-Studie) gibt es bisher nur eine Pressemitteilung des Herstellers vom 21. September 2021.
3 Für eine ausführliche Darstellung der Immunogenität, Sicherheit und Wirksamkeit dieses heterologen Impfregimes siehe 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO (Epid Bull 27/2021 vom 8. Juli 2021).
4 Für dieses Impfregime gibt es bisher keine publizierten Immunogenitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten. Die Empfehlung beruht auf immunologischer Plausibilität und der Analogie zur heterologen Vaxzevria/mRNA-Impfung.

Was gilt für Personen, die im Ausland mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden?

Dazu hat sich die STIKO in der 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung wie folgt geäußert:

„Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden ÄrztInnen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das PEI zu melden“.

Die zugelassenen Impfstoffe sind auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts gelistet (www.pei.de), hier findet man auch eine Tabelle mit den Handelsnamen der Impfstoffe in den verschiedenen Ländern.

Wann ist ein Impfnachweis rechtlich vollständig?

Die Anforderungen für einen Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut folgendermaßen zusammengefasst:

a)

Wenn eine vollständige Impfserie mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen (siehe Tabelle oben) erfolgte und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Neu ist die Regelung für Personen, die einen positiven SARS-CoV-2-Antikörpertest vorweisen können, aber keinen Genesenennachweis, weil kein positiver PCR-Test vorliegt:

Bei ihnen ist eine einzelne Impfstoffdosis ausreichend, wenn sie einen spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen können und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Die notwendige einzelne Impfdosis soll bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose gegeben werden.

Die labordiagnostischen Befunde müssen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

b)

Von COVID-19 genesene Personen benötigen einen Genesenennachweis und eine Impfdosis eines der oben genannten Impfstoffe.

„Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der betroffenen Person in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels  Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist.“

Bei Genesenen soll die Impfung gegen COVID-19 mit einer Impfstoffdosis 6 Monate nach dem positiven Erregernachweis erfolgen. Das Robert Koch-Institut bietet eine ausführliche FAQ zu dem Thema „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen“.


Erstellt: 19.10.2021

Quellen:

  1. Beschluss der STIKO zur 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, Epid. Bulletin 43/2021, 28. Oktober 2021, online 18. Oktober 2021; www.stiko.de
  2. Paul-Ehrlich-Institut, Newsroom: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=5B74DE7ECB768023707EF63E7D98E4CA.intranet232?nn=169730&cms_pos=3
  3. Robert Koch-Institut, FAQ: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=33BFC93BEC5F7C79FCEF7DAE4974C543.internet092