COVID-19: Wer gilt als vollständig geimpft?

Frage:

Ich habe gleich mehrere Fragen: Eine 37-jährige Patientin hat eine Weile in China gearbeitet und wurde auch dort zweimal gegen COVID-19 mit Sinovac® geimpft. Gilt sie nun in Deutschland als ausreichend geimpft?

Eine andere Fragestellung betrifft einen Patienten, 63 Jahre alt, der die 1. Impfung mit dem Moderna-Impfstoff im Impfzentrum bekommen hat. Die 2. Impfung ist eigentlich schon seit Wochen fällig, aber ich erhalte für die Praxis derzeit nur den BioNTech-Impfstoff. Kann ich die 2. Dosis mit diesem Impfstoff geben? Oder muss die Impfserie wegen des zu großen Abstands ohnehin neu begonnen werden?

Antwort:

Zu der ersten Frage, die in letzter Zeit häufig gestellt wird, hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in der 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung wie folgt geäußert:

„Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemi­sche Reaktionen auftreten können. Die imp­fenden ÄrztInnen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das PEI zu melden“.

Das heißt, Ihre Patientin benötigt noch zwei Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® oder Spikevax®), denn Sinovac® ist nicht in der EU zugelassen. Die zugelassenen Impfstoffe sind den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts zu entnehmen www.pei.de, hier findet man auch eine Tabelle mit den Handelsnamen der Impfstoffe in den verschiedenen Ländern.

Zu Ihrer 2. Frage: Auch hier gibt es aktuelle Informationen auf den Seiten des PEI. In der folgenden Tabelle sind die Anforderungen an einen vollständigen Impfschutz bei heterologem Impfschema aufgelistet:

Es kann also bei der 1. und 2. Impfdosis zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen gewechselt werden, das ist immunologisch unproblematisch und wird auch als vollständige Immunisierung anerkannt. Das RKI bietet eine ausführliche FAQ zu dem Thema „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen“.

Der Abstand zwischen zwei Impfungen sollte prinzipiell nicht unterschritten werden, weil zu kurze Abstände die Reifung der Immunantwort und damit z. B. die Dauer des Impfschutzes beeinträchtigen können. Ist der Impfabstand aber länger als in der Fachinformation angegeben, kann die 1. Impfung dennoch gezählt werden, es muss nicht neu begonnen werden. Das gilt laut STIKO auch für die COVID-19-Impfstoffe.

Impfabstände zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 (Stand: 24.09.2021)

Sollte der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden, so die STIKO im Epid. Bulletin 39 vom 30. September 2021.


Erstellt: 07.10.2021

Quellen:

  1. Beschluss der STIKO zur 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, Epid. Bulletin 39/2021, www.stiko.de
  2. Paul-Ehrlich-Institut, Newsroom: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=5B74DE7ECB768023707EF63E7D98E4CA.intranet232?nn=169730&cms_pos=3
  3. Robert Koch-Institut, FAQ: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=33BFC93BEC5F7C79FCEF7DAE4974C543.internet092