Nur ein Papierkrieg? Einjähriges Bestehen des Patientenrechtegesetz

März 2014

Vor nun fast einem Jahr (am 26. Februar 2013) ist das viel diskutierte Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, so die Bundesregierung, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z. B. Ärzten und Krankenhäusern, sowie den Krankenkassen zu stärken.

„Die Bedeutung des Patientenrechtegesetzes besteht im Wesentlichen darin, dass die bis dahin durch die Grundsätze höchstrichterlicher Rechtsprechung geprägte Rechtslage in einen Gesetzestext gegossen wurde“, so Prof. Dr. jur. Andreas Teubner, Fachanwalt für Medizinrecht in Jena. „Eine wirkliche Verbesserung der Patientenrechte ist damit nicht verbunden“, lautet sein Resümee.

Doch hat das Gesetz Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit. So sieht Paragraf 630g BGB vor, dass Patienten jederzeit Einsicht in ihre Akten und Abschriften verlangen dürfen, es sei denn, dem stehen therapeutische Gründe entgegen.

„Insbesondere die Verpflichtung aus § 630e BGB zur Aushändigung von Kopien der Einwilligungserklärung führt zu einer Bürokratisierung und raubt Zeit und Kosten, die ansonsten der Behandlung zu Gute kämen“, meint der Fachanwalt. Hinzu kommt eine Verschärfung wirtschaftlicher Aufklärungspflichten des Arztes hinsichtlich der Behandlungskosten, wenn die Gefahr besteht, dass diese nicht oder nicht vollständig von Dritten übernommen werden (§ 630c Abs. 3 BGB).

Die Einführung von § 630e Abs. 2 S. 2  BGB führt dazu, dass dem Patienten von allen Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, eine Abschrift auszuhändigen ist. Eine Kostenregelung hierfür hat der Gesetzgeber nicht getroffen. Im Praxisalltag führt das zur höheren Auslastung von Kopierern und Scannern. Umweltfreundlicher (wegen geringeren Papierverbrauchs), kostengünstiger und vor allem einfacher ist es, Durchschläge zu benutzen – wozu auch Fachleute raten.

Die Materialien des DGKs wurden daher entsprechend überarbeitet. Um Ihren Mehraufwand in der Praxis so gering wie möglich zu halten, bieten wir Ihnen Einverständniserklärungen in A5-Format mit Durchschlag an. Der Patient unterschreibt – das Originalblatt kommt in Ihre Dokumentation und die Durchschrift können Sie dem Patienten zur Mitnahme direkt in die Hand geben.

Die Einverständniserklärungen können Sie bei uns bestellen:

per FAX:                06421 293-170 und 293-187

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Haben Sie noch Fragen? Unsere kostenlosen Merkblätter unterstützen Sie

In Zusammenarbeit mit Prof. A. Teubner, Fachanwalt für Medizinrecht, haben wir ein Merkblatt mit allen wichtigen Punkten rund um das Thema „Impfaufklärung“ entwickelt. Ein weiteres Merkblatt informiert Sie über den Off-Label-Gebrauch eines Impfstoffs.

Beide Merkblätter können Sie kostenlos auf unserer Homepage www.dgk.de herunterladen (unter Menüpunkt „Fachleute“, Abschnitt „Impfaufklärung und Einverständnis nach Patientenrechtegesetz“) oder Sie erhalten sie kostenlos bei Bestellung von entsprechendem Aufklärungsmaterial.