DGK e.V. -Deutsches Grünes Kreuz, die DGK-Kampagne 'Lobby für das Kind' informiert: Tipp der Woche vom 15. Januar 2007: Was kommt da auf Sie zu? Handgriffe bei den Vorsorgeuntersuchungen
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Deutsches Grünes Kreuz für Gesundheit e.V., Lobby für das Kind, Mutter, Kind, Schwangerschaft, Gesundheit, Medizin, DGK, Elternschaft, Vorsorgeuntersuchungen
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www.ibera-online.de
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www.agmv.de
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www.forum-schmerz.de
Forum Schmerz

 

www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)

 

www.altern-in-wuerde.de
Altern in Würde (AiW)

www.rki.de
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut

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'Lobby für das Kind' informiert:
Tipp vom 15. Januar 2007

Bei einer Schwangeren gibt es viel zu untersuchen.

In den ersten vier Monaten sind die Abstände der Vorsorgeuntersuchungen vierwöchentlich, in den nächsten drei Monaten dreiwöchentlich, danach alle 14 Tage. Im letzen Monat jede Woche. Meist sind es 12 bis 16 Termine. Die konkrete Anzahl ist natürlich davon abhängig, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, ob sie regelrecht verläuft und ob die Entbindung termingerecht stattfindet. Am Anfang einer Schwangerschaft steht zudem oft die internistische Allgemeinuntersuchung. Sie dient dazu, Erkrankungen außerhalb der Geschlechtsorgane festzustellen bzw. auszuschließen, die Mutter und Kind gefährden könnten. Beispielsweise ein Herzfehler oder Diabetes mellitus.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen gibt es zwingend notwendige Maßnahmen. Das sind die Messung des Blutdrucks, die Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung und Bluttests. Und es gibt die händischen Untersuchungen, vaginal und äußerlich.

Bei den vaginalen Untersuchungen der ersten bis 20. Schwangerschaftswoche werden auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl Vagina und Portio (der äußere, in die Scheide ragende Bereich des Muttermundes) abgetastet. Gelegentlich erfolgt ein Abstrich zur Früherkennung von gefährdenden Keimen, wie Chlamydien, Soor, Gardnerellen.

Ab der zweiten Schwangerschaftshälfte wird auf dem „geburtshilflichen Untersuchungssofa“ getastet. Jede Untersuchung prüft den Zustand im Gebärmutterhals, resp. den Zervixverschluss. Diese Untersuchung dient der Erkennung einer wahrscheinlichen Frühgeburt als Folge einer Zervixinsuffizienz.

Äußerlich wird in erster Linie die Gebärmuttergröße bestimmt. Die Ärztin, der Arzt ertastet mit den vier Leopold‘schen Handgriffen bei der liegenden Schwangeren die Kontrolle des Fundusstandes (der Gebärmuttergrund), die Lage des Kindes und seines Rückens, den „vorangehenden Teil“ des Kindes, also Schädel- oder Beckenendlage, sowie den Höhenstand des vorangehenden Teiles im Becken.

Eine weitere äußerliche Untersuchung dient der Kontrolle der kindlichen Herztöne. Sie kann mit Stethoskop, mit Ultraschall-Doppler oder mittels Herzton/-Wehenschreiber (CTG) erfolgen.

All diese Handgriffe sind notwendige Prävention. Ob sie will oder nicht: Eine Schwangere wird bei jeder Vorsorge von innen und außen betastet. Schamhaft oder locker – es führt kein Weg um diese „manuellen Untersuchungen“ herum.

 

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