Neue Pneumokokken-Impfempfehlung:

Ab 18 Jahren soll der 20-valenter Konjugatimpfstoff verwendet werden

Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat Ende September ihre Empfehlungen für die Impfung gegen Pneumokokken oder „Lungenentzündung“ wie sie Umgangssprachlich bezeichnet wird aktualisiert. Hintergrund dafür war die Verfügbarkeit eines zusätzlichen Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs, der gegen 20 verschiedene Pneumokokken-Erregertypen gerichtet und ab 18 Jahren zugelassen ist. Dieser jetzt neu empfohlener 20-valenter Konjugatimpfstoff (PCV20) soll im Gegensatz zum bisher eingesetzten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) eine spezifischere und bessere Immunantwort auslösen.

Für wen gilt die neue Pneumokokken-Impfempfehlung?

Standardimpfung mit PCV20 für alle ab 60 Jahren
Bislang wurde von der STIKO für alle ab 60 Jahren eine Impfung mit einem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff empfohlen. Jetzt sollen alle ab 60 Jahren eine Impfdosis mit PCV20 erhalten. Diejenigen, die früher bereits mit dem Polysacccharidimpfstoff gegen Pneumokokken geimpft wurden sollen im Mindestabstand von 6 Jahren zu dieser vergangenen Impfung den PCV20 Impfstoff erhalten.

Ob es Wiederholungsimpfungen nötig sein werden ist anhand der Datenlage zur gegenwärtigen Zeitpunkt nicht klar.

Indikationsimpfungen mit PCV20 für ab 18-Jährige mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
Menschen mit besonderen Risikofaktoren wurden bislang zunächst mit einem 13-valenten Konjugatimpfstoff und danach mit dem 23-valentem Polysaccharidimpfstoff geimpft (sog. sequenzielle Impfung). Diese Impfempfehlung wurde jetzt ebenfalls geändert: Bei Ihnen soll jetzt nur noch der 20-valente Konjugatimpfstoff eingesetzt werden.

Menschen mit folgenden Risikofaktorensollen eine Impfdosis mit PCV20 erhalten:

  1. Angeborene oder erworbene Immundefekte
    Hierher gehören z. B. Menschen, deren Organismus keine Antikörper herstellen kann, die keine Milz mehr haben, Krebskranke, HIV-Infizierte, Knochenmarktransplantierte, diejenige, deren Immunsystem medikamentös unterdrückt wird (Immunsuppressive Therapie);
  2. Sonstige chronische Krankheiten
    wie z. B. Erkrankungen der Atmungsorgane wie Asthma bronchiale, COPD, Lungenemphysem, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, neurologische Erkrankungen;
  3. Anatomische und fremdkörperbedingte Risiken zur Pneumokokken-Meningitis (Hirnhautenzündung) wie z. B. Liquorfistel und Cochlea-Implantat.
  4. Berufliche Indikation: Schweißen und Trennen von Metallen, wenn Rauche eingeatmet werden.

Anmerkungen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren werden weiterhin wie bislang mit dem 13- oder 15-valenten Konjugatimpfstoff gefolgt im Mindestabstand von 6 Monaten vom 23-valentem Polysaccharidimpfstoff geimpft.
  • Menschen ab 18 Jahren, die in der Vergangenheit sequenziell geimpft wurden (PCV13+PPSV23) sollen im Mindestabstand von 6 Jahren zur PPSV23 eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei ausgeprägtem Immundefizienz kann dieser Abstand auf 1 Jahr verringert werden.

Erstellt: 16.10.2023; Aktualisiert: 11.12.2023

Quelle:

STIKO: Aktualisierung der Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung, Epidemiologisches Bulletin 39/2023