DGK e.V. -Deutsches Grünes Kreuz, die DGK-Kampagne 'Lobby für das Kind' informiert:Tipp vom 29. September 2006: TORCH-Infektionen gefährden das Ungeborene
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www.ibera-online.de
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www.agmv.de
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www.forum-schmerz.de
Forum Schmerz

 

www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)

 

www.altern-in-wuerde.de
Altern in Würde (AiW)

www.rki.de
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut

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'Lobby für das Kind' informiert:
Tipp vom 29. September 2006

TORCH-Infektionen gefährden das Ungeborene

Die Schwangerschaft ist eine schöne Zeit intensiver Auseinandersetzung der Frau mit sich selbst und ihrem werdenden Kind.
Und es ist eine Zeit latenter Furcht vor Faktoren, die das Ungeborene gefährden könnten. So gibt es auch Infektionskrankheiten, die für einen gesunden Erwachsenen unauffällig und symptomarm verlaufen, das Baby im Bauch aber schädigen können.

Eine große Gefahr stellen hier TORCH-Infektionen dar - Krankheiten, die möglicherweise die Frucht schädigen oder zu Missbildungen führen können. Zur Feststellung der Immunität bieten Gynäkologen deshalb auch Blutuntersuchungen außerhalb des „Leistungskataloges der Mutterschaftsrichtlinien“ an.

Der Begriff TORCH setzt sich zusammen aus

  • Toxoplasmose
  • Other infectious diseases bzw. andere Infektionskrankheiten (u. a. Masern, Mumps, Hepatitis B, HIV)
  • Röteln
  • Cytomegalie (CMV) und
  • Herpes simplex (HSV).


Besteht eine Unsicherheit über den Infektionsschutz, kann sich eine schwangere Frau auf TORCH-Infektionen testen lassen. Einige Untersuchungen werden privat abgerechnet. Ausnahmen bilden die Röteln, Lues, Hepatitis B und - auf Einwilligung der Patientin - auch HIV. Diese Untersuchungen sind in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen.
Bei „begründetem Infektionsverdacht“ werden aber auch die Kosten für einige andere serologische Tests von der Krankenkasse übernommen. Behandlungsmöglichkeiten gibt es in vielen Fällen allerdings nicht. Die „Therapie“ beschränkt sich auf Vorbeugung, zum Beispiel also die rechtzeitige Rötelnimpfung.

Anders bei einer Infektion mit HIV oder mit CMV (Cytomegalie-Viren).

  • Im Falle des „positiven“ Ausgangs eines HIV-Tests existiert eine klare Behandlungsrichtlinie. So kann die Ansteckungsrate beim Baby auf unter zwei Prozent gesenkt werden.
  • Eine Infektion mit Cytomegalie-Viren tritt in Deutschland jährlich bei etwa 3.400 Schwangerschaften auf. Es existiert keine vorbeugende Impfung. Die Folgen: 40 Kinder sterben, weitere 650 leiden lebenslang an schweren Schädigungen, weil das Gehirn sich nicht richtig entwickelt hat, Krampfanfälle auftreten, die Leber geschädigt oder das Kind geistig behindert ist. Gegen CMV existiert ein Antikörper-Präparat, dass bislang in erster Linie bei transplantierten Patienten eingesetzt wird. Erste vielversprechende Ergebnisse zeigen aber auch eine gute Schutzwirkung bei CMV-Infektionen in der Schwangerschaft, so dass das Präparat auch für diese Indikation zugelassen werden soll.
 

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