Reiseapotheke

Ermitteln Sie Ihren individuellen Bedarf

Fertige Sets sind zwar in Apotheken erhältlich. Doch ist es besser, sich seine Reiseapotheke mit pharmazeutischer bzw. ärztlicher Fachberatung persönlich zusammenstellen zu lassen. Denn die Bedürfnisse variieren oft erheblich und hängen z. B. von Ziel und Art der Reise oder den eigenen gesundheitlichen Schwachpunkten ab.

Service: DGK-Reisechecklisten zum Download

Anhand von Checklisten fällt die Auswahl leichter. Das DGK stellt verschiedene Listen zum Download zur Verfügung. (Hinweis: Die Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die ausgesuchten Mittel können am besten gleich beim Kauf jeweils in die Liste eingetragen werden, damit man später auch noch weiß, welches gegen welche Beschwerde vorgesehen ist. Darüber hinaus lässt sich das entsprechende Haltbarkeitsdatum vermerken.

Grundausrüstung für jedermann:

Die DGK-Rundum-Checkliste berücksichtigt mehr als 30 häufig auftretende Gesundheitsprobleme.
zum Download

Reiseapotheke für Kinder:

In der Checkliste werden Kriterien bedacht, die für Reisen mit Kindern besonders wichtig sind.
zum Download

Medikamente für Risikopatienten

Besonderheiten für "Risikopatienten" auf Reisen:

Patienten mit chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes) sowie Schwangere bedürfen vor der Reise einer eingehenden Beratung. Das gilt auch für Reisen mit Säuglingen, Kleinkindern und Senioren. 

Dauermedikamente sollten für die gesamte Reisezeit in ausreichender Menge plus etwa ein Drittel als Reserve mitgenommen werden. Wird das Gepäck separat aufgegeben wie z. B. bei Flugreisen, gehört ein Teil der Vorräte auf jeden Fall ins Handgepäck, besonders Akutmedikamente.

Wenn mehrere Gepäckstücke aufgegeben werden, empfiehlt es sich, die Medikamente zu verteilen (falls ein Koffer verlorengeht). Fehlen dennoch Medikamente, ist die Gebrauchsinformation für die Beschaffung am Urlaubsort nützlich. Hilfreich sind auch eine Medikamentenliste mit den Diagnosen oder eine Kopie des letzten Arztbriefes sowie etwaige Patienten-Pässe wie Allergie-, Diabetiker oder Marcumarausweis.

Bei interkontinentalen Flugreisen kommt es zu einer Zeitverschiebung, weshalb der Einnahmerhythmus von Antidiabetika, hormonellen Kontrazeptiva und Antikoagulantien gegebenenfalls geändert werden muss.

Diabetiker

Insulinpflichtige Diabetiker müssen sich mit genügend Zubehör eindecken. Auf Reisen kann ein häufigeres Messen des Blutzuckers erforderlich werden. Einmalspritzen mit 100 I.E.-Einteilung ersetzen notfalls einen defekten Insulinpen.

Um im Falle einer Unterzuckerung gegensteuern zu können, sollten schnell wirkende Kohlenhydrate wie Traubenzucker bzw. -Lösung griffbereit sein. Zur Kontrolle des Blutzucker ist an ein Messgerät mit ausreichend Teststreifen, Ersatzbatterie, Stechhilfe sowie Ketonteststreifen und Desinfektionstücher zu denken.

In Gebrauch befindliches Insulin kann bis zu vier Wochen bei Temperaturen bis zu 30 °C aufbewahrt werden, ohne dass die Wirkung stark beeinträchtigt wird. Längere direkte Sonneneinstrahlung führt jedoch zu einem Wirkungsverlust. Tipp: Die Patrone in einen nassen Waschlappen einwickeln oder in eine mit kaltem Wasser gefüllte Thermoskanne legen.

Da Spritzen im Gepäck Zollbeamten irritieren könnten, erleichtert die Vorlage einer entsprechenden Erklärung (z. B. internationaler Diabetikerausweis) die Formalitäten. Siehe auch "Mitnahme von Betäubungsmitteln".

Reisethrombose

Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen und Schwangere sind besonders gefährdet. Mehr...

Sonnenschutz

Eine Reihe von Arzneistoffen wie beispielsweise manche Antibiotika, Chemotherapeutika, Antidiabetika sowie Blutdruckmittel und Psychopharmaka oder auch die „Pille“ können durch Sonneneinwirkung Hautreaktionen bis Verbrennungen auslösen. Auch bei manchen Hauterkrankungen wie Krebsvorstufen oder Akne ist Vorsicht geboten. Ein entsprechend höherer Lichtschutzfilter ist dann angezeigt. Im Einzelfall muss intensiver Sonnenstrahlung auch ganz aus dem Wege gegangen werden.

Mitnahme von Betäubungsmitteln

Wer ein dem Betäubungsmittelgesetz unterliegendes oder sonstiges sehr stark wirksames Medikament ins Ausland mitnehmen möchte, sollte vor Antritt der Reise jeweils individuell die Rechtslage in dem zu bereisenden Land klären. Beim Grenzübertritt wird oftmals eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verlangt. Diese sollte mehrsprachig sein, zumindest auch in englisch, und Angaben über die benötigten Einzel- und Tagesdosen enthalten, um abschätzen zu können, ob die mitgeführte Menge der Dauer der Reise angemessen ist. Die ausgestellte Erklärung muss dazu behördlich beglaubigt werden.
Formulare für solche Zertifikate können über die Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgedruckt werden (www.bfarm.de). Für Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens gibt es dort eine gesonderte Vorlage.
Auch Spritzen im Gepäck könnten die Zollbeamten irritieren. Die Vorlage einer entsprechenden Erklärung erleichtert die Formalitäten.