Giftige Biozid-Produkte häufig falsch gekennzeichnet

(smog) Antischimmelsprays, Desinfektionsmittel, Insektensprays, Holzschutzmittel und andere giftige Biozid-Produkte sind häufig falsch gekennzeichnet. Das geht aus einer Untersuchung des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums hervor. Demnach waren lediglich 8 der 94 untersuchten Biozid-Produkte exakt ausgezeichnet. Bei den meisten Produkten war die Kennzeichnung als gesundheits- oder umweltschädlich unzureichend oder sogar falsch.

Zweck von Bioziden ist es, auf chemischem beziehungsweise biologischem Wege Organismen zu bekämpfen, die für den Menschen und sein Umfeld schädlich oder unerwünscht sind. Diese Eigenschaft von Bioziden, lebende Organismen abzutöten, birgt jedoch auch das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt in sich.

Zwei als „sehr giftig“ eingestufte Mittel waren lediglich als gesundheitsschädlich ausgewiesen. Sie gelangten so in den freien Verkauf, obwohl sie nur nach ausführlicher Beratung abgegeben werden dürfen. Bei anderen Produkten fehlten Hinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmen, das Verfallsdatum oder Angaben zur korrekten Entsorgung.

Ein Viertel der untersuchten Mittel sei als „umweltfreundlich“, „ungiftig“ oder „nur aus pflanzlich basierenden Inhaltsstoffen“ gekennzeichnet gewesen. „Hersteller, die die Verbraucher über die Giftigkeit eines Biozid-Produkts zu täuschen versuchen, machen sich strafbar oder müssen zumindest mit einem Bußgeld rechnen“, sagt der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg.

Quelle: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Verbraucherschutz und Landwirtschaft: Deutliche Mängel bei der Kennzeichnung giftiger Biozid-Produkte. Pressemeldung vom 9.2.2006 der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
http://www.presseservice.nrw.de/presse2006/02_2006/060209MUNLV.php

(Umwelt und Gesundheit (smog), Jg. 34, 1 – 2006)

Triclosan gehört nicht in den Haushalt

Aktuell warnt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor Bioziden – insbesondere Triclosan – in Wasch- und Reinigungsmitteln: Triclosan ist ein biozider Wirkstoff und Bestandteil von Desinfektionsmitteln, die in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern eingesetzt werden. Dort ist diese Anwendung auch sinnvoll und nützlich, um die Übertragung von Krankheitskeimen zu verhindern. Sorgen bereitet den Hygienikern jedoch der zunehmend breite Einsatz des Biozids, niedrig dosiert, in verbrauchernahen Produkten wie Wasch- und Reinigungsmitteln oder als biozide Ausrüstung von Kleidung und Kunststoffen.

Hierbei besteht nicht nur die Gefahr, dass die Mikroorganismen vermehrt gegen den Wirkstoff Triclosan resistent werden. Der ausgebildete Resistenzmechanismus kann die Keime auch gegen therapeutisch eingesetzte antimikrobiell wirkende Substanzen und Antibiotika unempfindlich machen. „Triclosan sollte daher nur in Kliniken und Arztpraxen eingesetzt werden“, fordert BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Dort ist die Anwendung aus hygienischen Gründen notwendig. Im Alltag genügen hingegen Wasser und Seife oder konventionelle Reinigungsmittel, um den gleichen Effekt zu erzielen.“

Die Zahl der Produkte, die das Biozid Triclosan enthalten, hat sich in den letzten Jahren sprunghaft erhöht. Anders als in Desinfektionsmitteln für den ärztlichen Bereich ist Triclosan in verbrauchernahen Produkten niedrig dosiert. Diese niedrigen Konzentrationen reichen häufig nicht aus, um bakterielle Krankheitserreger abzutöten. Dagegen erhöht sich der Selektionsdruck: Erreger, die eine Resistenz gegen Triclosan ausgebildet haben, vermehren sich stärker als die nicht resistenten Erreger der gleichen Spezies.

Im Fall von Triclosan bewirkt eine sich ausbildende Resistenz der bakteriellen Erreger, dass diese auch gegen andere antimikrobielle Substanzen und Antibiotika unempfindlich werden. Der Resistenzmechanismus beruht auf so genannten „Effluxpumpen“. Hierbei handelt es sich um zelluläre Strukturen, die giftige Stoffe aktiv über die Membran aus dem Inneren der Zelle nach außen transportieren und so deren Überleben gewährleisten.
Somit könnte der mannigfaltige Einsatz von Triclosan im Alltag dazu beitragen, dass sich vermehrt Kreuzresistenzen ausbilden. Krankheitserreger würden dann nicht nur unempfindlich gegen Triclosan, sondern auch gegen antimikrobielle Substanzen und Antibiotika wie Chinolone und Tetrazykline, die in der Therapie beim Menschen eingesetzt werden.

Noch ist nicht eindeutig geklärt, ob das vermehrte Auftreten von Kreuzresistenzen gegen therapeutisch angewandte Antibiotika mit dem zunehmenden Einsatz von Triclosan zusammenhängt. Ein solcher Zusammenhang ist jedoch wahrscheinlich und anzunehmen.

Triclosan und verwandte Biozide sollten deshalb nach Ansicht des BfR nur sehr restriktiv und mit der notwendigen Sorgfaltspflicht angewandt werden. Dies gilt insbesondere im Haushalt, wo der Einsatz derartiger Substanzen keinen Hygienevorteil mit sich bringt und der gleiche Effekt mit anderen klassischen Maßnahmen erzielt werden kann. Deshalb rät das BfR den Verbrauchern, im häuslichen Bereich auf biozidhaltige Reinigungsmittel und Produkte zu verzichten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BfR www.bfr.bund.de unter dem Menupunkt „Biozide“.

(BfR-Meldung 17/2006 vom 26.06.2006)