Welche Auswirkungen hat ein Rhesus-Unverträglichkeit beim Kind?

Erhält eine Schwangere während und nach der Geburt ihres ersten Kindes keine Gabe des Anti-D-Immunglobulins, kann es bereits während einer nachfolgenden Schwangerschaft zu schweren Störungen kommen: Gelb- und Wassersucht, Krämpfe, Blutarmut und Fehlbildungen beim Kind, auch ein Absterben des Feten ist möglich. Nur durch eine rechtzeitige Prophylaxe ist ein Kind im Mutterleib wirksam geschützt. Durch die Gabe von Anti-D-Immunglobulin werden Fehlentwicklungen beim Baby verhindert und auch für die Mutter verläuft die Schwangerschaft komplikationslos.

Wenn ein Kind geboren wird, fällt die Funktion der Plazenta als Ausscheidungs- und Entgiftungsorgan weg. Liegt eine Rhesus-Unverträglichkeit vor, muss das Neugeborene – genauer gesagt dessen Leber – die zerstörten roten Blutkörperchen selbst „verarbeiten“. Das Organ ist damit aber massiv überfordert. Das Baby entwickelt deshalb in den ersten Lebensstunden eine schwere Neugeborenen-Gelbsucht, die dringend behandelt werden muss, weil sich sonst „Abfallprodukte“ im Gehirn ablagern und zu gravierenden Schäden führen können. Die schwere Form der Unverträglichkeitsreaktion ist lebensbedrohlich.

Bilirubin ist ein Abbauprodukt des Blutfarbstoffs, des Hämoglobins. Ist der Bilirubinwert im Blut des Kindes sehr hoch und die Blutarmut ausgeprägt, so kann ein Blutaustausch beim Neugeborenen erforderlich sein. Diese Therapie kann bei sehr schweren Fällen sogar durchgeführt werden, wenn das Kind noch in der Gebärmutter ist. Dabei wird das Spenderblut über die Nabelschnur verabreicht. Dieses Verfahren ist aber sehr aufwändig und bleibt speziellen Zentren vorenthalten. In leichteren Fällen bekommt das Kind eine Fototherapie. Dabei wird das Kind bei abgedeckten Augen mit blauem Licht bestrahlt. Das UV-Licht bewirkt eine Umwandlung des nicht löslichen Bilirubins in der Haut in ein lösliches Bilirubin-Abbauprodukt, welches dann direkt über die Galle und die Nieren ausgeschieden werden kann.

Welche direkten Auswirkungen hat die Anti-D-Immunglobulingabe auf Mutter und Kind?

Die Gabe des Immunglobulinpräparates verhindert schwere Schädigungen beim Kind und ist bei jeder Rhesus-negativen schwangeren Frau dringend angezeigt. Immunglobuline werden aus Spenderblut gewonnen und unterliegen einer äußerst strengen Qualitätskontrolle. Das Präparat wird der werdenden Mutter in die Vene oder in den Muskel injiziert. Nach der Spritze kann die Injektionsstelle etwas schmerzen, Unwohlsein, Kopfschmerzen oder auch eine Fieberreaktion auftreten. In einigen Fällen kommen allergische Reaktionen wie Nesselsucht vor. Deshalb sollen die Frauen mindestens 20 Minuten nach Gabe des Präparates in der Arztpraxis bleiben, damit bei schwereren Überempfindlichkeitsreaktionen sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Die Auswirkungen auf das Neugeborene sind äußerst gering. Möglicherweise werden einige rote Blutkörperchen im kindlichen Blut zerstört, aber es werden keine unerwünschten Wirkungen deshalb beobachtet.