Richtig vorsorgen für den Ernstfall

Ein Unfall, eine Krankheit, eine schwere Operation sowie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung kann jeden unverhofft ereilen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass dabei Familienangehörige, Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner in solchen Situationen einspringen und Entscheidungen treffen können. Das ist nicht so, denn selbst nahe Verwandte benötigen eine Vollmacht, um Sie in Fragen der Untersuchung, Behandlung oder Pflege vertreten zu können.

Für den Ernstfall können Sie Vorsorge treffen. Die Vorsorgemöglichkeiten sind:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Umfangreiches Informationsmaterial zu den Themen Betreuung und Vollmachten finden Sie im Online-Lexikon Betreuungsrecht der Ruhr-Universiät Bochum: http://wiki.btprax.de/Hauptseite

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