STIKO aktualisiert COVID-19-Impfempfehlung

Neuerungen in der kommenden COVID-Saison

Eine retrospektive Studie schätzt, dass im Zeitraum zwischen Dezember 2020 und März 2023 in der WHO-Euro-Region durch die COVID-19-Impfung 1,6 Mio. Menschenleben gerettet wurden. Zwei Jahre nach der letzten Empfehlung hat die STIKO nun ihre COVID-19-Impfempfehlung überprüft und an die aktuelle Situation angepasst. So verfügt ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung heute über eine durch vielfältige Antigen-kontakte geprägte hybride Immunität; dies gilt auch für gesunde Schwangere. Seit Ende der Pandemie gehen die COVID-19-Fallzahlen kontinuierlich zurück. COVID-19-assoziierte Hospitalisierungen und COVID-19-bedingte Todesfälle finden sich vorrangig bei ≥ 75-Jährigen. Dieser Entwicklung trägt die neue STIKO-Empfehlung Rechnung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zukünftig gilt die Standardimpfempfehlung ab dem Alter ≥ 75 Jahren.
  • Aufgrund der ausgeprägten hybriden Immunität in der Bevölkerung hält die STIKO es nicht mehr für erforderlich, an der vorherigen Empfehlung zum Erlangen der Basisimmunität (mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte durch Impfung oder Infektion) festzuhalten.
  • Gesunde Schwangere haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung kein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

Auch die Empfehlung zur jährlichen COVID-19-Auffrischimpfung wird angepasst. Die jährliche Impfung soll (einmalig pro Saison) bevorzugt mit dem Beginn der Saison im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden. Noch nicht erfolgte Impfungen sollen während der Saison nachgeholt werden. Folgende Personengruppen sollen jährlich einmalig pro Saison eine Impfung mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer jeweils von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) empfohlenen Variantenanpassung erhalten.

  • Personen im Alter von 75 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen im Alter von 6 Monaten bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung
  • Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon
  • Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 (z. B. Medizinische Notaufnahme, Intensivstation etc.)
  • Medizinisches Personal, das Risikopatientinnen oder -patienten betreut (als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit den unten aufgeführten Grunderkrankungen) 
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen im Alter von ≥ 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Grunderkrankungen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sind z. B.:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. Chronisch obstruktive Lungenkrankheit [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas (BMI 30)
  • ZNS-Erkrankungen (z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen)
  • Syndromale Erkrankungen (z. B. Trisomie 21)
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • Maligne neoplastische Krankheiten
  • Schwangerschaftskomplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie)
  • Langzeitfolgen nach COVID-19 (z. B. Long- oder Post-COVID bzw. Postakutes Infektionssyndrom [PAIS])

Infektionen mit der seit Anfang 2022 zirkulierenden Omikron-Variante und ihren weiterhin dominierenden Sublinien verlaufen aufgrund der geringeren Virulenz für gesunde Personen überwiegend mild oder asymptomatisch. Eine fortlaufende Boosterung der hybriden Immunität erfolgt durch klinisch inapparente oder milde SARS-CoV-2-Infektionen während des saisonalen Infektionsgeschehens sowie durch indizierte Auffrischimpfungen. Auch dies war ein Grune für die neue STIKO-Empfehlung.


Erstellt am 10.07.2026

Quellen:
1. Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut: Beschluss zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO und zum Wegfall der Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität, Epid. Bulletin 28/2026, S. 2 - 5

2. Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und zum Wegfall der Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität, Epid. Bulletin 28/2026, S. 6 - 30

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