Kombiniere, kombiniere: eins rechts, eins links? Oder eins nach dem anderen?
Eine häufige Frage im Impfmanagement gilt der Koadministration von Impfstoffen. Was ist geprüft, was sollte vermieden werden oder was ist vielleicht im Einzelfall doch möglich?
Dazu hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeinsam mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) eine Zusammenstellung für Arztpraxen und Apotheken veröffentlicht. Die beiden Kernaussagen sind folgende:
- „Koadministrationen sind bei Impfstoffen grundsätzlich, jedoch nicht in allen Kombinationen möglich.“
- „Zu beachten sind immer die jeweiligen Fachinformationen.“
Ein entscheidender Vorteil ist, dass sich durch eine Koadministration von Impfstoffen bestehende Impflücken schneller schließen lassen und die Zahl der Impftermine reduziert werden kann. Das kann und soll genutzt werden.
Üblicherweise wird in Zulassungsstudien für Impfstoffe ein bestimmtes Produkt quasi stellvertretend für eine Impfstoffklasse bzw. einen Erreger geprüft. Dabei wird davon ausgegangen, dass ähnliche Impfstoffe bei gleichzeitiger Verabreichung eine vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit aufweisen. Eine Nennung eines spezifischen Präparates ist in den europäisch abgestimmten Fachinformationen (FI) deshalb nicht üblich.
Aber auch, wenn spezifische Impfstoffkombinationen nicht explizit in der FI genannt sind, ist eine Koadministration nicht per se ausgeschlossen – auch, wenn sie nicht im Rahmen produktspezifischer klinischer Prüfungen untersucht wurden. Entscheidend ist, dass die Anwendung für jeden einzelnen Impfstoff den Angaben der Fachinformation entspricht und keine der dort genannten Gründe entgegenstehen. Es empfiehlt sich also, vor einer Koadministration in beiden aktuellen Fachinformationen nachzulesen.
Oftmals wird angenommen, dass es sich sogar um einen Off-label-use handeln würde, wenn Impfstoffe gleichzeitig verabreicht werden, die nicht in der FI erwähnt werden. Das ist aber nicht der Fall.
Eine seit vielen Jahren in den STIKO-Empfehlungen verankerte Aussage lautet, dass Totimpfstoffe in der Regel miteinander kombinierbar sind, sie möglichst dabei in verschieden Extremitäten verabreicht werden sollen. Außerdem können Lebendimpfstoffe mit attenuierten, vermehrungsfähigen Viren (wie MMR, Varizellen) simultan verabreicht werden. Werden sie hingegen nicht simultan verabreicht, ist ein Mindestabstand von 4 Wochen erforderlich, da es bei zu kurzem Abstand bezüglich der Wirksamkeit zu Einschränkungen kommen könnte.
Beide Institute und die STIKO betonen, dass es sich bei den veröffentlichten Informationen um praktische Hinweise handelt, nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft, dennoch ist diese Zusammenstellung eine praktische Hilfe im täglichen Impfmanagement
Erstellt am 24.09.2026
Quellen:
- Paul-Ehrlich-Institut. Koadministration von Impfstoffen. Stand 11.11.2025 https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/mitteilungen/251211-koadministration-impfstoffe.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- STIKO-Empfehlungen 2026. Epid Bulletin 4/2026 Stand 22.01.2026
