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pgk, Jg. 41, 11/12 - 2007
AUS DEM WISSENSCHAFTLICHEN BEIRAT
Hepatitis-B-Auffrischimpfung bei Jugendlichen?
Impfschutz scheint länger als zehn Jahre anzuhalten
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- Jugendliche, die im Kindesalter gegen Hepatitis B geimpft wurden, brauchen zehn Jahre danach nur in Ausnahmefällen eine Auffrischimpfung. Foto: MEV
(pgk) 1995 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung ausgesprochen, alle Kinder gegen Hepatitis B zu impfen. Aus gutem Grund, denn je jünger der Patient bei der Infektion ist, desto eher ist ein chronischer Verlauf der Hepatitis B zu befürchten. Nach Jahrzehnten können sich eine Schrumpfleber (Leberzirrhose) oder Leberkrebs entwickeln. Die Chronifizierungsrate liegt bei Säuglingen bei 90 Prozent, bei Erwachsenen zwischen 5 und 10 Prozent.
Gut zehn Jahre nach Einführung der generellen Impfung stellt sich die Frage nach der Dauer des Impfschutzes bei denjenigen Jugendlichen, die im Kindesalter immunisiert wurden. Bislang wird eine Auffrischimpfung nach zehn Jahren nur für Personen empfohlen, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind, also zum Beispiel Ärzte und Pflegepersonal.
Erfreulich ist, so die STIKO, dass die Erkrankungszahlen bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit Einführung der Impfung deutlich gesunken sind. Hält deren Impfschutz noch weitere Jahre an? Professor Wolfgang Jilg vom Institut für Mikrobiologie und Hygiene an der Universität Regensburg, Wissenschaftlicher Beirat im Deutschen Grünen Kreuz e. V. und Mitglied der STIKO erklärt, dass alle bisher verfügbaren Daten für eine mehr als zehn Jahre anhaltende Schutzwirkung sprechen. Die als Kinder geimpften Jugendlichen sind also geschützt, eine generelle Auffrischimpfung nach zehn Jahren wird daher im Moment nicht empfohlen. Selbstverständlich wird die Situation weiterhin genau überwacht, um nötigenfalls eine Änderung der Empfehlungen aussprechen zu können.
Allerdings sollte ein Jugendlicher nach Ablauf von zehn Jahren selbstverständlich dann noch einmal geimpft werden, wenn ein Risiko neu aufgetreten ist. Zum Beispiel, wenn eine Ausbildung in medizinischen Berufen angestrebt wird oder enger Kontakt zu einem Hepatitis-B-Infizierten besteht. Sicherheitshalber, so empfiehlt die STIKO, sollte der Impferfolg dann auch überprüft werden. Diese Blutuntersuchung ist frühestens vier Wochen nach der Impfung sinnvoll.
Eine vor kurzem veröffentlichte Studie aus Italien zeigte, dass gut 60 Prozent aller als Säuglinge geimpften Kinder nach 10 Jahren noch Antikörper im schützenden Bereich aufwiesen. Eine Auffrischimpfung bei den Kindern, die einen niedrigeren Antikörperspiegel hatten, führte zur Aktivierung des immunologischen Gedächtnisses, B-Lymphozyten produzierten Antikörper und die schützenden Werte waren schnell wieder erreicht. Das immunologische Gedächtnis gewährleistet in diesem Fall zwar nicht den Schutz vor einer Infektion, wohl aber vor der Erkrankung und dem gefürchteten chronischen Verlauf und seinen Folgen.
(Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 31/2007 unter www.rki.de)
AUS WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Studie: Zusammenhang zwischen Babyschwimmen und Infektionen
Schwimmbadbesuch kann bei Säuglingen Durchfall und Ohrentzündungen auslösen
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- Foto: PhotoDisc
(pgk) Babyschwimmkurse sind gefragt. Viele Eltern wollen damit ihre Jüngsten in ihrer Entwicklung fördern und mögliche Angst vor dem Wasser nehmen. Wenn man einer aktuellen Studie folgt, ist allerdings fraglich, ob sie ihren Kindern damit immer etwas Gutes tun. Denn Wissenschaftler des GSF-Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit (Helmholtz-Gemeinschaft) in Neuherberg bei München fanden dabei einen Zusammenhang zwischen Schwimmbad-Besuchen im ersten Lebensjahr und einem erhöhten Auftreten von Infektionen.
Insbesondere Durchfallerkrankungen und Mittelohrentzündungen wurden bei Schwimmkurs-Babys während des ersten Lebensjahres gehäuft beobachtet. „Damit zeigt die Untersuchung, dass Babyschwimmen speziell in Hinblick auf Infektionen möglicherweise nicht so harmlos ist wie bislang angenommen wurde“, sagt Dr. Joachim Heinrich. Er leitet die Arbeitsgruppe Umweltepidemiologie am GSF-Institut für Epidemiologie.
Prof. Dr. Dr. H.-Erich Wichmann, Direktor des GSF-Instituts für Epidemiologie, ergänzt: „Dies ist ein erster Hinweis. Es bedarf jedoch weiterer Belege, um daraus Schlüsse ziehen zu können, ob die Wasserqualität in deutschen Schwimmbädern ausreichend vor frühkindlichen Infektionen, insbesondere vor Magen-Darm-Infektionen, schützt.“
Im Rahmen der so genannten LISA-Studie wurden 2.191 Kinder von 2003 bis 2005 ab der Geburt untersucht. Die Daten über den Besuch von Schwimmbädern in jungen Jahren wurden dabei rückblickend erhoben, während weitere Informationen über die Lebensgewohnheiten und die Krankengeschichte der Kinder durch Befragungen gewonnen wurden. Ergebnis: Jene Babys, die nicht am Babyschwimmen teilgenommen hatten, wiesen im ersten Lebensjahr eine deutlich geringere Infektionsrate auf, speziell bei Mittelohrentzündungen und Durchfallerkrankungen.
Ob das Schwimmen eventuell weitere, spätere Auswirkungen auf Kinder haben könnte, konnte nicht belegt werden: Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen frühkindlichem oder häufigem Schwimmbadbesuch und atopischen (allergischen) Erkrankungen wie Neurodermitis oder Asthma bis zum Alter von sechs Jahren konnte nach Mitteilung des GSF-Instituts nicht hergestellt werden. Allerdings – so schränken die Wissenschaftler ein – fehle bislang eine ausreichend umfangreiche Kontrollgruppe von Kindern, die während der ersten sechs Lebensjahre überhaupt keine Schwimmbäder besucht hatten, um Vergleichsaussagen tref-fen zu können.
Quelle:
Pressemitteilung 26.09.2007, GSF – Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit (Helmholtz-Gemeinschaft), Hinweis auf Zusammenhang zwischen Babyschwimmen und Infektionen, www.gsf.de
Sicher durch die dunkle Jahreszeit
Aktion "strahlende Kinder" bietet Unterstützung für Kinder im Straßenverkehr
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(pgk) In der dunklen Jahreszeit besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr. Denn aufgrund der eingeschränkten Lichtverhältnisse und der schlechteren Wetterbedingungen mit Nebel, Regen und Schnee werden nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer von Autofahrern oft sehr spät gesehen.Besonders gefährdet sind Kinder. Sie laufen und bewegen sich gerne, und auf dem Fußweg zum Kindergarten oder zur Schule eröffnen sich den Kindern wichtige Erlebnis- und Erfahrungswelten. Diese Erlebniswelt des kleinen Straßenverkehrsteilnehmers benötigt aber einen sichereren Rahmen. Für Sicherheit in der Dämmerung sorgen reflektierende Klackarmbänder und Sicherheitsdreiecke zum Umhängen. Aufgrund der Rückstrahlkraft dieser reflektierenden Schutzvorkehrungen werden Personen schon in einer Entfernung von 160 bis 300 Metern wahrgenommen. Gewährleistet ist diese leuchtende Leistung, wenn die reflektierenden Produkte der Europäischen Norm EN 13356 entsprechen.Mit der „AKTION Strahlende Kinder“ möchte das Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen Kreuz e.V. einen praktischen Beitrag zur Kindersicherheit leisten und bietet für Kindergärten und Schulen reflektierende Schutzvorkehrungen im Set für zehn Kinder (10 Reflex-Überwürfe und 20 Klackarmbänder) an. Nicht nur auf dem Weg zur Einrichtung, sondern auch bei Gruppenausflügen kann somit für mehr Sicherheit gesorgt werden.Ein Einzelset bestehend aus einem Reflexüberwurf und zwei Klackarmbändern ist zu einem Preis von 20,40 € inkl. Porto, Verpackung und MwSt., zzgl. 6,50 € Nachnahmegebühr erhältlich.
Bestelladresse:
Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen Kreuz e.V.
Stichwort: AKTION Strahlende Kinder
Im Kilian, Schuhmarkt 4
35037 Marburg
Mit reflektierenden Überwürfen und Armbändern werden Kinder im Straßenverkehr zu unübersehbaren Glühwürmchen. Foto: DGK
Kinder nicht zum Medikamenteholen in die Apotheke schicken
Fachliche Hinweise und Ratschläge können von ihnen falsch oder gar nicht verstanden werden
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- Wichtige Hinweise zum Einnehmen von Medikamenten bekommt man in der Apotheke. Daher wird davon abgeraten, Kinder zum Abholen der Arznei zu schicken. Foto: ABDA
Braucht man ein Medikament aus der Apotheke, sollte man kein Kind als Boten zum Abholen schicken. Das ist zwar oft praktisch, aber nicht empfehlenswert. Denn es besteht die Gefahr, dass das Kind Hinweise des Apothekers zur Einnahme nicht versteht und daher auch nicht richtig weitergeben kann. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin hin.
Das Gesetz erlaubt es Apothekern zwar grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben. Dagegen spricht jedoch einiges: Es sei wichtig, dass die Medizin von jemandem abgeholt wird, der die Apotheker-Hinweise vollständig begreift. Denn selbst bei vermeintlich harmlosen, rezeptfreien Produkten wie Kopfschmerzmitteln könne eine falsche Anwendung unter Umständen der Gesundheit schaden – etwa wenn es zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten komme, warnen Apotheker.
„Die Apotheker beraten über Arzneimittel – Kinder können aber beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen oder sich diese nicht merken“, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. „Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten und möglichen Wechselwirkungen hat, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.“ Deshalb geben Apotheker Kindern Arzneimittel nur unter großem Vorbehalt mit.
Besser ist es, die Medikamente selbst abzuholen oder einen Erwachsenen um den Botengang zu bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: In Ausnahmefällen bringt die Apotheke dann dringend benötigte Arzneimittel innerhalb weniger Stunden bis an die Haustür.
Quelle:
Pressemitteilung Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), 27.08.2007,
Kinder nicht mit Arzneimittel-Botengängen beauftragen, www.abda.de
Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben
Kindergarten-Sperre schützt vor Ansteckung und hilft beim Gesundwerden
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- Beim Spielen und Kuscheln werden Krankheitserreger übertragen. Foto: MEV
(pgk) „Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten“ – diesen Slogan würde die Hamburger Kindergärtnerin Annegret B. am liebsten jeden Morgen neu über die Eingangstür der Kindertagesstätte hängen.
Denn oft geben Eltern ihre Kleinen mit Fieber und Infektionskrankheiten im Kindergarten ab. Begleitet von einem Fläschchen Antibiotikum und dem Hinweis „Bitte geben Sie meinem Kind heute Mittag zwei Löffel davon, dann wird es gesund.“ So verbringen ruhebedürftige Kinder anstrengende Tage in der Kindergruppe, sie fühlen sich schlecht, sind vom Fieber geschwächt oder leiden unter juckenden Hautausschlägen.
Das allein ist schon schlimm genug. Doch dabei bleibt es nicht: Denn die kranken Kinder stecken auch ihre Spielgefährten an. Das geht schneller, als man denkt: Beim Spielen und Herumtoben werden die Krankheitserreger leicht von Kind zu Kind weitergegeben. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken werden nämlich genau wie Diphtherie, Drei-Tage-Fieber, Keuchhusten und Scharlach durch Tröpfcheninfektion übertragen. Ebenso Erkrankungen wie z. B. Hirnhautentzündungen, verursacht durch Bakterien wie Meningokokken Typ C.
Vor „Kinderkrankheiten“ wie Masern oder Windpocken sind auch Erwachsene nicht gefeit. Sind sie nicht geimpft und haben Sie die so genannten Kinderkrankheiten noch nicht durchgemacht, so können sie sich ebenfalls anstecken. Und bei ihnen nehmen die Krankheiten oft einen besonders schweren Verlauf. Gefahr besteht vor allem auch für nicht immune Schwangere. Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln und Windpocken können zu einer Fehl- und Frühgeburt, einige Erreger auch zur Schädigung des Kindes führen.
Wie lange die kranken Kinder zu Hause bleiben sollten, ist im Infektionsschutzgesetz festgelegt und hängt von der Krankheit ab. Bei Windpocken darf das Kind beispielsweise für mindestens eine Woche nicht in den Kindergarten, und ein Kind mit Keuchhusten muss mindestens fünf Tage ein Antibiotikum genommen haben, bevor es wieder in den Kindergarten darf.
Viele Kindergärten fordern zum Schutz der anderen Kinder ein ärztliches Attest, bevor die Kinder wieder in der Gruppe spielen dürfen. Die Erzieherin Birgit S. aus Erlangen rät: „Gerade in der Kindergartenzeit sollten Kinder lernen, sich Zeit zum Gesundwerden zu nehmen.“
Das Deutsche Grüne Kreuz e. V. informiert bis Ende des Jahres mit der bundesweiten Aktion „Kindergarten –(k)eine Zeit für Infekte“ über den richtigen Umgang mit und den Schutz vor Infektionskrankheiten.
Die Broschüre zum Thema kann kostenlos gegen einen adressierten und mit 1,45 € frankierten Rückumschlag unter: Deutsches Grünes Kreuz e. V., Stichwort: Kindergarten – (k)eine Zeit für Infekte“, Schuhmarkt 4, 35037 Marburg, bestellt werden.
MELDUNG
So schützen Sie Ihr Baby vor Allergien
Neue Broschüre des DGK zur richtigen Säuglingsernährung
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(pgk) Bereits jedes dritte Kind leidet an einer allergischen Erkrankung. Bei Babys und Kleinkindern zeigen sich die Beschwerden vor allem durch Hautausschläge, Juckreiz, Durchfall oder Erbrechen. Die atopische Dermatitis, umgangssprachlich als Neurodermitis bezeichnet, ist bei Kindern die häufigste chronische Hauterkrankung und sehr oft mit Allergien gekoppelt.
Ein entscheidender Faktor für das Allergierisiko eines Säuglings ist die Ernährung in den ersten Lebenswochen und -monaten: Stillen wie auch eine wissenschaftlich geprüfte hypoal-lergene Nahrung senken das Allergierisiko etwa um die Hälfte.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema enthält die Broschüre „Allergien vorbeugen – mit der richtigen Ernährung in den ersten Lebensmonaten“. Sie kann gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten DIN A5-Rückumschlags angefordert werden bei:
Deutsches Grünes Kreuz e. V.
Stichwort Allergievorbeugung
Schuhmarkt 4
35037 Marburg
BUCHTIPP
Herr Wolke - eine moderne gute Fee, die Hilfe zur Selbsthilfe leistet
Bilderbuch zum Thema Übergewicht und gesundes Essen, das glücklich macht
(1.556 Zeichen)
(pgk) Der siebenjährige Jonas ist oft einsam, denn seine alleinerziehende Mutter muss arbeiten. Nach einem Umzug bricht auch der Kontakt zu seinem einzigen Freund Fred ab. Am neuen Wohnort findet Jonas keine Freunde, weil er immer dicker wird. Wenn er nämlich nach der Schule in die leere Wohnung kommt, stopft er alle möglichen süßen und fetthaltigen Nahrungsmittel in sich hinein. Und weil er so moppelig geworden ist, lassen ihn die anderen Kinder beim Basketball nicht mitspielen. Ein Teufelskreis, aus dem es in dem neuen Bilderbuch von Rolf Barth und Thorsten Droessler (Illustration) aber dank einer modernen „guten Fee“ ein Entrinnen gibt: Herr Wolke und sein Traumzaubersalz öffnen Jonas die Augen.
Wie bereits im ersten „Herr Wolke“-Buch („Herr Wolke und der 1. FC Toby“, Thema Zahnpflege), wird auch bei „Spring über Deinen Schatten, Jonas!“ die Botschaft keineswegs belehrend vermittelt. Vielmehr lassen der kindgerechte Text und die ansprechenden Bilder dem kleinen Leser so viel Raum, dass er die richtigen Schlussfolgerungen selber ziehen kann. Das ist nicht nur gut gemeint, das ist auch gut gemacht.
Der Autor Rolf Barth ist übrigens auch in seinem zweiten Beruf als Zauberer kein „Vorturner“, sondern animiert sein Publikum zum Mitmachen auf „Addis Zauberbühne“. Und Herr Wolke? Den gibt es wirklich – jedenfalls fast: Er ist eine der Rollen von Sven Pawlitschko, Gründer und künstlerischer Leiter des Berliner Vereins Clownsprechstunde. „Herr Wolke“ kann bei Veranstaltungen als Gesundheitsbotschafter auftreten, ebenso bei Lesungen in Buchhandlungen, in Schulen, Kindergärten, Kongressen, Messen und Infomärkten.
Rolf Barth: Spring über Deinen Schatten, Jonas! Ein Bilderbuch für Kinder ab 4 Jahren
Illustrationen: Thorsten Droessler
32 Seiten, 28 farbige Abbildungen
9,95 Euro
Verlag Traumsalon edition
Berlin, Oktober 2007
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Fotos können von Redaktionen kostenlos per E-Mail angefordert werden unter:
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V.i.S.d.P.
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DEUTSCHES GRÜNES KREUZ e.V.
Redaktion:
Andrea Ulrich (verantwortl.)
Gerolf Nittner
Dr. rer. physiol. Ute Arndt
Dr. med. Sigrid Ley-Köllstadt
Abdruck honorarfrei
Beleg erbeten an:
Deutsches Grünes Kreuz
im Kilian
Redaktion pgk
Schuhmarkt 4
35037 Marburg
Telefon: 0 64 21 / 2 93 -140
Telefax: 0 64 21 / 2 93 -740


