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(Marburg 20.07.2004) Vor wenigen Tagen ist in Neumünster bei einer verendeten Fledermaus Tollwut festgestellt worden. Eindringlich wird vor dem Anfassen oder Einfangen kranker oder verhaltensauffälliger Tiere gewarnt.
In Neumünster (Schleswig-Holstein) wurde eine tote Fledermaus gefunden, die nachweislich mit Tollwut infiziert war. Das zuständige Gesundheitsamt warnte nun eindringlich: „Weisen Sie Kinder unbedingt darauf hin, dass sie Fledermäuse, die sich am Boden befinden, auf keinen Fall berühren sollen.“ Die tote Fledermaus hatte ein Neumünsteraner im Stadtteil Gadeland gefunden, wie gestern Amtstierärztin Dr. Bettina Kohnen-Gaupp gegenüber den „Kieler Nachrichten“ erklärte. Der „Finder“ hatte sich zunächst an den Naturschutzbund gewendet, dann wurde der amtstierärztliche Dienst eingeschaltet. Tollwut ist anzeigepflichtig, die Anordnung von Maßnahmen sind ins Ermessen der jeweils zuständigen Behörde gestellt. Und die reagierte nach dem Untersuchungsergebnis prompt mit einer Warnung an die Öffentlichkeit.
Am Boden liegende Fledermäuse oder Tiere, die ein abnormes Verhalten zeigen, sollten auf keinen Fall ohne entsprechenden Schutz der Hände (z. B. dicke Lederhandschuhe) angefasst werden. Vorsicht: Fledermäuse können beißen, aber die Bisse mit den sehr feinen Zähnen können unbemerkt bleiben! Abnormes Verhalten kann sich zeigen, indem die Tiere zum Beispiel nahe liegende Gegenstände attackieren, Orientierungsschwierigkeiten, Schluckbeschwerden oder Lähmungserscheinungen haben und deshalb nicht mehr fliegen können.
Nach Kontakt (vor allem bei Biss- und Kratzverletzungen, Hautkontakt mit Speichel) zu einem tollwutverdächtigen Tier muss der Betreffende unverzüglich gegen Tollwut geimpft werden, um den Ausbruch der stets tödlich verlaufenden Krankheit zu verhindern (postexpositionelle Impfung). Auf jeden Fall muss die Wunde auch sofort mit Seife gereinigt und mit klarem Wasser gespült werden. In manchen Fällen, zum Beispiel bei Biss- oder blutender Kratzverletzung, wird gleichzeitig noch ein Präparat gespritzt, dass Antikörper gegen Tollwutviren in hoher Konzentration enthält (passive Immunisierung). Möglicherweise ist zusätzlich eine Auffrischimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) notwendig.
Die vorbeugende (präexpositionelle) Tollwutimpfung ist grundsätzlich für alle Jäger, Förster und Tierärzte und anderen Personen empfohlen, die Umgang mit Tieren in Gebieten mit Wildtiertollwut haben. Dazu zählen auch diejenigen, die beruflich oder ansonsten in engen Kontakt zu Fledermäusen kommen. Zudem ist vor (Trekking-) Reisen in bestimmte Länder, zum Beispiel Indien, eine vorbeugende Impfung empfehlenswert (Empfehlungen der Ständigen Impfkommisssion, STIKO).

