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Zum Infektionsrisiko bei Operationen
Im Sommer 2001 wurde über einen Göttinger Herzchirurgen berichtet, der höchstwahrscheinlich zwei seiner Patienten mit dem Erreger der schweren Lebererkrankung Hepatitis B angesteckt hat. Wie groß ist das Risiko für Patienten in Deutschland? Das Deutsche Grüne Kreuz sprach mit dem Arbeitsmediziner Prof. Dr. Dr. Friedrich Hofmann, Wuppertal, über infizierte Ärzte und den täglichen Umgang mit dem Risiko.
INTERVIEW: Prof. Dr. Dr. Friedrich Hofmann
- Herr Professor Hofmann, ist der Göttinger Chirurg ein Einzelfall?
Nein, weltweit sind bislang 48 Fälle beschrieben worden, in denen Mitarbeiter im Gesundheitsdienst durch Blut übertragene Krankheitserreger an ihre Patienten weitergegeben haben. Insgesamt waren mehr als 600 Patienten betroffen, übertragen wurde meist das Hepatitis-B-, aber auch Hepatitis-C-Virus oder HIV. Insbesondere in Großbritannien wurde Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre eine Reihe brisanter Fälle aufgedeckt. Seitdem ist dort eine verstärkte Überwachung üblich. In Deutschland schaut man erst seit 1999 genauer hin, als der Fall eines Herzchirurgen in Aachen ruchbar wurde, der mindestens 46 Patienten mit dem Hepatitis-B-Virus infiziert hat.
- Welche Infektionserreger können während einer Operation übertragen werden?
Grundsätzlich spielen etwa 25 Erreger eine Rolle, die auf dem Blutweg zwischen Ärzten und Patienten übertragen werden können. Am häufigsten sind Infektionen mit Hepatitis-B - und C- Viren sowie HIV.
- Welches Ausmaß hat dieses Problem in Deutschland?
Ich gehe davon aus, dass wir auch in Deutschland mehr Fälle haben als die beiden, die bislang bekannt geworden sind. Grundsätzlich sind mindestens etwa ein Prozent aller Ärzte in Deutschland mit dem Hepatitis-B-Virus infiziert und etwa ein Prozent mit dem Hepatitis-C- Virus. Auch Zahnmediziner sind vermutlich zu etwa einem Prozent chronische Träger eines Hepatitis-Virus.
- Muss ich als Patient also Angst haben, wenn mein Hausarzt eine Platzwunde näht?
Nein, erstens muss man bei 98 bis 99 Prozent der Ärzte keine Angst vor einer Infektion haben. Zweitens hängt es von vielen Faktoren ab, ob sich ein Patient ansteckt oder nicht. In der Praxis sind es nur wenige Berufsgruppen innerhalb der Ärzteschaft, die ein erhöhtes Risiko haben, sich bei Patienten zu infizieren und diesen Infektionserreger dann weiter zu geben.
Gefährlich wird es immer dann, wenn Ärzte in einem beengten Operationsfeld und unter unübersichtlichen Bedingungen arbeiten müssen. Das trifft insbesondere auf die Herz-Thorax- Chirurgie zu, bei der das Brustbein gespalten wird, um an der Lunge oder am Herzen operieren zu können. An den Knochen kann der Handschuh leicht verletzt werden. Als weitere Gruppen sind die Gynäkologen und Geburtshelfer, Zahnärzte und Kieferchirurgen und je nach den Umständen auch noch Allgemeinchirurgen zu nennen.
- Wie groß ist also das Infektionsrisiko insgesamt?
Etwa zehn bis zwanzig Prozent der Handschuhe haben nach operativen Eingriffen Löcher. Ein bis zwei Prozent der Mediziner sind infiziert, das heißt von 0,01 bis 0,02 Prozent der Ärzte könnte grundsätzlich eine Infektion übertragen werden. Aber nicht jeder infizierte Arzt ist auch hoch ansteckend. Nehmen wir einen schweren Fall, etwa einen Arzt, der so viele Hepatitis-B- Viren (HBV) in einem Tausendstel Liter seines Blutes hat, dass er allein mit diesem halben Fingerhut voll Blut theoretisch eine Millionen Menschen anstecken könnte. Vorausgesetzt, dass im Handschuh ein Loch ist und dass er selbst eine kleine blutende Verletzung hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus während einer durchschnittlichen Operation übertragen wird, beträgt 30 Prozent.
Die Gefahr einer Hepatitis-C-Infektion ist wesentlich geringer, HIV-Übertragungen sind weltweit nur zwei bekannt. Zum einen hat ein HIV-infizierter Zahnarzt sechs Patienten infiziert, in einem anderen Fall hat ein AIDS-kranker Orthopäde während einer achtstündigen Operation das Virus an seinen Patienten weitergegeben. Daraufhin wurden in den USA mehr als 20.000 Patienten untersucht, die von HIV-infizierten Personen behandelt worden waren: Keiner der Patienten hatte sich angesteckt.
- In Ihrem neuen Roman "Schatten über St. Urban" beschreiben Sie eindringlich, was passiert, wenn ein infizierter Chirurg sich verantwortungslos verhält. Wie werden Patienten vor fahrlässigen Ärzten geschützt?
Ärzte werden bei der Einstellung vom Betriebsarzt arbeitsmedizinisch untersucht. Weitere Vorsorgeuntersuchungen sind alle ein bis drei Jahre fällig. Der Betriebsarzt hat grundsätzlich immer das Recht, Personen, die besonderer arbeitsmedizinischer Fürsorge bedürfen, früher einzubestellen, sie also jedes halbe Jahr zu untersuchen. Leider werden in Deutschland noch etwa 600 Fälle pro Jahr beruflich erworbener HBV-Fälle bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst bekannt. Fast alle hätten durch rechtzeitige Impfung verhindert werden können.
Zunächst erfährt der Betriebsarzt von der Infektion eines Beschäftigten. Idealerweise bildet sich dann ein Gremium aus Fachleuten, das darüber entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen der Betroffene weiter arbeiten kann. Beteiligte Sachverständige sind der Amtsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Vorgesetzter aus dem Pflegedienst oder aus dem ärztlichen Bereich oder ein Krankenhaushygieniker. Neue Medikamente und Behandlungsformen machen es heutzutage auch bei Hepatitis B oder C möglich, infizierte Ärzte zu behandeln. Inzwischen bestehen gute Heilungschancen.
- Wird in diesem Bereich nicht auch viel vertuscht?
Sicherlich, laut einem Bericht in der Wochenzeitung DIE WELT vom Samstag, den 14. Juli 2001, hat der verantwortliche Betriebsarzt in Göttingen davon gewusst, sich aber an die Schweigepflicht gehalten. In so einem Konfliktfall gab es schon immer den "übergesetzlichen Notstand". Das heißt, ein Betriebsarzt, der von solch einer Infektion erfährt und der außerdem weiß, dass durch uneinsichtiges Verhalten des betreffenden Arztes Infektionsgefahr für Patienten besteht, hat schon immer die Möglichkeit gehabt, die Schweigepflicht zu brechen und das zu melden.
- Was können Patienten selber tun?
Die größte Gefahr besteht durch das Hepatitis-B-Virus. Davor kann jeder sich mit einer Impfung schützen. Sie ist schon seit einigen Jahren fester Bestandteil des Impfplans für Säuglinge, Kinder und Jugendliche und für diese kostenlos. Auch alle Beschäftigten in medizinischen Berufen sollten geimpft werden. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Außerdem wird eine Hepatitis-B-Impfung allen Patienten empfohlen, die operiert werden sollen. Auch hier bezahlen die Krankenkassen.
- Was kann in Deutschland verbessert werden?
Die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten (DVV) fordert eine regelmäßige arbeitsmedizinische Betreuung auch für alle niedergelassenen Ärzte. Sie existiert zwar schon auf dem Papier, wird aber gerade erst eingeführt und ist sehr lückenhaft. Mindestens ebenso wichtig ist, dass die bestehenden Empfehlungen zur Hepatitis-B-Impfung konsequent angewandt werden, also flächendeckend geimpft wird.
Herr Professor Hofmann, wir bedanken uns ganz herzlich für dieses Gespräch.
Zur Person
Prof. Dr. Dr. Friedrich Hofmann ist an der Universität Wuppertal als Leiter der Abteilung für Arbeitsphysiologie und Arbeitsmedizin tätig. Er ist außerdem Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitshygiene und Infektionsschutz der DVV (Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten e. V.). Die DVV gibt verbindliche Regelungen heraus, die festlegen, welche infektionsmedizinischen Anforderungen Ärzte bei der Arbeit erfüllen müssen. Friedrich Hofmann ist außerdem Mitglied der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut), der G42 (Berufsgenossenschaftlicher Ausschuss für Infektionskrankheiten) und des ABBAS' (Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe des Bundesarbeitsministeriums).

