DGK e.V. -Cholera und Japan-Enzephalistis
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Reisemedizin, Reiseprophylaxe, Impfungen, Aufklärung
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Impfaufklärung für Ärzte

Cholera und Japan-Enzephalistis
 

(Marburg. 16.02.2002) Zwei besonders problematische Fälle in der reisemedizinischen Beratung sind jetzt einfacher zu handhaben.

Bei einer Konsultation zur Reiseprophylaxe werden oft mehrere Impfungen gleichzeitig verabreicht. Eine erträgliche Strategie zum Aufklärungsumfang ist daher wünschenswert.
Diesem Bedürfnis kommt die so genannte Stufenaufklärung entgegen. In seinem Urteil vom Februar 2000 stellt der Bundesgerichtshof (BGH) fest, das Verwenden von Merkblättern sei üblich und erleichtere im Streitfall dem Arzt die Beweisführung.

Ausgesprochen schwierig ist die Situation bei der Cholera-Schutzimpfung, die nicht mehr von der WHO empfohlen wird, jedoch lokal noch gefordert werden kann. Das neue Merkblatt enthält daher auch wesentliche Informationen zu ausländischen Impfstoffen. Auch der Impfstoff gegen Japanische Enzephalitis ist in Deutschland nicht zugelassen, die Indikationsstellung ist heikel, bis zu 17 Tagen nach der Injektion können allergische Reaktionen auftreten.

Diese und andere Merkblätter zu verschiedensten Impfungen und einen Anhang zur Dokumentation der Einwilligung hat das Deutsche Grüne Kreuz, Schuhmarkt 4, 35037 Marbur, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG), der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und dem Robert Koch-Institut erarbeitet. Angelehnt an die dargestellte Rechtsprechung kann anhand dieser Materialien nachprüfbar Rechtsklarheit und Sicherheit erreicht werden.

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