DGK e.V. -So können sich Schmerzpatienten auf eine Reise vorbereiten
Gesundheitsinformationen zu:
Reisen, Urlaubszeit, medizinische Versorgung, Schmerzpatienten, Reisevorbereitung, Medikamente, Betäubungsmittel
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Schmerzmittel auf Reisen

(Marburg, 24.11.2002) Nachsaison, Urlaubszeit für alle über 65 Jahren: Meyers fahren nach Teneriffa, Schulzes zum Abenteuerurlaub nach Kanada... Das Ehepaar Müller bleibt zuhause, denn Anna Müller leidet aufgrund einer rheumatischen Erkrankung an Dauerschmerzen. Um die Tage überstehen zu können, ist sie auf starke Schmerzmittel angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Zu gern würden sie und ihr Mann mal wieder nach Dänemark fahren, doch sie haben Angst wegen der Schmerzmittel Probleme mit der Polizei zu bekommen. Außerdem machen sie sich Sorgen über die medizinische Versorgung am Urlaubsort. Wie Familie Müller geht es vielen Schmerzpatienten. Doch gerade für sie ist ein Tapetenwechsel hin und wieder besonders wichtig.

Das DGK hat Dr. Lauktien, Apotheker bei der Bundesopiumstelle in Bonn, befragt, wie sich Schmerzpatienten auf eine Reise ins Ausland vorbereiten können.


So können sich Schmerzpatienten auf eine Reise vorbereiten
 

Dr. Gerhard Lauktien, Fachgebietsleiter für Angelegenheiten der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung in der Bundesopiumstelle in Bonn, gibt Auskunft zum Thema "Schmerzmittel im Grenzverkehr".

  • Was müssen Patienten beachten, die in Deutschland oder Europa Urlaub machen?


Dr. Lauktien: Für Patienten, die innerhalb Deutschlands oder in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens (siehe Fußnote) reisen, gilt Folgendes: Bei einem Urlaub bis zu 30 Tagen kann der Patient sämtliche Medikamente mitnehmen, auch Betäubungsmittel. Die Gesetzgebung ist da in den vergangenen Jahren wesentlich großzügiger geworden. Sicherheit und Kontrolle spielen zwar immer noch eine große Rolle, aber die Sicherstellung der Patientenversorgung wurde ihnen gleichgesetzt. Das können sie auch daran erkennen, dass wir dieses Jahr die Zahl von sechs Millionen ausgegebenen Betäubungsmittelrezepten erreichen, vor vier Jahren waren es noch nicht einmal halb so viele.

  • Muss der Patient einen besonderen Nachweis mitnehmen, der den Besitz von starken Schmerzmitteln, beispielsweise von Opioiden, erklärt?

Dr. Lauktien: Der Patient sollte auf jeden Fall eine "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens" dabei haben. Darauf sind die Adresse des behandelten Arztes, wichtige Daten des Patienten sowie alles Wissenswerte über das Arzneimittel: Handelsbezeichnung, Wirkstoffangabe, Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration und Reichdauer der Verschreibung aufgeführt. Beglaubigt werden müssen die Daten durch die oberste Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes oder eine von ihr beauftragte Stelle.

  • Woher kann ich dieses Formular bekommen?

Dr. Lauktien: Sie können sich das Formular von der Internetseite der Bundesopiumstelle herunterladen. Dort finden Sie auch eine Liste der obersten Gesundheitsbehörden der Länder als pdf-Datei. ( direkt zur Bundesopiumstelle)

  • Welche Regelungen gelten bei Reisen außerhalb der Länder des Schengener Abkommens?

Dr. Lauktien: Bei Reisen außerhalb des Gebiets des Schengener Abkommens sollte man eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitnehmen, die Angaben über die Einzel- und die Tagesgabe enthält sowie die Dauer der Reise. Bei der zuständigen Botschaft in Deutschland sollte man außerdem die genauen Richtlinien des Urlaubslandes erfragen.

  • Was raten Sie Betroffenen, wenn ihnen die Schmerzmedikamente im Urlaub abhanden kommen?

Dr. Lauktien: Sie sollten mit der genannten Bescheinigung zu einem Arzt gehen und sich ein Präparat verschreiben lassen, das bezüglich Wirkstoff und Darreichungsform dem Verlorengegangenen möglichst nahe kommt.

  • Ist die Qualität der Medikamente im Ausland ebenso gewährleistet wie in Deutschland?

Dr. Lauktien: Die Zulassungsbestimmungen für Schmerzmittel können von Land zu Land verschieden sein. Deshalb ist wahrscheinlich nicht davon auszugehen, dass Darreichungsformen und Dosierungen immer identisch sind. Ich rate daher immer, alle unverzichtbaren Medikamente mitzunehmen.

  • Wo kann ich mich darüber informieren, ob im Reiseland, beispielsweise in Brasilien, meine Medikamente im Notfall verfügbar sind?

Dr. Lauktien: Hier empfehle ich Ihnen, sich beim Hersteller zu erkundigen, ob er Ihr Medikament auch in Brasilien vertreibt.

  • Gibt es eine Erstattung von der Krankenkasse, wenn ich im Ausland Medikamente kaufe?

Dr. Lauktien: Das kommt drauf an. Das hängt vor allem vom Leistungsumfang und Vereinbarungen der einzelnen Krankenkassen ab. Allerdings muss man davon ausgehen, dass man das Geld erst einmal vorstrecken muss, und das kann ganz schön teuer werden, da viele starke Schmerzmittel hochpreisige Medikamente sind.

  • Gibt es Reiseziele, von denen Sie Schmerzpatienten generell abraten?

Dr. Lauktien: Generell nicht, aber wer in Länder mit unbekannten Rechtsnormen fahren will, dem empfehle ich, sich bei der entsprechenden Botschaft genauestens zu informieren, welche Richtlinien für Arzneimittel gelten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Insbesondere bei Medikamenten auf Morphin-Basis wäre ich sehr vorsichtig.


Herr Dr. Lauktien, wir danken Ihnen für das Gespräch.


Fußnote:
Zu den Ländern des Schengener Abkommes gehören zur Zeit (Stand: November 2002): Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Norwegen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Die Staaten des Schengener-Abkommens streben an, einen möglichst einheitlichen Raum bezüglich Sicherheit und Recht zu schaffen. Beispielsweise koordinieren sie ihre Polizeiarbeit und gleichen ihr Waffen- und Betäubungsmittelrecht an.

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