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www.altern-in-wuerde.de
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(Marburg, 16.12.03) Kerzen am Baum oder auf dem Adventskranz sowie Silvesterraketen und -knaller bergen Gefahren - nicht nur für Kinder. Aber auch bei der Vorbereitung auf das Festmahl, beim Frittieren und Braten, ist Vorsicht geboten. Schon bei einer Temperatur von 280 Grad Celsius fangen Fette an zu brennen. Flammen aus der Bratpfanne oder Friteuse dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden. Denn der entstehende Wasserdampf kann in Verbindung mit brennenden Fetttropfen eine blitzartige Fettexplosion auslösen, deren Stichflamme umstehende Personen schwer verletzten und die Küche in Brand setzen kann. Brennendes Fett sollte mit einer speziellen Löschdecke erstickt werden, die im Fachhandel für Brandschutz erhältlich ist.
Nachlässigkeit am kochend heißen Ofen oder Fettspritzer am Fonduetopf können schmerzhafte Verletzungen zur Folge haben, die schnelles Handeln erforderlich machen. Die Kühlung betroffener Körperstellen mit zwischen 18 und 22 Grad warmen Wasser muss sofort erfolgen und sollte bis zu 15 Minuten dauern, raten Experten der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. Das sei entscheidend für den weiteren Verlauf. Die Kühlung lindert nicht nur den Schmerz, sie verhindert auch die Schädigung tiefer liegender Hautzellen und reduziert Schwellungen. Auch bei großflächigen Verbrennungen empfehlen Experten eine punktgenaue Kühlung und nicht etwa ein “Gießkannen-Prinzip”. Damit kann insbesondere bei Kindern eine Unterkühlung verhindert werden. Verklebte oder eingebrannte Kleidungsstücke dürfen nur um die Wunde herum entfernt werden.
Öffnen Sie nie die Brandblasen, denn so lange die Blasen geschlossen sind, ist die darunter liegende Haut vor Infektionen geschützt. Ein steriles Verbandtuch, wie es sie in Erste-Hilfe-Kästen gibt, ist als Sofortmaßnahme zur lockeren Abdeckung der Wunde ausreichend (nicht “verbinden”). Danach muss die professionelle Weiterversorgung der Wunde durch einen Arzt erfolgen.
Bei großflächigen Verbrennungen und Verbrühungen muss der Rettungsdienst alarmiert werden. Der Verletzte, der mit Schock oder Bewusstlosigkeit reagieren kann, muss bis zum Eintreffen professioneller Hilfe warm gehalten werden. Wenn das Malheur am Backofen oder Fonduetopf glücklicherweise nur kleinere Verbrennungen zur Folge hatte, reicht es meist aus, den Patienten in die nächste chirurgische Ambulanz zu fahren.

