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Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
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(Marburg, 11.12.06) Mit der TK übernimmt nach eigenen Angaben seit dem 6. Dezember die erste gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die neue Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) für Mädchen und Frauen vom 11. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Gebärmutterhalskrebs wird in nahezu allen Fällen durch eine Infektion mit so genannten Humanen Papillomviren (HPV) verursacht. Einer solchen Infektion mit HPV kann seit kurzem mit einer Impfung vorgebeugt werden.
Seit Oktober ist ein entsprechender Impfstoff, zugelassen für Mädchen und Frauen zwischen 9 und 26 Jahren, auf dem deutschen Markt erhältlich.
HP-Viren werden vornehmlich durch Geschlechtsverkehr übertragen. Deshalb empfehlen Experten, die neue präventive Impfung bei Mädchen vor dem ersten Sexualkontakt vorzunehmen. Die Impfung besteht aus drei Einzeldosen, die in Abständen innerhalb von sechs Monaten in den Oberarm gespritzt werden.
Bislang müssen die Patienten die Impfung als individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) aus eigener Tasche bezahlen. Die TK will nun die Kosten der Schutzimpfung in Höhe von rund 465 Euro erstatten. Zunächst sollen diese bei der TK noch über Rechnung, demnächst aber auch direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.
Eventuell werden auch andere Krankenkassen nachziehen; die DAK hat dies bereits getan, und auch die Barmer hat Entsprechendes angekündigt. Allerdings wollen die meisten Krankenkassen abwarten, bis die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut in Berlin eine entsprechende Impf-Empfehlung ausspricht. Nach Angaben der STIKO ist dieser Beratungsprozess gerade erst angelaufen; eine Entscheidung falle voraussichtlich erst in den nächsten zwei bis drei Monaten.
Die neue vorbeugende Impfung ist zwar ein Meilenstein im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs, macht eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung mit dem so genannten Pap-Test aber keineswegs überflüssig, warnen Mediziner. Denn die Impfung schützt nur vor den beiden wichtigsten HPV-Typen 16 und 18, die lediglich für rund 70 Prozent aller Gebärmutterhalskrebsfälle verantwortlich sind; vor den restlichen 30 Prozent kann sie nicht schützen.
Lesen Sie dazu auch:
- Europäische Union fördert Aufklärungskampagne über Zervixkarzinom in Deutschland
- Breite Aufklärung soll im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs helfen: Neue Projektgruppe ZERVITA startet Informationskampagne
Eine aktuelle Übersicht über die Krankenkassen, die die HPV-Impfung erstatten, und über die jeweiligen Altersgrenzen (Stand: 12. Februar 2007) finden Sie auf
www.zervita.org unter dem Menüpunkt Zervixkarzinom > Vorbeugende Impfung gegen Humane Papillomviren > Kostenerstattung

