DGK e.V. -Masern-Entwarnung auch in der zweiten Schule: Erkrankter Schüler war nicht ansteckend
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Masern im Raum Paderborn

Masern-Entwarnung auch in der zweiten Schule:
-Erkrankter Schüler war nicht ansteckend -


(Marburg, 25.09.06) Keine Maserngefahr auch in der zweiten Paderborner Einrichtung: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) geben die jetzt vorliegenden Werte (2. Titer-Wert) nicht eindeutig Auskunft darüber, ob der 15-jährige Schüler gegen Masern geimpft ist, er die Erkrankung schon einmal durch gemacht hat oder sich frisch angesteckt hat. Zwar hat der Erkrankte die Masernsymptomatik entwickelt. Aufgrund des hohen „Abwehr-Wertes“ könne jedoch eine Ansteckungsgefahr ausgeschlossen werden, so das RKI. Das Kreisgesundheitsamt muss deshalb keine Quarantänemaßnahmen ergreifen, der Schulbetrieb kann somit ganz normal weiter laufen. Kein Schüler oder Lehrer muss zu Hause bleiben.

Die Überprüfung der Impfunterlagen in der Paderborner Schuleinrichtung ergab: Insgesamt 71 Schüler hatten keine oder nur unzureichende Impfunterlagen dabei, 16 waren nicht geimpft. Lediglich 39 Kinder verfügen über einen Impfschutz. Das Kreisgesundheitsamt hat alle Kinder, die nicht nachweislich geimpft sind, zum Arzt geschickt mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob ein Impfschutz vorhanden ist und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen. Im Kreis Paderborn sind somit ein Erwachsener und sieben Kinder nachweislich an Masern erkrankt. Weitere Verdachtsfälle sind nicht gemeldet worden.


Mehrere Masernfälle im Kreis Paderborn

(Marburg, 19.9.06) Nach mehreren Masernfällen im Raum Paderborn haben sich möglicherweise zwei weitere Jugendliche mit der hochansteckenden Krankheit infiziert. Betroffen sind ein 14- und ein 15-jähriger Schüler aus zwei Schulen im Paderborner Stadtgebiet, meldete der Kreis am Montag. Die Masern seien zudem bei einer Mutter und ihrem einjährigem Kind nachgewiesen worden, teilte das Gesundheitsamt des Kreises bereits am vergangeenen Donnerstag mit. Mit den beiden neuen Fällen ist die Zahl der Verdachtsfälle im Kreisgebiet auf sechs angestiegen. Acht Fälle der meldepflichtigen Erkrankung stehen sicher fest.

Vor einigen Wochen erlebte das Rheinland die größte Masernepidemie seit Einführung der Meldepflicht in Deutschland vor fünf Jahren. Über 230 Menschen mussten in Krankenhäusern behandelt werden. Mindestens fünf davon erkrankten an einer durch Masernviren ausgelösten Gehirnentzündung. Grund für die Ausbreitung der gefährlichen Infektionskrankheit war mangelnder Impfschutz. Gerade am Beispiel Masern lässt gut erklären, warum die Impfung so wichtig ist: Durch die Erkrankung kommt es relativ häufig zu Komplikationen wie Entzündungen der Lunge, des Mittelohrs, des Kehlkopfes, der Luftröhre und auch insbesondere des Gehirns. Je älter die Erkrankten, desto häufiger ist diese Komplikation. Ca. 20 Prozent der Erkrankten sterben, 30 Prozent tragen bleibende Schädigungen davon. Nach Masernimpfungen dagegen treten diese genannten Komplikationen nur extrem selten auf bzw. es ist noch nicht einmal bewiesen, dass sie Folgen der Impfung sind.

Die Masernimpfung sollte übrigens – so auch die Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) – stets kombiniert werden mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln. Das kann alles mit einer Spritze, also nur einmal Pieksen, verabreicht werden, das erste Mal mit 11 bis 14 Monaten und dann noch einmal im Alter von 15 bis 23 Monaten. Die Impfung kann aber auch jederzeit nachgeholt werden, eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht.

Der erste Impftermin davon kann auch für eine Impfung gegen Windpocken (Varizellen) genutzt werden. Die ist dann nur einmal erforderlich. Es gibt mittlerweile aber auch einen Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln-Varizellen (MMRV), der jedoch zweimal an den genannten Impfterminen gespritzt werden muss. Diese Varizellen-Impfung wird ebenfalls wegen der gefährlichen Komplikationen empfohlen. Damit sind hauptsächlich Entzündungen der Lunge, der Ohren, im Nasen-Rachen-Raum und des Gehirns gemeint.

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