DGK e.V. -Nachdem der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits Ende März mit der Empfehlung der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) für 12- bis 17-jährige Mädchen als Standardimpfung der große Wurf dieses Jahres gelungen war, beschränkte sich das Expertengremium bei ihren aktuellen, üblicherweise im Juli herausgegebenen Empfehlungen auf das „Feintuning“.
Gesundheitsinformationen zu:
Medizin, Gesundheit, DGK, Deutsches Grünes Kreuz für Gesundheit e. V., DGK, Die STIKO aktualisiert Impfempfehlungen - Robert Koch-Institut veröffentlicht Epidemiologisches Bulletin 30 / 2007
skip_nav

Suche

 

Hauptnavigation


Auszeichnungen / Qualitätssiegel

DGK Gesundheit Internet 2008


 

 





bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.com


Service-Content

Anzeige

Gesundheitslinks

 

www.ibera-online.de
IBERA Impfberatung online

 

www.agmv.de
Arbeitsgemeinschaft Varizellen (AGV)

 

www.forum-schmerz.de
Forum Schmerz

 

www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)

 

www.altern-in-wuerde.de
Altern in Würde (AiW)

www.rki.de
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut

Weitere Links finden Sie hier

 

 


Textanfang / Content

Sie sind hier: Home / Meldungen / Archivmeldungen 6 / Die STIKO aktualisiert Impfempfehlungen - Robert Koch-Institut veröffentlicht Epidemiologisches Bulletin 30 / 2007
Die STIKO aktualisiert Impfempfehlungen

Epidemiologisches Bulletin 30 / 2007 des Robert Koch-Instituts

(Marburg, 30.07.2007) Nachdem der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits Ende März mit der Empfehlung der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) für 12- bis 17-jährige Mädchen als Standardimpfung der große Wurf dieses Jahres gelungen war, beschränkte sich das Expertengremium bei ihren aktuellen, üblicherweise im Juli herausgegebenen Empfehlungen auf das „Feintuning“.

Im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30 erscheint der Standard-Impfkalender, was die Impfungen angeht, zwar unverändert, aber aus den Angaben „Alter in vollendeten Monaten“ ist nun ein schlichtes „Alter in Monaten“ oder „Alter in Jahren“ geworden. Die Formulierung „vollendet“ hatte auch in Expertenkreisen immer wieder zu Verwirrungen in der Interpretation bei Kinder- und Jugendimpfungen geführt. Und auch Krankenkassen sahen sich veranlasst, zum Beispiel die Kostenübernahme bei den Jugendimpfungen, die bis 17 Jahre gegeben werden sollen, am Tag des 17. Geburtstages enden zu lassen. Damit war ein ganzes Jahr eingespart. 17 Jahre allerdings ist jeder eindeutig bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag, mit dem sich das 18. Lebensjahr vollendet. Die bisherigen Fehlinterpretationen sollten mit der aktuellen STIKO-Formulierung nun endgültig der Vergangenheit angehören.

Auch in den Indikationen zu einzelnen Impfungen präzisierte die Impfkommission bestimmte Angaben. So wird etwa die Masernimpfung nun grundsätzlich allen im Gesundheitsdienst Beschäftigten nahegelegt, wenn sie keinen ausreichenden Immunschutz haben. Auch das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen aller Altersgruppen soll geimpft sein. Bisher waren nur diejenigen aufgefordert, die in Abteilungen für Kinderheilkunde, für Krebspatienten, Patienten mit Immunsuppression (Abwehrsystem durch Medikamente oder Krankheiten unterdrückt) oder in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter arbeiteten.
Zudem hat mit der Angabe „Ungeimpfte oder einmal geimpfte Personen oder Personen mit unklarem Immunstatus mit Kontakt zu Masernkranken, möglichst innerhalb von drei Tagen nach Exposition“ nun jeder Erwachsene die Option, sich bei Bedarf impfen zu lassen. Die STIKO trägt damit auch den Erfahrungen beim ausgedehnten Masernausbruch 2006 in Nordrhein-Westfalen Rechnung. Die Masernimpfung soll nach wie vor bevorzugt mit einem Masern-Mumps-Röteln(MMR)-Impfstoff erfolgen.

Die Säuglinge, die in den 1990er-Jahren im Zuge der neuen Empfehlungen gegen Hepatitis B geimpft wurden, sind nun Teens. Was aber ist nun mit einer Auffrischimpfung? Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Dauer des Infektionsschutzes und zum Schutz vor Erkrankung begründen derzeit keine generelle Wiederimpfung aller Säuglinge, Kinder und Jugendlichen, so die STIKO in einer Pressemeldung des Robert Koch-Institutes.
Wiederimpfungen sind aber unverändert für bestimmte Risikopersonen empfohlen. So sollen nach der aktuellen STIKO-Empfehlung selbstverständlich auch alle in der Kindheit Geimpften bei einem neu aufgetretenen Risiko eine Auffrischimpfung erhalten, wobei der Impferfolg kontrolliert werden soll. Erneut aufgetretenes Risiko bedeutet, dass der/die Betreffende in der Zwischenzeit zum Beispiel unter einer chronischen Nieren- oder Leberkrankheit leidet, Kontakt zu einem HBV-Träger hat, drogenabhängig ist oder etwa in der Berufsausbildung mit potenziell infektiösem Material in Kontakt kommt: im Gesundheitsdienst Tätige (inklusive Reinigungskräfte), Müllentsorger, Polizisten, um einige Beispiele zu nennen.

Waren bislang nur homosexuell aktive Männer aufgefordert, sich sowohl gegen Hepatitis A als auch Hepatitis B impfen zu lassen, formuliert die STIKO ihre Empfehlungen nun umfassender: Jeder mit einem „Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung“ – wie auch immer dieses aussehen mag – kann und sollte sich gegen die beiden Virusinfektionen impfen lassen. Dies gilt insbesondere natürlich dann, wenn bei der Partnerin oder beim Partner eine Hepatitis-B-Infektion bereits bekannt ist.


Die neuen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut finden Sie in der Gesamtheit im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30 vom 27. Juli 2007

Weitere Meldungen


 

Fusszeile / Impressum