Hauptnavigation
- 1: Gesundheitsthemen.
- 2: Fachleute.
- 3: Presse.
- 4: Das DGK.
- 5: Veranstaltungen.
- 6: Gesundheitstests.
- 7: Telefon-Hotlines.
- 8: DGK-Shop.
- 9: Links.
- 10: A - Z.
Auszeichnungen / Qualitätssiegel


Service-Content
Gesundheitslinks
www.ibera-online.de
IBERA Impfberatung online
www.agmv.de
Arbeitsgemeinschaft Varizellen (AGV)
www.forum-schmerz.de
Forum Schmerz
www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)
www.altern-in-wuerde.de
Altern in Würde (AiW)
www.rki.de
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
Weitere Links finden Sie hier
Textanfang / Content
Impflücken bei Kindern und Jugendlichen schließen
Wenn eine Schutzimpfung sich einen Platz im Impfkalender „erobert“ hat, also von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut als Standardimpfung empfohlen wird, müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nun generell übernehmen. Und zwar auch, wenn das Kind oder der Jugendliche die Impfung nachträglich erhält, also nicht zu dem von der STIKO (als optimal) vorgeschlagenen Zeitpunkt. Diese Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist nun in Kraft getreten, und in § 11 Absatz 2 heißt es: „Der Anspruch umfasst auch die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“ (Bundesanzeiger Nr. 224 vom 30. November 2007)
Nachholimpfungen galten bislang als freiwillige Leistung der Krankenkassen, was zur Folge hatte, dass es in Deutschland je nach Region unterschiedliche Regelungen gab. Nun zahlen alle gesetzlichen Krankenkassen die Nachholimpfungen, sofern diese vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Ausnahmen sind Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo die neue Erstattungsregelung allerdings noch nicht offiziell bestätigt wurde.
Für die Schutzimpfung gegen Meningokokken Typ C, gegen die seit dem vergangenen Jahr alle Kinder im 2. Lebensjahr geimpft werden sollen, ist das von besonderer Bedeutung. Von einer Meningokokken-C-Infektion sind nämlich neben Kindern im Alter von unter 5 Jahren vor allem Jugendliche betroffen. Da nun die Kostenfrage geklärt ist, dürfte vielen die Entscheidung für die Schutzimpfung leicht fallen.
Ähnliches gilt für die Nachholimpfungen gegen Windpocken, die Impfung ist für alle Kinder ab 11 Monate empfohlen, parallel zur ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung. Ausdrücklich steht die Varizellenimpfung auch noch einmal in der Altersgruppe der 9- bis 17-Jährigen. Die „Lücke“ klafft also bei den 2- bis 8-Jährigen, weshalb die Impfung oft nicht erfolgt. Die Kostenregelung dürfte nun auch in diesem Fällen für Klarheit sorgen.
Im STIKO-Impfkalender findet sich stets der Hinweis „Zu diesem Zeitpunkt soll der Impfstatus unbedingt überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden.“ Dies gilt ganz grundsätzlich für alle Impftermine bei Kindern und Jugendlichen.
Quellen:
www.aerzteblatt.de, Epidemiologisches Bulletin Nr. 30/2007 unter
www.rki.de
Weiterführende Informationen:

