DGK e.V. -Deutsches Grünes Kreuz e. V., DGK, Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für empfohlene Schutzimpfungen, Medizin, Gesundheit, Vorsorge
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Kassenleistung, Impfung, Schutzimpfung, Empfehlung, Impfkommission, STIKO, DGK, Deutsches Grünes Kreuz, Kostenübernahme, Bundesausschuss
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Schutzimpfungen sollen Kassenpflichtleistungen werden

(Marburg, 28.06.07) Alle gesetzlichen Krankenkassen sollen nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) rückwirkend zum 1. Juli 2007 sämtliche Schutzimpfungen übernehmen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Bisher waren Impfungen „Kann-Leistungen“ der Kassen. Je nach Region und Krankenkasse wurde die Kostenübernahme für Impfungen unterschiedlich gehandhabt. Ob die Impfung für den Patienten mit Kosten verbunden war oder nicht, war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Nach Erscheinen neuer Impfempfehlungen der STIKO musste jeweils neu verhandelt werden.

Dieses Verfahren wurde nun vereinfacht. Am 1. April dieses Jahres trat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz übertrug dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zahlreiche Aufgaben. Unter anderem sollte der G-BA bis zum 30. Juni 2007 entscheiden, wie in Zukunft die Kostenübernahme für Schutzimpfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt wird.

Der G-BA beschloss nun, die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen zu Pflichtleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen zu machen. Damit haben künftig alle gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf, dass ihre Kasse die Kosten für diese Schutzimpfungen übernimmt.

Diese Regelung bedarf noch der Zustimmung durch das Bundesministerium für Gesundheit; erst danach kann sie rückwirkend in Kraft treten. Versicherte, die sich impfen lassen möchten, sollten die Frage der Kostenübernahme vor der Schutzimpfung mit ihrer Krankenkasse abklären.

Reise-Schutzimpfungen bleiben davon unberührt. Sie gehören ausdrücklich nicht zum Katalog der Schutzimpfungen, die vom G-BA zu Kassen-Pflichtleistungen erklärt wurden.

Ziel dieser Vereinheitlichung ist, die Impfraten in Deutschland zu erhöhen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (§ 20 d, Absatz 1, SGB V).
  • Die Krankenkassen sind ihren Versicherten gegenüber verpflichtet, die Kosten für in Anspruch genommene Impfungen zu tragen.
  • Alle Pflichtleistungen gelten bundesweit einheitlich.
  • Die extra-budgetäre Vergütung bleibt bestehen. Impfstoffe werden als Sprechstundenbedarf bezogen.
  • Die Krankenkassen schließen Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen (§ 132 e SGB V)

 


Quellen:
Dr. Leonhard Hansen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, 2. NRW-Impftag, Düsseldorf, 18. April 2007.
Apotheker Zeitung, 26.06.07

weitere Informationen:
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
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