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Reisepass für Vierbeiner

EU-Heimtierausweis – Nicht jeder Pass ist gültig
Seit 1. Oktober 2004 gilt der EU-Heimtierausweis – Nicht jeder Pass ist gültig

(dgk) Seit 1. Oktober 2004 ist das Reisen mit Vierbeinern innerhalb der Europäischen Union um einiges leichter. Anstelle zahlloser verschiedener Regelungen tritt ein einziges Dokument: der neue EU-Heimtierausweis. Der blaue Pass mit gelbem Sternenbanner gilt ausschließlich für Hunde, Katzen und Frettchen.
In erster Linie attestiert der EU-Heimtierausweis die wichtige Tollwutimpfung. Dies ist die einzige Bedingung, die Haustiere zukünftig erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Zudem sind die Tiere durch den EU-Heimtierpass eindeutig gekennzeichnet. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und Großbritannien gelten allerdings für die nächsten fünf Jahre noch zusätzliche Regeln.

Die Heimtierausweise werden von verschiedenen Firmen hergestellt und vertrieben. Doch nicht jeder Pass erfüllt die vorgeschriebenen Normen. Damit Tierhalter bei der Einreise keine bösen Überraschungen erleben, sollten sie sich ihren Ausweis ganz genau anschauen: Auf dem Einband sowie auf jeder datentragenden Seite muss die individuelle Kennnummer stehen! Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedstaates – zum Beispiel DE für Deutschland – einer Firmenchiffre (beispielsweise 02) sowie der fortlaufendenden Nummer. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbands zweisprachig ausgestellt sein. Entspricht der Ausweis nicht diesen Vorgaben, können den Tierhaltern an der Grenze ernsthafte Schwierigkeiten erwachsen.

“Das ist eine höchst erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich”, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. “Der Pass, bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist, und wird von allen Ländern der EU anerkannt. Außerdem erleichtert der Pass tierärztliche Kontrollen, da der Gesundheitszustand des Tieres auf einen Blick daraus ersichtlich wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf ungehindertes Reisen und freies Mitführen von Haustieren. Möglich wurde er dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der Bekämpfung der Tollwut, die heute in der EU fast vollständig getilgt ist.”

Für Tierärzte:
Zu bestellen ist das neue Reisedokument für Tiere ab sofort bei:

Deutsches Grünes Kreuz
Schuhmarkt 4
35037 Marburg
Tel. 0 64 21 / 293 - 130 oder - 123
Fax: 0 64 21 / 293 - 170

Bestellungen oder Fragen zum Heimtierausweis per Mail bitte ausschliesslich an die Adresse heimtierausweis(à)dgk.de senden.

 



Nähere Informationen


Was ist bei Reisen in der EU künftig zu beachten?

Der EU-Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das bedeutet das Tier muss mittels Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.


Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt die Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Pass übertragen. Er prüft vorher die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung – gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.

In den neuen EU-Heimtierausweis können zudem auch alle anderen Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU-Heimtierausweis hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ dann nicht mehr. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben „Internationalen Impfpass“ verwenden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der EU-Pass nicht.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, zu dessen Ausstellung jeder freiberuflich tätige Tierarzt, sowie die Veterinärmedizinische Universität ermächtigt sind.


Ausnahmeregeln

Die Mitgliedstaaten Irand, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.

Außerhalb der EU wird der EU-Heimtierausweis seit 1. Oktober 2004 auch in der Schweiz, in Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan anerkannt.

Kosten

Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss.

Übergangsregeln

Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 01.10.2004 ausgestellt wurden, noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz: gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung, bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich zusätzlich zu beachtende Fristen hinsichtlich Nachweis des Tollwutimfpschutzes und Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken) den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).

Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben Internationalen Impfpass in den neuen EU-Pass übertragen. Er/sie prüft vorher die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.

Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur
Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.

Da eine Registrierung der Tiere nicht vorgesehen ist, ist ein zusätzlicher Eintrag in ein „Haustierregister“ ist grundsätzlich anzuraten.


EU-Heimtierausweis darf nur im Heimatland ausgestellt werden

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass der EU-Heimtierausweis immer und nur von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden kann. Dabei muss der Heimtierausweis den Namen des Ausstellungsmitgliedstaates tragen und im Falle eines deutschen Ausweises in deutscher Amtssprache ausgestellt sein. Somit kann der deutsche Heimtierausweis auch nur von einem von einer deutschen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden. Eine Mitnahme von Blanko-Ausweisen in andere Mitgliedstaaten, beispielweise zum Zwecke einer Einfuhr eines Tieres, und um den deutschen Ausweis dort im Ausland ausstellen zu lassen, ist somit rechtswidrig.

Die Aufenthaltsdauer in Drittländern ist für Heimtiere - im Unterschied beispielweise zu Pferden - nicht befristet.

Bei Beglaubigungen, die gegebenenfalls bei Reisen in Drittländer notwendig sind, gilt Folgendes: Der Heimtierausweis kann genutzt werden, wenn einzelne (z. B. Tollwutimpfung) oder auch sämtliche Angaben im Heimtierpass amtstierärztlich beglaubigt werden müssen. Die Beglaubigung kann eine amtstierärztliche Gesundheitsbe­scheinigung nur dann ersetzen, wenn das Drittland das Muster der Bescheinigung nicht vorgegeben hat und die zu bestätigenden Angaben durch die Abschnitte des Ausweises abgedeckt werden.

 

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