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Das Krankheitsbild
Windpocken (Varizellen) sind eine weltweit verbreitete, sehr ansteckende Krankheit, die durch das Varizella-Zoster-Virus hervorgerufen wird. (Das Varizella-Zoster-Virus kann zudem eine Gürtelrose, auch Herpes zoster oder kurz Zoster genannt, auslösen.) Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch direkten Körperkontakt oder seltener mit der Atemluft (Tröpfcheninfektion).
Etwa zwei Wochen nach der Ansteckung tritt der typische Hautausschlag auf, meist von Fieber begleitet: kleine, einzeln stehend rote Flecken, die sich rasch in linsengroße Bläschen umwandeln. Diese trüben ein und verschorfen nach einigen Tagen. Charakteristisch ist das schubweise Auftreten der Bläschen. Starker Juckreiz begleitet den Ausschlag, der mit Lotionen und Einreibungen behandelt werden muss. Werden die Pusteln aufgekratzt, kann es zu Narben kommen. Der Ausschlag breitet sich normalerweise vom Rumpf über Arme und Beine sowie den behaarten Kopf aus, manchmal ist auch die Mundschleimhaut und bei Mädchen die Scheide betroffen.
Der Erkrankte ist üblicherweise zwei Tage vor Auftreten des Ausschlages bis fünf Tage nach Auftreten der letzten frischen Bläschen ansteckend. Nach dem Abheilen verbleiben die Viren in Schaltstellen von Nerven (Ganglien) und können vor allem im höheren Lebensalter oder bei Abwehrschwäche wieder aktiv werden und Gürtelrose (Zoster, Herpes Zoster) hervorrufen. Erwachsene mit Gürtelrose können Windpocken auf Ungeschützte übertragen, während umgekehrt ein windpockenkrankes Kind keine Infektionsquelle für eine Gürtelrose darstellt.
Bei gesunden Kindern sind schwerwiegende Komplikationen bei Windpocken wie eine Gehirn- oder Lungenentzündung eher selten. Demgegenüber haben Jugendliche und jüngere Erwachsene ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. Besonders gefährdet sind alle ungeschützten Patienten, deren Immunsystem nicht richtig arbeitet, entweder durch eine angeborene, erworbene oder eine durch Medikamente bedingte Störung. Bei Kindern, die an Leukämie erkrankt sind, verlaufen Windpocken unbehandelt häufig tödlich.
Gefährlich sind Windpocken auch für Schwangere, die bisher weder an Windpocken erkrankt waren oder eine Windpockenimpfung erhalten haben. Bei Infektionen bis zur 20. Schwangerschaftswoche können schwere Fehlbildungen beim Ungeborenen auftreten. Erkrankt die Mutter um den Geburtstermin (fünf Tage vor bis zwei Tage nach der Entbindung), können Windpocken beim Neugeborenen lebensbedrohlich verlaufen. Auch für Frühgeborene geschützter Mütter ist die Krankheit in den ersten sechs Lebenswochen bedrohlich, weil vor der Geburt nicht genügend Antikörper von der Mutter aufs Kind übertragen wurden.
Die Windpockenimpfung
Der Impfstoff besteht aus abgeschwächten, lebenden Viren (Varizella-Zoster-Viren), die sich im Geimpften vermehren. Er wird unter die Haut gespritzt (subkutane Injektion).
Die Windpockenimpfung kann ab einem Alter von neun bzw. zwölf Monaten (je nach Impfstoffhersteller) gegeben werden. Wer soll geimpft werden?
- Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten, parallel zur 1. MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser. Eine zweite Impfung soll im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Die zweite Impfung sollte frühestens aber in einem Mindestabstand von vier, besser sechs Wochen gegeben werden. Wird ein Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Kombinationsimpfstoff (MMRV) verwendet, gilt dies ebenfalls.
- Die Windpocken-Impfung wird außerdem für bestimmte Personen empfohlen, die die Windpocken noch nicht durchgemacht haben und bisher auch nicht dagegen geimpft wurden:
- 9- bis 17-jährige Jugendliche
- Frauen mit Kinderwunsch
- Patienten mit schwerer Neurodermitis
- Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
- Personen mit Kontakt zu den oben genannte Patienten mit Neurodermitis etc.
- Medizinisches Personal, besonders in der Kinderheilkunde, Onkologie, Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Intensivmedizin
- Neuangestellte in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter
Wer soll nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten, behandlungsbedürftigen Krankheit mit Fieber (über 38,5°C) leidet, soll keine Windpockenimpfung erhalten. Im Allgemeinen werden auch Personen mit geschwächtem Immunsystem nicht gegen Windpocken geimpft, allerdings sind Ausnahmen unter Umständen möglich und notwendig.
Während einer Schwangerschaft wird in der Regel keine Impfung vorgenommen, da das Impfvirus auf das Kind im Mutterleib übertragen werden könnte. Aus dem gleichen Grund ist für die Dauer von mindestens drei Monaten nach der Impfung eine Schwangerschaft zu vermeiden. Sollte jedoch zufällig eine Schwangere geimpft worden sein, zum Beispiel weil die Schwangerschaft noch nicht festgestellt wurde, besteht kein Anlass zu einem Schwangerschaftsabbruch, weil in solchen Fällen bislang keine Schäden des ungeborenen Kindes nachgewiesen worden sind.
Verhalten nach der Windpockenimpfung
Die Impfviren können in extrem seltenen Fällen auf Kontaktpersonen übertragen werden. Personen mit stark geschwächter Abwehr und Schwangere ohne gesicherten Schutz gegen Windpocken sollten daher den Kontakt zu Geimpften meiden, bei denen einzelne Windpockenbläschen aufgetreten sind. Die Empfehlung gilt bis fünf Tage nach Auftreten der letzten frischen Bläschen.

