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Harmlose Kinderkrankheiten?
Impfungen in der Schwangerschaft
Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
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Forum Schmerz
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www.rundum-zahngesund.de
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www.agi-influenza.de
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www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)
www.ag-beckenboden.de
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www.altern-in-wuerde.de
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Der Verlag im KILIAN
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Das Krankheitsbild
Die Röteln, eine vor allem bei Kindern meist leicht verlaufende Virusinfektion, gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Rötelnviren werden direkt von Mensch zu Mensch übertragen. Das Krankheitsbild zeigt sich nach einer Inkubationszeit von zwei bis drei Wochen ähnlich einer harmlosen Erkältung: mit leichtem Fieber, Schnupfen, Kopfschmerzen, in manchen Fällen Gelenkschmerzen mit Gelenkentzündungen, einem typischen Anschwellen der Lymphknoten an Hals und Nacken sowie einem Hautausschlag mit blassen rosaroten Flecken. Meist beginnt der Ausschlag im Gesicht und am Hals, breitet sich innerhalb von 24 Stunden über den gesamten Körper aus und verschwindet mit den übrigen Symptomen nach ungefähr drei Tagen. Nicht zu verwechseln sind Röteln mit den so genannten Ringelröteln, die meistens erst im Schulalter auftreten. Ringelröteln erkennt man am juckenden Ausschlag, der auf Nase und Wange beginnt und sich über Arme und Beine ausbreitet und vor allem bei Wärme deutlich wird.
Röteln in der Schwangerschaft
Gefürchtet sind Röteln während der Schwangerschaft, da die Gefahr besteht, dass die Infektion auf das Kind im Mutterleib übergeht. Geschieht dies in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, ist das Risiko einer schweren Schädigung für das Ungeborene besonders groß. Die Folgen reichen von Fehlbildungen der Augen und Ohren, des Herzens bis zu Fehlbildungen des Gehirns. Über die Hälfte aller Röteln- Infektionen verläuft ohne Ausschlag oder gänzlich ohne Symptome, so dass Schwangere oft nicht wissen, wenn sie mit dem Rötelnvirus infiziert sind. Viele Frauen meinen auch, als Kind an den Röteln erkrankt gewesen und somit immun zu sein. Das ist oft ein Irrtum. Der Ausschlag infolge einer anderen Infektionskrankheit wird nicht selten für den Rötelnausschlag gehalten. So haben in Deutschland sechs Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter keinen Rötelnschutz. Gewissheit kann hier nur der Bluttest auf Antikörper gegen Rötelnviren bringen.
Die Impfung
Mit der generellen Impfung für Jungen und Mädchen soll verhindert werden, dass sich Schwangere überhaupt infizieren können.
Die Impfung im Kindesalter wird zusammen mit der Masern- und Mumps-Impfung verabreicht. Seit Juli 2006 ist auch eine Kombinationsimpfung möglich, die zusätzlich gegen Varizellen (Windpocken) schützt.
Darüber hinaus sollten Jungen und Mädchen zwischen 9 und 17 Jahren gegen Masern-Mumps-Röteln geimpft werden, wenn sie bis dahin die zweite Masern- Mumps-Röteln-Impfung nicht erhalten haben. Auf die alleinige Röteln-Impfung der Mädchen in der Pubertät kann daher verzichtet werden. Wenn bei einem jungen Mädchen oder einer jungen Frau festgestellt wird, dass sie noch keinen Rötelnschutz hat, sollte sie unbedingt geimpft werden.
Versäumte Impfungen sollten sobald als möglich nachgeholt werden; die Impfstoffe sind für alle Altersgruppen geeignet. Die MMR-Impfung ist auch dann problemlos möglich, wenn bereits eine Immunität gegen Masern, Mumps oder Röteln bestehen sollte.
Information in Stichworten
ERREGER: Röteln-Virus
ÜBERTRAGUNGSWEGE: von Mensch zu Mensch, direkt durch Tröpfcheninfektion, indirekt über frisch infizierte Gegenstände
INKUBATIONSZEIT: zwei bis drei Wochen, meist 16 bis 18 Tage
KRANKHEITSBILD: Fieber, Hautausschlag, im Kindesalter meist leicht; über die Hälfte der Erkrankungen verläuft ohne sichtbare Krankheitszeichen; bei Infektion von Schwangeren drohen Fehlgeburt und Missbildungen des Kindes
ANSTECKUNGSFÄHIGKEIT: von sieben Tagen vor bis etwa acht Tage nach Auftreten des Hautausschlages
IMMUNITÄT (nach Erkrankung): vermutlich lebenslang
IMPFUNG: (zweckmäßig mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) bzw. zusätzlich mit Varizellen (MMRV))
im vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat: 1. Impfung
im vollendetem 15. bis 23. Lebensmonat: Wiederimpfung
Zwischen der ersten und zweiten Impfung muss ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden, bei Verwendung eines MMRV-Kombinationsimpfstoffes bevorzugt sechs Wochen. Spätestens am Ende des 2. Lebensjahres sollten beide Impfungen gegeben worden sein.
Impfung aller Jugendlichen, die noch nicht zwei Mal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft sind;
Impfung der Frauen mit Kinderwunsch, die nicht mit Sicherheit bereits vor Röteln geschützt sind (Blutuntersuchung vor der Schwangerschaft). Nach der Impfung sollte der Impferfolg überprüft werden.
Ungeimpfte oder empfängliche Personen (bisher keine Rötelnerkrankung) sollten geimpft werden, wenn sie in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe, Schwangerenbetreuung, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter oder in Kinderheimen tätig sind.
Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen und Personen, bei denen der Immunstatus unklar ist, sollten nach Kontakt mit einem Rötelnkranken möglichst innerhalb von drei Tagen geimpft werden.

