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Das Krankheitsbild
Die Kinderlähmung ist eine Viruskrankheit, die zu Lähmungen der Arme, Beine und der Atmung sowie zum Tod des Erkrankten führen kann. Der Name Kinderlähmung ist irreführend, denn auch Erwachsene können daran erkranken. Die meisten Kranken mit Lähmungen behalten Schäden.
Bis zur Einführung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung erkrankten in Deutschland in jedem Jahr viele Tausend Menschen an einer Kinderlähmung, von denen mehrere Hundert starben. Seit die Schutzimpfung vor mehr als 35 Jahren eingeführt wurde, gingen die Krankenzahlen ständig zurück, und seit vielen Jahren werden hierzulande keine Erkrankungen an Kinderlähmung beobachtet. Die letzten Erkrankungen wurden von ungeimpften Reisenden aus Ländern eingeschleppt, in denen die Krankheit auch heute noch weit verbreitet ist, zum Beispiel verschiedene Länder Asiens und Afrikas. Die aus diesen Ländern durch Reisende eingeschleppten Krankheitserreger könnten sich in einer Bevölkerung, die nicht mehr gegen Kinderlähmung geimpft wird, rasch ausbreiten. Deshalb müssen die Schutzimpfungen gegen Kinderlähmung auch heute und in naher Zukunft konsequent durchgeführt werden.
Die Polio-Impfung
Die Schluckimpfung mit abgeschwächten Polioviren hat bei uns zum Ende der Poliomyelitis-Ära geführt. Seit Juni 2002 ist Europa von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) poliofrei erklärt worden.
Seit Anfang 1998 wird die Impfung gegen Kinderlähmung aber nicht mehr mit dem Schluckimpfstoff durchgeführt, sondern mit dem Spritzimpfstoff aus abgetöteten Polioviren. Die Impfempfehlungen wurden geändert, da seit vielen Jahren keine Erkrankungen an Kinderlähmung in Deutschland aufgetreten sind.
Der Impfstoff gegen Kinderlähmung enthält abgetötete Polioviren, die beim Impfling eine Immunität hervorrufen. Er kann gleichzeitig mit anderen Impfungen gegeben werden. Der Impfarzt wird Ihnen mitteilen, wieviele Injektionen des Impfstoffes für einen Impfschutz erforderlich sind und in welchen Abständen diese Impfungen vorgenommen werden.
Außer diesem Impfstoff gegen Kinderlähmung stehen für Schutzimpfungen im Säuglings- und Kleinkindesalter Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, die neben den abgetöteten Polioviren weitere Substanzen enthalten, mit denen der Impfling gleichzeitig gegen Erkrankungen wie Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Haemophilus influenzae Typ b [Hib] geschützt wird.
Wer soll geimpft werden?
- Für die im Impfkalender vorgesehenen Polio-Impfungen gegen Kinderlähmung im Säuglings- und Kleinkindesalter stehen die genannten Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Mit ihnen wird außer dem Schutz gegen Kinderlähmung eine Immunität gegen andere Erkrankungen erzielt. Diese Mischimpfstoffe werden ab dem dritten Lebensmonat mehrfach verabreicht. Eine früher mit dem Schluckimpfstoff begonnene Impfserie kann mit dem Totimpfstoff weitergeführt werden.
- Für alle Jugendlichen im Alter von 9 bis 17 Jahren wird eine Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung mit Polio-Totimpfstoff empfohlen. Diese Impfung wird auch bei den Jugendlichen mit Polio-Totimpfstoff durchgeführt, die bisher ausschließlich mit Polio-Lebendimpfstoff, dem Schluckimpfstoff, geimpft worden sind.
- Bei bisher nicht gegen Kinderlähmung geimpften oder bei unvollständig gegen Kinderlähmung geimpften Erwachsenen werden die fehlenden Impfungen mit Polio-Totimpfstoff vorgenommen. Jeder Erwachsene sollte eine Grundimmunisierung sowie eine Auffrischimpfung erhalten haben. Dies gilt auch für Erwachsene, die bisher nur mit Polio-Lebendimpfstoff geimpft wurden. Der Impfarzt wird Ihnen mitteilen, wieviele Impfungen für einen vollständigen Impfschutz gegen Kinderlähmung erforderlich sind und in welchen Abständen sie durchgeführt werden sollen.
- Eine zusätzliche Impfung gegen Kinderlähmung ist bei zuvor vollständig gegen Kinderlähmung geimpften Personen nur dann erforderlich, wenn sie einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind und die letzte Polio-Impfung gegen Kinderlähmung mehr als zehn Jahre zurückliegt. Vor Antritt einer Reise erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder beim Gesundheitsamt, ob eine derartige Impfung empfohlen wird. Ihr Arzt kann anhand des Impfbuches auch überprüfen, ob Ihr Impfschutz vollständig oder eine Auffrischimpfung notwendig ist.
Wer soll nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten, fieberhaften Erkrankung leidet, soll nicht geimpft werden. Die Impfung kann nachgeholt werden, sobald die Krankheitserscheinungen abgeklungen sind.
Sind nach einer früheren Impfung gegen Kinderlähmung mit Totimpfstoff Krankheitssymptome beim Impfling aufgetreten, so berät Sie der Impfarzt über die Möglichkeit einer Impfung gegen Kinderlähmung.
Information in Stichworten
ERREGER: Poliomyelitis-Viren der Typen I, II und III
ÜBERTRAGUNGSWEGE: von Mensch zu Mensch, durch Tröpfcheninfektion oder Schmierinfektion durch Kot.
INKUBATIONSZEIT: etwa ein bis zwei Wochen, gelegentlich bis zu 35 Tagen
KRANKHEITSBILD: grippeähnliche Symptome und bei Befall des Zentralnervensystems Lähmungen der Arme, Beine oder der Atmung
ANSTECKUNGSFÄHIGKEIT: beginnt zwei bis drei Tage nachdem das Virus aufgenommen wurde und dauert von drei Wochen bis fünf Monate
IMMUNITÄT: die Infektion mit einem der drei Polio-Virus-Typen gibt keine Immunität gegen die beiden anderen; die Immunität gegen den einzelnen Virustyp hält vermutlich lebenslang an.
Polio-Verbreitungsgebiete laut WHO
siehe: www.who.int/immunization_monitoring/en/diseases/poliomyelitis/case_count.cfm
oder: www.polioeradication.org/
