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Von der Mutter auf das Kind
Impfungen für Erwachsene
Tollwut
Tetanus
Diphtherie
Frühsommer-Meningoencephalitis
Influenza
Hepatitis A
Meningokokken-Meningitis
Polio
Typhus
Masern
Mumps
Röteln
Gesundheitslinks
www.ibera-online.de
IBERA Impfberatung online
www.agmv.de
Arbeitsgemeinschaft Varizellen (AGV)
www.forum-schmerz.de
Forum Schmerz
www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)
www.altern-in-wuerde.de
Altern in Würde (AiW)
www.rki.de
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
Weitere Links finden Sie hier
Textanfang / Content
Schutz oder Risiko?
Ist die zukünftige Mutter geimpft, ist das Baby oft mit geschützt
In der Schwangerschaft sollten nur unbedingt notwendige Arzneimittel verabreicht werden. Das gilt auch für Impfungen. So viel wie nötig und so wenig wie möglich, lautet der Leitsatz. Ist eine Impfung mit einem Totimpfstoff aber zum Schutz von Mutter und Kind angezeigt, so kann sie in fast allen Fällen auch gegeben werden. Die Infektionskrankheit stellt ein weit größere Risiko dar. Allerdings dürfen keine Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z. B. gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken) in der Schwangerschaft verabreicht werden.
Der Nestschutz
Der "mütterliche Nestschutz" kann das ungeborene und das neugeborene Kind schützen: Die Mutter bildet aufgrund der Impfung oder einer Erkrankung Antikörper, die gegen den Erreger oder dessen Gift, etwa bei Tetanus, vorgehen und ihn unschädlich machen. Manche dieser Antikörper wie bei Masern, Mumps, Röteln und Tetanus können durch die Plazenta in das Kind gelangen und schützen dieses dadurch mit. Dies gilt nicht für alle Infektionen: Antikörper gegen Keuchhusten werden beispielsweise nicht von der Mutter auf das Kind übertragen.
Der "mütterliche Nestschutz" hält je nach Krankheitserreger verschieden lange an: Bei Masern, Mumps und Röteln wurden mütterliche Antikörper noch bis zu einem Jahr nach der Geburt im Kind nachgewiesen. Aus diesem Grund wird gegen diese Krankheiten erst relativ spät geimpft, da die Antikörper den Impfstoff sonst unwirksam machen. Gegen die meisten anderen Krankheiten, gegen die die Mutter Antikörper hat, hält der Schutz jedoch nur wenige Wochen an.
Lesen Sie dazu auch:
Von der Mutter auf das Kind
Ausdrücklich empfohlen
Ausdrücklich empfohlen wird die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) für Schwangere, die keinen ausreichenden Schutz haben. Durch die Übertragung der mütterlichen Antikörper wird auch das Neugeborene in den ersten Wochen geschützt.
In den Ländern der dritten Welt spielt der Neugeborenen-Tetanus immer noch eine große Rolle, etwa 200.000 Säuglinge sterben jedes Jahr daran. In Deutschland besteht diese Gefahr aber nicht.
Die Grippe-Impfung mit dem üblichen saisonalen Impfstoff wird nun auch allen schwangeren Frauen empfohlen, da sie bei Erkrankung ein deutlich erhöhtes Risiko von Komplikationen haben. Gesunde Schwangere sollen die Impfung vorzugsweise ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erhalten, für Schwangere mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer chronischen Grundkrankheit wird die Impfung bereits ab dem ersten Drittel empfohlen.
Ebenfalls ausdrücklich empfohlen wird eine Tollwutimpfung, wenn die Gefahr, sich anzustecken, also Kontakt zu einem möglicherweise tollwütigen Tier stattgefunden hat. Da Tollwut immer tödlich endet, ist dann eine Impfung unumgänglich. Die modernen Tollwut-Impfstoffe sind gut verträglich und stellen nach bisherigem Wissen keine Gefahr für das Ungeborene dar. Deutschland gilt seit 2008 aber als frei von Wildtiertollwut.
Lesen Sie dazu auch:
Impfungen für Erwachsene
Nur wenn es nötig ist
Eigentlich können alle Totimpfstoffe, wenn es nötig ist, gegeben werden. Das sind solche, die abgetötete Erreger oder nur Teile von ihnen enthalten. Hierzu zählen die Impfstoffe gegen Diphtherie oder Influenza. Eine Ausnahme hiervon stellt die Impfung gegen Cholera dar. Sie kann in seltenen Fällen zu Muskelkontraktionen führen, von denen auch die Gebärmutter betroffen sein kann. Dann besteht die Gefahr einer Fehlgeburt.
Lesen Sie dazu auch:
Diphtherie
Frühsommer-Meningoencephalitis
Hepatitis A
Meningokokken-Meningitis
Polio
Typhus
Keinesfalls anwenden
Lebendimpfstoffe, die zum Beispiel gegen Masern, Mumps und Röteln oder gegen Windpocken injiziert werden, dürfen bei Schwangeren nicht verwendet werden. Das betrifft auch solche Erkrankungen, die für das Ungeborene gefährlich sind: Röteln und Windpocken. Erkrankt die werdende Mutter während der Frühschwangerschaft an Röteln, besteht ein hohes Missbildungsrisiko für das Kind. Auch eine Windpockenerkrankung in den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln kann Missbildungen beim Ungeborenen verursachen. Bekommt die Mutter kurz vor oder nach der Geburt die Windpocken besteht das Risiko einer tödlichen Infektion ihres Neugeborenen. Hier ist deshalb wichtig, dass bereits vor der Schwangerschaft - also möglichst bei jeder Frau mit Kinderwunsch - untersucht wird, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln und Windpocken vorhanden ist. So kann rechtzeitig vor der Schwangerschaft, am besten mindestens drei Monate vorher, geimpft werden.
Ungeschützte Schwangere sind solange vor Röteln und Windpocken sicher, wie niemand sie infiziert. Auch deswegen sollten alle Kinder zweimal gegen Röteln - und zwar gleich in Kombination mit Masern und Mumps - und gegen Windpocken geimpft werden, wie es den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht. Bei einer guten Durchimpfung der Bevölkerung, sind alle gefährdeten Personen, die nicht geimpft werden können (wie Schwangere, AIDS-Patienten, Kinder mit Leukämie), geschützt.
Bisher sind die Durchimpfungsraten jedoch noch nicht hoch genug für eine solche so genannte Herdimmunität.
Ausnahme:
- Der Typhus-Lebendimpfstoff, der geschluckt wird, stellt für Schwangere kein Problem dar, wenn die Impfung nötig ist.
- Die Gelbfieberimpfung darf bei unaufschiebbaren Reisen in Gelbfiebergebiete verabreicht werden.
Lesen Sie dazu auch:
Masern
Mumps
Röteln
Auf Reisen
Bei Reisen in die Tropen sind viele Impfungen notwendig. Besser ist es, wenn Schwangere solche Fernreisen vermeiden und auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Außerdem gibt es gegen viele Tropenkrankheiten keine Impfstoffe. Mutter und ungeborenes Kind sind mithin besonders gefährdet. Dies gilt besonders für Malaria, die in der Schwangerschaft und nach der Entbindung nicht nur sehr schwer verlaufen kann, sondern gegen die gleichzeitig die Möglichkeit einer Prophylaxe eingeschränkt ist. Einige Mittel sollten nicht in der Schwangerschaft verwenden werden. Außerdem kann Malaria zu Fehlgeburten führen.
Wenn doch geimpft wurde
Impfungen, die eigentlich kontraindiziert waren und trotzdem in der Schwangerschaft vorgenommen wurden, zum Beispiel weil noch nicht bekannt war, dass eine Schwangerschaft besteht, sind kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Für die meisten Impfungen wird nur eine theoretisch mögliche Gefährdung angenommen. Bisher wurden etwa bei der Impfung gegen Röteln oder Windpocken keine Fruchtschäden nachgewiesen.
Impftabelle
Impfung gegen | notwendig | möglich | vermeiden | keinesfalls anwenden |
Cholera |
| x |
| |
Diphtherie |
| x |
|
|
FSME |
| x |
|
|
Gelbfieber |
|
| x |
|
Haemophilus infl. b |
| x |
|
|
HPV | x | |||
Hepatitis A |
| x |
|
|
Hepatitis B |
| x |
|
|
Influenza | x |
|
| |
Japan-Enzephalitis |
|
| x |
|
Masern |
|
|
| x |
Meningokokken |
| x |
|
|
Mumps |
|
|
| x |
Pertussis |
|
| x |
|
Pneumokokken |
| x |
|
|
Poliomyelitis (IPV) |
| x |
|
|
Röteln |
|
|
| x |
Tetanus | x |
|
|
|
Tollwut (vor Exposition) |
| x |
|
|
Tollwut (nach Exposition) | x |
|
|
|
Typhus (oral oder parenteral) |
| x |
|
|
Windpocken |
|
|
| x |


