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Anamnese / Vorgeschichte
Anhand der Vorgeschichte (Anamnese) und der individuellen Situation der Schwangeren überprüft der Arzt mögliche Risiken und Probleme. Dazu erhebt er eine Familien- und Eigenanamnese, eine Schwangerschaftsanamnese, sowie eine Arbeits- und Sozialanamnese. Das gesamte Lebensumfeld der Frau wird in die Betreuung durch den Frauenarzt einbezogen.
Untersuchungen
Im Rahmen der allgemeinen gynäkologischen Routine-Untersuchung der werdenden Mutter, wird auch ein Urin-Test auf genitale Chlamydien ( Infektionskrankheit) gemacht. Ebenso wird jeder Schwangeren ein HIV-Test angeboten.
Schwangere, die älter als 35 Jahre sind oder wenn es Anzeichen für ein genetisches Risiko gibt, klärt der Gynäkologe über die Möglichkeit einer humangenetischen Beratung auf. Außerdem wird der Urin auf Eiweiß, Zucker und Bakterien untersucht. Diese Untersuchung wird ebenso wie eine Gewichts- und Blutdruckkontrolle alle vier Wochen wiederholt. Zudem wird der Hämoglobinwert regelmäßig überprüft. Daran erkennt man, ob das Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Im Rahmen der Routineuntersuchung kontrolliert der Arzt die Position der Gebärmutter, die kindlichen Herzaktionen und die Lage des Kindes. Wichtig ist, das sich in der Schwangerschaft kein Scheidenpilz oder andere Infektionen im Geburtskanal ausbreiten, da sich das Kind sonst während der Geburt anstecken kann.
Ab der 30. Schwangerschaftswoche findet die Untersuchung alle 14 Tage statt.
Ultraschalluntersuchungen
Während der Schwangerschaft finden mindestens drei Ultraschalluntersuchungen statt. Dadurch kann die Verlauf der Schwangerschaft überwacht werden. Außerdem gibt die Untersuchung Aufschluss über den Zeitpunkt der Zeugung und somit über den voraussichtlichen Geburtstermin, über die Entwicklung des Kindes und eventuelle Auffälligkeiten, sowie über Mehrlingsschwangerschaften.
Der erste Ultraschall wird zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche, die beiden anderen zwischen der 19. und 22. sowie in der Zeit der 29. und 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt.


