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Ein Unfall, eine Krankheit, eine schwere Operation sowie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung kann jeden unverhofft ereilen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass dabei Familienangehörige, Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner in solchen Situationen einspringen und Entscheidungen treffen können. Das ist nicht so, denn selbst nahe Verwandte benötigen eine Vollmacht, um Sie in Fragen der Untersuchung, Behandlung oder Pflege vertreten zu können.
Für den Ernstfall können Sie Vorsorge treffen. Die Vorsorgemöglichkeiten sind:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Umfangreiches Informationsmaterial zu den Themen Betreuung und Vollmachten finden Sie im Online-Lexikon Betreuungsrecht der Ruhr-Universiät Bochum: http://wiki.btprax.de/Hauptseite
Eine ausführliche Vorsorgemappe inkl. Patientenverfügung zu günstigem Preis finden sie unter
www.shop.dgk.de/
Die aktuelle Vorsorgemappe enthält eine informative Begleitbroschüre, die drei Vorsorgeverfügungen und ein Notfallkärtchen sowie Entscheidungshilfen zu jedem Regelungspunkt der Verfügungen. Alle Unterlagen sind juristisch und medizinisch auf dem neusten Stand des am 1. September 2009 in Kraft getretenen
Gesetzes zur Patientenverfügung.

