Masern

Die Masern

Masern sind eine weltweit verbreite, hochansteckende Infektionskrankheit. In Entwicklungsländern gehören Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten oft mit tödlichem Ausgang. Masern werden durch Tröpfcheninfektion und Kontakt zu infektiösen Sekreten aus der Nase oder dem Rachen übertragen. Masernviren wurden sogar noch zwei Stunden in der Luft eines Raumes nachgewiesen, worin sich ein Masernkranker aufgehalten hatte. Ein direkter Kontakt ist also für eine Ansteckung nicht nötig, es reicht aus, wenn man sich in demselbem Raum befindet wie ein an Masern Erkrankter. Das Masernvirus führt bei 95 % der nicht-immunen Personen zu einer Erkrankung. Vor Einführung der Impfung gegen Masern starben in der Bundesrepublik jährlich zwischen 50 und 470 Menschen an Masern.

Masern in Europa / ECDC - 10. Jan. 2020

Höchste Fallzahlen Fallzahl
(1. Dez. 2018 - 30. Nov. 2019)
Impfrate
Frankreich, Bulgarien,
Italien, Polen, Rumänien
13 460 unter 95%
in den meisten Länder

Das Krankheitsbild

Die Masernviren befallen vor allem die Schleimhäute des Atemtraktes und der Augen. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion. Wer sich erstmalig ansteckt, wird in jedem Fall krank. Eine Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Für das Krankheitsbild bezeichnend ist zunächst hohes Fieber. Dazu kommen Abgeschlagenheit, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. In der Wangenschleimhaut sind oft die für Masern charakteristischen weißen "Koplik'schen" Flecken zu erkennen. Nach 1 bis 2  Tagen fällt das Fieber ab, um am nächsten Tag erneut anzusteigen. Innerhalb von 3 Tagen bildet sich unter Anstieg des Fiebers ein roter, kleinfleckiger Hautausschlag, der an manchen Stellen ineinander fließt. Wenn der Ausschlag die Füße erreicht hat, beginnt die Temperatur zu sinken. Die Flecken blassen in der Reihenfolge, in der sie aufgetreten sind, wieder ab. In gutartigen Fällen ist der Ausschlag schon am 8. Krankheitstag verschwunden. Lindern sich bis dahin die Beschwerden nicht, wächst die Gefahr, dass es im Krankheitsverlauf zu Komplikationen kommt.

Einschränkung der Funktion des Immunsystems

Komplikationen als Folge einer Masernerkrankung

Masern können zu einer 2 - 3 Jahre andauernden Immunschwäche führen, was schwere Verläufe anderer Infektionen begünstigt. Das bedeutet z. B., dass Immunzellen, wie die sogenannten Gedächtniszellen, die gegen andere Erreger gebildet wurden, zugrunde gehen. Der Organismus wird anfällig wird gegenüber Infektionen, und muss sogar Infektionskrankheiten nochmals durchmachen, gegen die er schon Gedächtniszellen gebildet hatte.

Komplikationen der Masern

Die häufigsten Komplikationen (5 - 15 %) der Masern sind Mittelohrentzündung (Otitis media), Bronchitis  und Lungenentzündung (Pneumonie). Besonders gefürchtet ist die bei 1 von 1.000 Erkrankten auftretende Gehirnentzündung (Enzephalitis) mit einer Sterblichkeit von etwa 15 %. Bei bei etwa 20 - 30 % der Erkrankten muss mit bleibenden Schäden am Zentralen Nervensystem gerechnet werden. Die Enzephalitis beginnt etwa 6 Tage nach dem Auftreten des Masernausschlags. Bei Jugendlichen und Erwachsenen wird diese Komplikation häufiger gesehen. Für eine weitere Komplikation, die SSPE, haben dagegen Kinder unter 5 Jahren ein erhöhtes Risiko.

Komplikationen einer Masernerkrankung:

SSPE - Subakute Sklerosierende Panenzephalitis

Die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine tödlich verlaufende Spätfolge der Masern. Verursacht wird sie wahrscheinlich durch eine persistierende Infektion des Zentralen Nervensystems durch die Masernviren. Neuere Untersuchungen sprechen für ein häufigeres Auftreten als früher angenommen, Kinder haben ein höheres Risiko. In Deutschland ist bei Kindenr, die im Alter unter 5 Jahren an Masern erkrankten, mit einer Häufigkeit von 1:1.700 bis 1:3.300 mit SSPE zu rechnen. Im Durchschnitt beginnt SSPE 7 Jahre nach einer Masernerkrankung. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die im 1. Lebensjahr an Masern erkranken.
Die SSPE verläuft in mehreren Stadien, sie beginnt mit Verhaltensauffälligkeiten und dem Nachlassen intellektueller Leistungen, später treten unwillkürliche Muskelzuckungen und zerebrale Anfälle auf, nach 3 - 5 Jahren  sterben die Patienten. Eine Behandlung dieser Spätfolge der Masernerkrankung gibt es nicht!

Hohes Risiko für Komplikationen haben:

Personen mit Immundefizienz oder Immunsuppression
Wer unter einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche (Immundefizienz) leidet oder mit Medikamenten behandelt wird, die die Immunabwehr schwächen (Immunsuppressiva), hat ein sehr hohes Risiko für schwere Komplikationen der Masernerkrankung. Auch Todesfälle durch Masern werden häufiger gesehen.

Schwangere Frauen
Masern während der Schwangerschaft können das Abortrisiko erhöhen oder zur Frühgeburt führen. Fehlbildungen beim Kind wurden nicht beobachtet.

Impfung gegen Masern - Empfehlungen der STIKO

Impfung für Säuglinge

Die Impfung gegen Masern solltein der Regel im Alter von 11 Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR, Masern-Mumps-Röteln) erfolgen. Eine 2. Impfdosis sollte in einem Mindestabstand von 4 Wochen durchgeführt werden, spätestens bis zum 2. Geburtstag.

Ab einem Alter von 9 Monaten kann die MMR-Impfung gegeben werden bei
►bevorstehender Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita);
►nach Kontakt zu einem Masernkranken.

Wenn die 1. Impfung im Alter von 9 - 10 Monaten erfolgte, MUSS die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.

Ausnahmsweise, nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung, können Säuglinge mit 6 - 8 Monaten geimpft werden. War die 1. Impfung im Alter von 6 - 8 Monaten, MÜSSEN 2 weitere Impfdosen mit 11 und 15 Monaten gegeben werden.

Übrigens: Die Impfviren werden NICHT auf Kontaktpersonen übertragen; die Impfung eines Kindes ist also auch möglich, wenn in der Umgebung z. B. eine Schwangere lebt.

Dieser Absatz wurde am 10.09.2020 aktualisiert nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen 2020/2021.

Impfung für nach 1970 geborene Erwachsenen

► Für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und deren Impfstatus unbekannt ist oder die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, wird eine einmalige MMR-Impfung empfohlen.

Frauen im gebärfähigen Alter werden jedoch zweimal  im Abstand von mindestens einem Monat mit einem MMR-Impfstoff geimpft. Der Grund: Bei ihnen sollen 2 Rötelnimpfungen dokumentiert sein. Eine routinemäßige Röteln-Titerbestimmung, die früher empfohlen war, kann dann entfallen!

Impfung aus beruflicher Indikation

Die STIKO empfiehlt eine insgesamt 2-malige Impfung mit einem MMR oder MMRV-Impfstoff für alle Personen, die nach 1970 geboren sind und in folgenden Bereichen tätig sind (einschließlich für Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige):

  • Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen humenmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Quelle:

Epidemiologisches Bulletin 2/2020

Masernschutzgesetz

Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, also die Masernimpfpflicht für Kinder und Jugendliche sowie bestimmte Berufsgruppen.

MMR-Impfung bei Kindern und Jugendlichen

Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorweisen. Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Eine Masernimmunität müssen Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden, wie ErzieherInnen oder LehrerInnen nachweisen, ebenso Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen (medizinisches Personal und auch Tagespflegepersonen, soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).

Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Quelle und weitere Informationen:
Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz


Erstellt am 02.03.2020

Quellen:

  1. Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Masern
  2. Handbuch der Impfpraxis, 2. Auflage 2020, Deutsches Grünes Kreuz e. V.
  3. Empfehlungen der STIKO beim Robert Koch-Institut
  4. Epidemiologisches Bulletin 2/2020
  5. European Centre for Disease Prevention and Control ECDC: Measles
  6. Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetzt